Antrag auf Schülerbeförderung wurde abgelehnt, will Einspruch einreichen, wie mache ich das, wie kann ich am besten formulieren, habe ich Chancen auf erfolg?
Begründung: Die Kosten der Schülerbeförderung und der Kosten des Jaahresbeitrages werden abgelehnt, da nicht alle gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen. Bei Schüler/innen , die für den Besuch der nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsgang auf Schülerbeförderung angewiesen sind, werden die dafür erforderlichenau tatsächlichen Aufwendungen berücksichtigt, sowie sie nicht von Dritten übernommen werden und es der leistungsberechtigten Personen nicht zumuten werden kann, die Anwendung aus dem Regelbedarf zu bestreiten (§ 28 Absatz 4 Zweites Buch Sozialgesetzbuch).
Sie besuchen die Volkshochschule Braunschweig, um dort Ihren Realschulabschluß zu erreichen. Dabei handel es sich nicht um eine allgemeinbildende- oder weiterführende Schule (Grundschule, Hauptschule, Realschule, Gymnasium, BBS) nach dem Niedersächsischen Schulgesetz. Daher handelt es sich um keine Leistung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket nach § 28 SGB II:
Kurz zu mir bin 20 Jahre alt besuche die Volkshochschule in Braunschweig will mein Real-Abschluss-erweiterter bekommen ..... die Schule ist von mir ca. 30 Kilometer entfernt , 800 Euro Anmeldegebühren Jahresgebühr - wieso Monatskarte über 60 Euro , lebe in eine Bedarfsgemeinschaft mit meine Mutter sowie Schwester, die schule habe ich angefangen 04/2015 - 04/2016 endet,
kann jemand mir helfen, Ratschläge sind erwünscht eine gute Formulierung gegen Jobcenter wäre super :-))) danke an euch alle .
2 Antworten
Ich schließe mich Grubenschmalz an - leider keine gute Nachricht für dich.
Du hast dir - unwissentlich - für eine Situation wie deine die falsche Schulform ausgesucht.
Du hast den Grund der Ablehnung nicht nur erläutert bekommen,sogar der dazugehörige Paragraf wurde dir genannt,in dem kannst du selber nachlesen unter welchen Umständen es diese Beihilfe gibt und dein VHS - Besuch ist eben nicht förderungsfähig,deshalb wird auch ein Widerspruch nichts bringen !
Man hätte sich dann vorher schon mal erkundigen müssen,also ein persönliches Beratungsgespräch beim Jobcenter beantragen sollen.