Arbeitgeber behält Geld für Werkzeug ein nach Kündigung

3 Antworten

eine Mail geschrieben,wo ich das letzte mal die Werkzeugtasche gesehen habe

Nach einer ordnungsgemäßen Übergabe der Arbeitsmittel hört sich das nicht gerade an. Eher nach einer Du kannst mich mal Reaktion nach der Kündigung.

Kann schon sein, das der AG etwas zu tief in die Lohntüte gegriffen hat und er das revidieren muß. Die Laufereien deswegen hast Du erst mal an der Backe. Wenn Du keine Rechtsschutzversicherung hast dann die Kosten für den Anwalt auch.

Das Arbeitsgericht wäre zuständig. Aber ich würde erst einmal persönlich bei dem Ex AG vorsprechen. Mit Kommunikation lässt sich vieles lösen.

Du kannst das einbehaltene Geld über das Arbeitsgericht einklagen.

Geh zum Arbeitsgericht mit deinem Arbeitsvertrag und deiner letzten Lohnabrechnung und stelle bei der Antragstelle den entsprechenden Antrag. Bei der Formulierung ist man dir dort behilflich.

Ja, sieht leider so aus. Denn wenn du nichts unterschrieben hast, kann er doch kein Geld verlangen. Komisch.