arbeitslos melden notwendig bei eigener Kündigung?
ich möchte bald aus persönlichen Gründen bei meinem Arbeitgeber kündigen und was neues suchen. Bevor ich den neuen Job anfange hätte ich gerne 1-2 Monate zum ausspannen. Kann/Muss ich mich trotz freiwilliger Kündigung arbeitslos melden? Für die Rentenversicherung hat das keine großen monetären Auswirkungen oder? Gibt es weitere Konsequenzen wenn ich mich nicht melde oder eine Sperrfrist gilt? Bin ich abgesichert, falls es bei dem neuen Arbeitgeber in der Probezeit nicht klappt? Danke für ein paar Tipps!
10 Antworten
Na klar! Du wirst dann drei Monate gesperrt werden, da du selbst gekündigt hast und keine schwerwiegenden Gründe vorliegen.Gegen dein Entspannen ist an sich nichts zu sagen aber:Arbeitsamt wird dann trotzdem versuchen,dich in dieser Zeit zu vermitteln.Ich glaube,wenn der Termin deiner Kündigung feststeht,mußt du dich auch arbeitssuchend melden.
Die Krankenversicherung dürfte bei Nichtmeldung das größte Problem sein, wenn du dich nicht familienversichern kannst.
Unbedingt und so schnell wie möglich! Bevor es dann heißt, Frist verpasst, dann gibt es eine so und so lange Sperrzeit, bevor es Geld gibt...
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Sicher ist sicher! Dennn falls dann was mit dem neuen Job nicht klappt, steht man ohne Geld da.
es gibt eh eine Sperre wenn selber kündigt wird mich aber trotzdem melden ist besser
na klar musst du dich beim arbeitsamt melden. denk nur schon an die krankenversicherung... und die lücke bei der rentenversicherung. wieviel monetären ausfall du hättest, kannst du ja direkt bei der deutschen rentenversicherung erfragen.
Wenn du selbst kündigst bekommst du vorab eine Sperre des Leistungsbezugs von 3 Monaten.
Du wärest ohne Job und ohne Arbeitslosmeldung auch nicht krankenversichert.
Darum verstehe ich nicht, wie man einen Job hinwirft, wenn man noch keine neue Arbeit hat.