Anzeige Zurücknehmen, wird es auch in den Führungszeugnis und akten auch zurückgenommen?
Mein Partner und ich hatten ein Diskussion gehabt, und er hat sich aufgeregt und mich einen kleine Stoß mit seinem Kopf gegen meinen gestoßen. Ich habe die Polizei angerufen weil ich eine Schreck bekommen habe. Die Polizei hatte ihn mit Fesseln zur Polizeiamt geschieckt und dort ihn Photos und Fingerabdrücke gemacht. Und nach 3 Studen ihn loss gelassen. Ich hatte es NICHT so schlimm gewünscht, dass sie ihn so behandelt haben! Die Polizei hatten mir über meine Daten gefragt. Aber sie haben mir nicht gefragt ob ich in anzeigen möchte. Sie haben mir gefragt ob ich Halsschmerzen habe, und ich hatte keine, denn es war nicht so schlimm! Aber sie dachten er wäre ein sehr agressiver Mensch. Nun habe sie in registriert. Er ist aus Südamerika und hat ein portugesiches Pass. Wir machen uns jetzt Sogern dass er jetzt aus Deutschland rauss muss, weil er keine Chancen mehr hat hier zu bleiben und zu arbeiten. Ich wollte es nicht zu Extrem bringen. Ich weiss nich sogar ob ich in angezeigt habe, weil sie haben mir nichts davon erklärt und gefragt. Sie haben ihn nur genommen. Ich möchte alles zurücknehmen, in besonders die einträge von Führungzeugnis, weil er ist kein Delinkuent und kein Mörder! In meine Meinung war es zu Extrem behandelt. Ich möchte dass er nicht aus Deutschland weg geht. Und dass er keine Probleme mit der Polizei und bei arbeit suche und in der Zukunft hier Schwierigkeiten hat. Wie kann man das ändern? Ich Danke euch. Lg
5 Antworten
Wenn er nicht aus Deutschland raus will dann soll er sich gefälligst entsprechend benehmen, der Kopfnuss verteilende Engel.
Sie müssen Dich nicht fragen ob Du eine Anzeige erstattest. Die Polizei wird hier automatisch aktiv und einen Strafantrag stellen, nennt sich auch Antragsdelikt . Das müssen die, weil es ist ja auch eine Straftat letztendlich gewesen (Körperverletzung).
Du kannst da nichts machen, das läuft von Amtswegen so. Evtl. wird die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellen aber das kann ich mir in diesem Fall nur sehr schwer vorstellen. Einen Eintrag in sein Führungszeugnis bekommt er nur bei einer Verurteilung. Wie sich das auf seine "Duldung" auswirkt, das steht auch in den Sternen
Einen Tipp für den lieben Kerl. Er möge sich in Zukunft etwas beherrschen und sollte es zu einer Gerichtsverhandlung kommen, wäre es geschickt wenn er sich reumütig zeigt.
- Es handelt sich um ein Offizialdelikt, dass von der StA verfolgt werden muss.
- Einträge in das Führungszeugnis bzw. BZR nur bei Verurteilung bei mindestens 90 Tagessätzen oder Freiheitsstrafe mit oder ohne Bewährung
- Einträge bleiben mindestens 3 Jahre bestehen, meistens aber 5 Jahre (schau ins BZR-Gesetz)
- Es darf zwischenzeitlich keine weitere Straftat hinzukommen, sonst bleiben alle Einträge bestehen.
- Die Akten bleiben mindestens 5 Jahre erhalten, die Fingerabdrücke wohl ewig, wenn kein Antrag auf Löschung gestellt wird.
- Worüber reden wir hier eigentlich, wenn er einen portugisischen Pass hat? Die Freizügigkeit in Europa wird durch diese Tat nicht aufgehoben.
- Ich hoffe für dich, dass dieser Ausrutscher einmalig war. Gewalttätige Männer sind nämlich widerlich.
Liegt wohl nicht mehr ein deiner Hand. Aber wenn du keine Anzeige gestellt hast dann hast du ihn auch nicht angezeigt.
aber die Staatsanwaltschaft wird dem nachgehen auch wenn sie es nicht anzeigt wird es der Staatsanwaltschaft übergeben, wahrscheinlich fallen gelassen doch ich denke es wird in der Akte stehen.. Hatte so einen ähnlichen fall (nur da wurde keine Frau von einem man geschlagen) Hätte ich den andern angezeigt was ich letztendlich nicht getan hatte, hätte er es in seine Akte stehen gehabt auch wenn ich die anzeige zurück gezogen hätte.. ich habe von abgesehen da er erst 20 ist und ich ihm das ersparen wollte
das war richtig so und er hat es nicht anders verdient! mal ganz ehrlich, sowas darf nicht passieren!!! Ich vermute das es auf jedenfall in der Akte stehen bleibt auch wenn du keine Anzeige aufgibst
Das ganze war eine Straftat, nämlich Körperverletzung. Bei einer Straftat wie Körperverletzung ist es egal, ob Du ihn anzeigst. Die Polizisten müssen (laut Gesetz!) von Amtswegen eine Anzeige schreiben und dies zur Staatsanwaltschaft geben.
Ebenso MUSS dann die Staatsanwaltschaft (laut Gesetz) die Ermittlung in dem Fall aufnehmen, sobald sie davon erfahren.
Am Ende liegt es bei der Staatsanwaltschaft, ob Sie Klage wegen Körperverletzung erheben oder den Fall wegen Geringfügigkeit schließen.
Das Ganze ist ein Strafverfahren, in dem Du maximal Zeuge und Geschädigter bist, aber nichts zu sagen hast. Wenn Du selber eine Klage einreichst, ist das ein Zivilverfahren und das kannst Du jeder Zeit wieder beenden (musst dann aber die Kosten dafür tragen).... aber in einem Strafverfahren kannst Du nichts zurück nehmen.
Des weiteren gibt es erst ein Eintrag ins Führungszeugnis, sobald er rechtskräftig von einem Gericht verurteilt wurde und diese Strafe ein gewisses Maß überschreitet.
Das Ganze liegt nun nicht mehr in deiner Hand. Eine Strafe, min. eine kleine Geldstrafe, hat er auf jeden Fall verdient. Ich denke auch für die Tat alleine wird er eine kleine Strafe erhalten, da Du nicht großartig geschädigt wurdest, wird es wohl keine große Strafe geben und die kleine wird vermutlich im Führungszeugnis nicht auftauchen oder wenn, dann nur kurz.