Alter Durchlauferhitzer in der Mietwohnung - Möglichkeit auf Moderniesierung?

4 Antworten

Wenn er nicht richtig funktioniert (und das ist bei den hydr. geregelten immer der Fall, besonders im Winter, wo das zugeführte Wasser besonders kalt ist - unter 6°C -) ist das ein Mangel. Diesen solltest du dem Vermieter schriftlich per Einwurfeinschreiben anzeigen. Dabei gleichzeitig eine Frist zur Bebung stellen (3 Wochen dürften angemessen sein) und ankündigen, dass bei fruchtlosem Ablauf du die Mangelbeseitigung selbst beauftragen und die Kosten ab übernächstem Monat mit der Miete aufrechnen wirst. Das beträfe zunächst wohl erst mal eine Reparatur bzw. Einstellung. Dabei sind dem Installateur allerdings technische Grenzen gesetzt. Trotzdem musst du diese Möglichkeit einräumen. Führt das nicht zum Erfolg (und davon kannst du 100%ig ausgehen) zeitnah den Mangel erneut anzeigen mit Fristsetzung. Das müsste dann zur Folge haben, dass ein elektronisch geregeltes Gerät installiert wird. Da das allerdings mindestens um die 250 Euro kostet, wäre eine Verauslagung gut zu überlegen. Lass dich diesbezüglich vom Mieterverein beraten, Mitgliedschaft vorausgesetzt. Auf alle Fälle hast du Anspüruch auf eine zum vertragsgemäßen Gebrauch geeignete Mietsache, der jetzige Zustand entspricht dem nicht. Der Anspruch ist unverjährbar. Eine Modernisierung sähe ich hier vom Ansatz her nicht, wenn der Austausch erfolgt. Bei meinem Großvermieter werden regelmäßig (allerdings nur wenn die Mieter den Zustand bemängeln) die hydr. gegen elektronische DE getauscht.

---stoße zufällig auf die Frage.

Als gelernter Elektriker und danach zur Justiz > Die Antwort, dass im Winter die Warm- Heißwasserabgabe des hydraulisch gesteuerten DEs ein Mangel sei, wenn die Heißwasserabnahme über die Mischbatterie an der Entnahmestelle (Badewanne/Waschtisch) hydraulisch nachgesteuert werden muss, ist kein Mangel ! Es drückt der Name bereits aus, dass solche DEs hydraulisch per Mischbatterie und manueller Kaltwasserzufuhr durch Benutzer gesteuert werden. Im übrigen besteht nur Anspruch auf die Erneuerung eines gleichwertigen DEs, wonach sich der Wohnwert einer Wohnung gestaltet. Beispiel : befände sich beim Einzug in die Wohnung ein Vollelektronischer DE in der Wohnung, hätte man ggf. Anspruch auf eben einen solchen, bzw. auf einen gleichwertigen, wie man ihn bei Einzug in die Wohnung vorgefunden hat, welcher ca. 500 - 800 € kostet. Ein Teilelektronischer DE kostet um die 300 - 500 € Und hydraulische DEs erhält man in Baumärkte Angebote bereits ab ca. 90 - 180 € je nach Markenware !

am besten mal mit dem vermieter reden ob das ding nicht bald ins museum kann

rede mal mit ihm