anzeige nach schlägerei?

22 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ja das reicht und es gibt eine saftige Strafe:

StGB § 223 Körperverletzung

(1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft

Das ist Körperverletzung. Das kann man anzeigen. Aber es wird wahrscheinlich schwierig für die Polizei, den Schuldigen eindeutig zu bestimmen, wenn beide betrunken waren, wer hat den Streit angefangen usw. Aber wenn es zur Anzeige kommt, wird ja dein Kumpel zu Anhörung eingeladen. Dort kann er seine Sicht des Geschehens darlegen. Die Polizei muß es dann klären, ob er schuldig ist oder nicht. Unter Umständen wird die Anzeige auch eingestellt.

Ja, ist Körperverletzung und kann somit angezeigt werden. Vielleicht solltet ihr nochmal reden miteinander und das so versuchen zu klären.

Das ist leichte Körperverletzung. Das reicht für eine anzeige.

.....ach war doch nur ein Auge, er hat doch Zwei...

Was ist das denn für ne dumme These - weil es nur ein Teil des Zahnes war. Vielleicht sollte dein Kumpel sich mal bei ihm entschuldigen und überhaupt über den Vorfall reden, da beide betrunken waren. Vielleicht könnte man so mehr erreichen!