Arbeitgeber behält Geld für Werkzeug ein nach Kündigung
Hallo zusammen,
mein ex Arbeitgeber hat mir nach der Kündigung vom letzten Lohn knapp 1000 Euro abgezogen unter dem Punkt "Werkzeuggeld"
In der Kündigung erwähnte er das übergebene Werkzeug, mit der bitte um Übergabe oder er würde Geld abziehen.
Sein Werkzeug hat er eigentlich auch wieder, ich hatte ihn nur eine Mail geschrieben,wo ich das letzte mal die Werkzeugtasche gesehen habe und das ich mich nicht dafür verantwortlich fühle, da ich nie etwas dafür unterschrieben hatte. Es gibt kein Übergabeschein oder dergleichen.
Kann ich mir mir das erfolgreich beim Arbeitgericht einklagen? Ist das Arbeitsgericht dafür zuständig?
Als Nebeninfo... Es war nur eine kleinere Werkzeugtasche mit Hammer,paar Metallscheren,Schraubenzieher etc. Also kein Hightech Werkzeug... Habe auch versucht ihn anzurufen und es so zu klären, bringt leider nichts da er nicht drangeht.
Bleibt mir wohl nur einklagen?!
Vielen Dank im vorraus
3 Antworten
eine Mail geschrieben,wo ich das letzte mal die Werkzeugtasche gesehen habe
Nach einer ordnungsgemäßen Übergabe der Arbeitsmittel hört sich das nicht gerade an. Eher nach einer Du kannst mich mal Reaktion nach der Kündigung.
Kann schon sein, das der AG etwas zu tief in die Lohntüte gegriffen hat und er das revidieren muß. Die Laufereien deswegen hast Du erst mal an der Backe. Wenn Du keine Rechtsschutzversicherung hast dann die Kosten für den Anwalt auch.
Das Arbeitsgericht wäre zuständig. Aber ich würde erst einmal persönlich bei dem Ex AG vorsprechen. Mit Kommunikation lässt sich vieles lösen.
Du kannst das einbehaltene Geld über das Arbeitsgericht einklagen.
Geh zum Arbeitsgericht mit deinem Arbeitsvertrag und deiner letzten Lohnabrechnung und stelle bei der Antragstelle den entsprechenden Antrag. Bei der Formulierung ist man dir dort behilflich.
Ja, sieht leider so aus. Denn wenn du nichts unterschrieben hast, kann er doch kein Geld verlangen. Komisch.