Arbeitgeber hat meine letzten drei Monate bei der AOK storniert - Warum?

4 Antworten

Der sogenannte Werkstudentenstatus ist ein Status in der Sozialversicherung, den du quasi automatisch hast, wenn du studierst und regelmäßig nicht mehr als 20h/Woche arbeitest.

Das bedeutet, dass bei Arbeitsverältnissen über 450€/Monat grundsätzlich nur eine Versicherungspflicht in der Rentenversicherung besteht. Von der Sozialversicherungspflicht (Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) bist du als Student (sowie auch dein AG) im Job dann "befreit". Krankenversichern musst du dich selbst (bis 30J. oder 14. FS studentisch, darüber hinaus "freiwillig").

Wahrscheinlich warst du die ersten drei Monate "falsch", nämlich voll sozialversicherungspflichtig gemeldet, obwohl nur Beiträge zur RV anfallen. Dies hat dein AG jetzt berichtigt. Wie gesagt, krankenversichern musst du dich selbst. Und das solltest du auch schnellst möglich machen, da es zur Exmatrikulation kommen kann, wenn du nicht krankenversichert bist!

Hallo,

ich hab mal gelesen, dass ab einer 20-Std-Woche der Studentenstatus, also die Versicherung, nicht mehr greift. Lass dich mal von deiner Krankenkasse beraten!

Grüße

Nicolasstarkos 
Fragesteller
 13.01.2015, 21:57

Ich bin zumindest in den letzten Monaten weiter unter den 20 Stunden gewesen. Außerdem ging das wohl vom Arbeitgeber aus.

Wie lange bist du denn dort schon angestellt, länger als 3 Monate? Und bleibst du unter 20h Arbeitszeit in der Woche? Als Werkstudent ist man dann normalerweise nicht über den Arbeitgeber krankenversichert.

Nicolasstarkos 
Fragesteller
 13.01.2015, 21:56

Mein Arbeitsverhältnis begann am 1.7., zum jetzigen Zeitpunkt sind das mehr als 6 Monate.

Ich arbeite während der Vorlesungszeit (also seit dem 1.10.) ca. 6-8 Stunden die Woche (der Plan ist, die Minusstunden in der vorlesungsfreien Zeit wieder aufzuholen).

Soviel ich weiß bin ich nirgendwo anders mitversichert, da es niemand anderen mehr gibt.

balvenie  13.01.2015, 22:02
@Nicolasstarkos

Sprich unbedingt mit deinem Arbeitgeber. Sofern du tatsächlich nicht mehr über diesen krankenersichert bist, musst du dich unbedingt selbst versichern, im Normalfall dann im Studententarif deiner Krankenkasse. Wie gesagt, im Normalfall ist in deinem Arbeitsverhältnis als Werkstudent sowieso keine Krankenversicherung enthalten, eventuell hat man das erst jetzt mitbekommen.

Nicolasstarkos 
Fragesteller
 13.01.2015, 22:20
@balvenie

Der Arbeitgeber hat laut Brief nur die Meldung stoniert, dass ich bei ihm arbeite. Deshalb muss ich wohl die vollen Kosten tragen, die man als Student wohl tragen muss, wenn man nicht woanders mitversichert ist. Um die Nachzahlung mache ich mir erstmal keine Sorgen. Was mir Sorge bereit ist die Möglichkeit, dass ich gefeuert wurde/werde. Ich bin am 1.1. durch meine Probezeit gekommen, aber wer kann schon nachweisen, dass ich nicht schon früher eine Kündigung erhalten habe. Auch wenn ich denke dass mein Arbeitgeber vollkommen vertrauenswürdig ist, so erscheint mir dass doch alles etwas ungewöhnlich.

fragendvoran  14.01.2015, 13:09
@Nicolasstarkos

Kündigungen müssen IMMER schriftlich erfolgen! Dann hast du auch den entsprechenden Nachweis. Ohne schriftliche Kündigung besteht dein Arbeitsverhältnis weiter fort!

Dazu: https://www.gutefrage.net/frage/muendlich-gekuendigt-was-tun

"Eine Kündigung bedarf unbedingt der Schriftform. Der AG kann zwar in der Probezeit ohne Grund kündigen, er muss aber, wenn es keinen Grund für eine fristlose Kündigung gibt, die Kündigungsfrist einhalten.

Wenn Du versucht hast zu arbeiten, der AG Deine Arbeitsleistung aber nicht annimmt und Du noch (wie in diesem Fall) ein Arbeitsverhältnis hast, muss der AG Dich bezahlen als hättest Du gearbeitet (§ 615 BGB). Er befindet sich in Annahmeverzug.

Wenn der AG Dich nicht mehr in die Firma lässt, muss er also trotzdem bezahlen. Tut er das nicht und kündigt Dir evtl. schriftlich noch ohne Einhaltung der Kündigungsfrist, kannst Du zum Arbeitsgericht.

Dort gehst Du zur Rechtsantragstelle. Man hilft Dir bei der Klageformulierung und das ist kostenlos. Solltest Du eine Rechtsschutzversicherung haben geh zum Anwalt und als Gewerkschaftsmitglied bekommst Du auch kostenlos einen Rechtsbeistand gestellt."

Setz dich umgehend mit deiner KK in Verbindung.