Also Autofahrer einen sich verkehrswidrig verhaltenden Radfahrer angefahren - Schuldfrage?

10 Antworten

Es wird in den meisten fällen darauf hinauslaufen das du Schuld bekommst (Da du mit dem Auto der "Stärkere" Verkehrsteilnehmer bist) Es kann auf 50 : 50 auslaufen, mit einem guten Anwalt. Das er die alleinige Schuld bekommt, wäre zwar gerechtfertigt, ist aber sehr unwahrscheinlich.


In deinem beschriebenen Fall hat der Autofahrer Schuld.

Deine Antwort ist mir jetzt etwas rätselhaft.

Du sagst, es kann auf 50:50 hinauslaufen, eigentlich wäre aber der Radfahrer alleine schuld, aber in meinem Fall wäre der Autofahrer schuld.

Also wie jetzt?

"Mein Fall" ist ja auch ein Fall, bei dem sich der Radfahrer verkehrswidrig verhalten hat. Also warum sollte dann nur der Autofahrer die alleinige Schuld bekommen?

@Franz577

Also... der erste Abschnitt ist Grundsätzlich.

Der "kleine" Satz ist für deinen Fall.

Also ganz ehrlich: Du kannst versuchen das mit dem Anwalt zu regeln. Aber du stehst beim Abbiegen in der Pflicht zu schauen. Ob er dabei fährt, oder läuft, krabbelt oder hüpft, spielt keine Rolle.

@Itchi0108

Für die Pflicht, bei Abbiegen schauen zu müssen, spielt das keine Rolle, da hast du recht.

Aber für die Schuldzumessung sehr wohl, wenn ein Radfahrer z.B. da fährt, wo er eigentlich nicht fahren dürfte.

Denn wenn selbst ein Fußgänger bei grün nicht einfach blind drauflosgehen, sondern sich trotzdem vergewissern sollte, ob der andere Verkehr ihm auch wirklich Vorrang gewährt, gilt das für einen verkehrswidrig fahrenden Radfahrer sicher erst recht.

@Franz577

Richtig! Ich stimm dir voll und ganz zu.

Dennoch wirst du kein Recht bekommen.

Recht haben, Recht bekommen ist in Deutschland nicht einfach.

@Itchi0108

Darum, zu 100% recht zu bekommen, geht es ja auch gar nicht.

Wer beim Abbiegen einen anderen Verkehrsteilnehmer übersieht, kann nie damit rechnen, komplett ohne Schuld aus der Sache herauszukommen. 

Es geht nur darum, daß jemandem nicht die alleinige Schuld an einem Verkehrsunfall gegeben werden kann, wenn sich der Unfallgegner auch verkehrswidrig verhalten hat.

Und daran dürfte ja kein Zweifel bestehen.

Abgesehen davon:

Warum siehst du gerade in Deutschland so ein großes Problem, bei eindeutiger Beweislage Recht zu bekommen?

In welchen Ländern ist das deiner Meinung nach einfacher?

@Franz577

Warum? Weil ich bei meinem damaligen Verkehrsunfall 2 Jahre kämpfen musste bzw. mein Anwalt um der Gegnerischen Versicherung bzw. dem Gericht klar zu machen das ich gar nicht hätte Schuld sein können! Ich stand, als abbieger. Er fur mir auf, ungebremst mit 60 Sachen.

Eindeutig ich Recht, er Schuld.

2 Jahre hats Spiel gedauert.

Darum sehe ich es so. Die Frage, ob es in Ländern einfacher ist, kann ich dir nicht beantworten. Aber es gibt genug Fälle das man in Deutschland Recht hatte, aber es nicht bekommen hat. (AUßerdem isses n Sprichwort?).

@Itchi0108

Naja, warum man bei sowas trotz eindeutiger Beweislage 2 Jahre kämpfen muß, kann ich auch nicht verstehen.

Irgendwas muß da doch schief gelaufen sein oder vielleicht haben Zeugen irgendwas anderes behauptet.

Anders kann ich mir das nicht erklären.

Denn grundsätzlich hat doch immer derjenige, der auf ein stehendes Fahrzeug fährt die alleinige Schuld oder zumindest die Hauptschuld.

Daran gibt es ja absolut nichts zu rütteln.

@Franz577

Der Unfallgegner, bei mir damals, hat behauptet ich hätte mitten auf der Kreuzung gewendet. (Situation ist jetzt schwer zu erklären). Die Aussage war an sich völlig falsch, da ich ja zum links abbiegen stand. Hätte ich gewendet, um in die Straße zu fahren, hätte ich entweder plötzlich aus der anderen richtung kommen müssen, um zu wenden, oder einfach mal so im Kreis fahren müssen, auf der Kreuzung. Also völliger Bullshit. Aber.. die deutschen Behörden haben sich 2 Jahre mit meinem Anwalt Zettelchen geschrieben. 

@Itchi0108

anders geschrieben:

Der Unfallgegner, bei mir damals, hat behauptet ich hätte mitten auf der
Kreuzung gewendet. (Situation ist jetzt schwer zu erklären). Die
Aussage war an sich völlig falsch, da ich ja zum links abbiegen stand.
Hätte ich gewendet, um in die Straße zu fahren, hätte ich auf der
Kreuzung im Kreis fahren müssen. (Da ich ja sonst Rechts abgebogen wäre
wenn ich von der anderen Seite gekommen wäre sodass er mit nicht
auffahren kann, da ich ihm ja DANN entgegen gekommen wäre). Also
völliger Bullshit. Aber.. die deutschen Behörden haben sich 2 Jahre mit
meinem Anwalt Zettelchen geschrieben. 

@Itchi0108

Ja gut, wenn so eine blöde Situation entsteht, dann kann das wirklich schwierig werden.

Trotz allem schwer zu verstehen, wenn die Sachlage eindeutig war.

@Franz577

Ja. Was meinst du wohl wie schwierig ich das fand.

@Itchi0108

Glaub ich dir, nur wenn das in Deutschland, in einem "Rechtsstaat" schon so schwierig ist, kann ich mir nicht vorstellen, daß das in anderen Ländern deutlich besser sein soll.

Weil du ja geschrieben hast, daß Recht haben und Recht bekommen in Deutschland nicht so einfach wäre.

@Franz577

Richtig, da steht aber auch nicht das es in anderen Ländern einfacher sein soll :-)

@Itchi0108

Richtig, aber dann mußt du Deutschland auch nicht besonders hervorheben. ;-)

Recht haben und Recht bekommen ist immer schwierig, mehr oder weniger überall auf der Welt.

Auf so was würde ich mich nicht verlassen! Manchmal ist kaum erkennbar auf dem Fußweg ein Radweg integriert, und schwups hast du 100% Schuld. Außerdem ist es immer nervig Erste Hilfe leisten zu müssen, auf die Polizei zu warten und womöglich doch nicht genau zu wissen, ob der Richter am Ende nicht doch eine größere Schuld im Verhalten entdeckt.

Klar will man nie in die Situation eines Unfalls kommen, aber wenn es doch mal passiert, dann muß die Schuldfrage natürlich geklärt werden.

Und sicher, wenn ein Radweg integriert ist, sieht die Sache wieder komplett anders aus. Aber wenn nicht, dann darf ein Radfahrer solche Überwege nicht fahrend überqueren.

Zunächst mal dürfte der Radfahrer wohl mindestens die Hälfte der Schuld bekommen, da er sich grob regelwidrig verhalten hat.

Entscheidend für die weitere Verteilung dürfte dann sein, ob der Unfall für den Autofahrer vermeidbar war oder nicht. Wenn der Radfahrer für den Autofahrer nicht rechtzeitig sichtbar war und er deswegen den Unfall nicht mehr vermeiden konnte, wird der Radfahrer 100% bekommen. Wenn der Autofahrer hätte den Unfall vermeiden können, wird die Schuldverteilung irgendwo zwischen 50-75 % zu Lasten des Radfahrers liegen.

"...wird der Radfahrer 100% bekommen:"  Ein Abbieger muss grundsätzlich mit Querverkehr rechnen. Daher war der Zusammenstoß in jedem Fall vermeidbar. Es hätte ja auch ein schneller Jogger sein können.

@pwohpwoh

Entscheidend für die weitere Verteilung dürfte dann sein, ob der Unfall für den Autofahrer vermeidbar war oder nicht.

Das hatte ich geschrieben.

Die Frage hatte ich dahingehend verstanden, dass der Radfahrer der Abbiegende sein soll.

@Interesierter

Möglich, daß das aus der Frage nicht klar genug hervorgegangen ist, aber beim abbiegenden Fahrzeug handelt es sich um einen PKW und bei dem Radfahrer handelt es sich um das Fahrzeug, das verkehrswidrig den Fußgängerüberweg (da fahrend) benutzt hat.

§ 26 gilt für Fußgängerüberwege, umgangssprachlich als Zebrastreifen bekannt und mit Zeichen 293 und Richtzeichen 350 gekennzeichnet. Fußgängerüberwege haben keine Ampelregelung.

Dem Fahrradfahrer wird unter Umständen höchstens ein unrechtmäßiges Benutzen der Fahrbahn vorgeworfen werden können, wobei das noch nicht mal sicher ist. Ich tendiere also eher das die Schuld des PKW gegen 100% geht den er muss eigentlich einen Rotlichtverstoss begangen haben.

Wo steht in §26, daß damit nur Zebrastreifen gemeint sind und nicht auch solche Überwege mit Ampelregelung? Dort ist nur allgemein von Fußgängerüberwegen die Rede.

Und auch ein Fußgängerüberweg mit Ampelregelung bleibt immer noch ein Fußgängerüberweg.

Einfach zu erkennen daran, daß es bei der Ampel nur ein rotes bzw. grünes Männchen gibt und kein ebensolches Fahrradsymbol.

Und warum Rotlichtverstoß?

Wenn man als Autofahrer grün hat, dann ist die Ampel vom Fußgängerüberweg, der parallel zur Straße verläuft ebenfalls grün.

@Franz577

Schau mal in die Verwaltungsvorschrift der StVO. Dort steht eindeutig das Fußgängerüberwege mit dem Zeichen 293 und 350 gekennzeichnet sein müssen. http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_26012001_S3236420014.htm

Was du meinst sind nach VwV-StVO Fußgängerfurten. Die sind mit Lichtzeichenanlagen ausgestattet. Nach VwV-StVO dürfen in der Nähe von Lichtsignalanlagen gar keine Fußgängerüberwege angeordnet sein.

Bezüglich des Rotlichtverstoß habe ich von "eigentlich" geschrieben, ich habe damit die Möglichkeit er erwähnt, ich habe nicht geschrieben das es so sein muss.

@Nomex64

Immer diese Spitzfindigkeiten!

Ist jetzt nicht gegen dich gerichtet (bin ja dankbar für den Hinweis), sondern gegen dieses Beamtendeutsch!

Fußgängerüberweg, Fußgängerfurt, meine Güte!

Läuft doch unterm Strich auf dasselbe hinaus, da es faktisch in beiden Fällen Überwege für Fußgänger sind.

Aber ja, ich meinte dann tatsächlich eine Fußgängerfurt.

Aber auch da gilt doch, daß Radfahrer absteigen müssen bzw. daß sie diese Furt nicht fahrend überqueren dürfen, wenn sie nur für Fußgänger ist, oder?

Denn es gibt ja auch Radewegefurten.

Daher nehme ich an, daß dies in der StVO sicher auch geregelt ist.

Da muss mehr konkretes her. Wenn die Fußgängerampel auf grün steht, ist die Fahrbahn meist auf rot. Somit kann ein Fahrzeug nur warten, steht also. Wenn der Radfahrer diese Ampel nutzt, und dabei ein stehendes Fahrzeug streift und beschädigt, trägt er die Schuld allein. Sofern das zweifelsfrei feststeht.

Rollt ein Fahrzeug vor dem Überweg aus zum Anhalten und schneidet den Radfahrer, weil der vom Überweg schon abfährt, denke ich 50:50, da du an solchen Überwegen eine außerordentliche Sorgfaltspflicht hast. Auch daher spielt es nur eine untergeordnete Rolle, dass er als Radfahrer eigentlich kein Fußgängerrecht ausüben kann.

Nein, das hast du dann nicht richtig verstanden.

Wenn die Fußgängerampel auf grün steht, dann steht sie auch für den in selber Richtung fahrenden, aber auch einbiegenden Verkehr auf grün.

Also PKW biegt nach rechts ein und Radfahrer fährt geradeaus über den Fußgängerüberweg.

Aber er fährt wohlgemerkt und schiebt nicht, wie er es eigentlich müßte.

@Franz577

Ach so, aber auch dann trifft dich hier eine besondere Umsicht als Autofahrer. 50:50

@darkhouse

Ja ok, das lasse ich mir noch eingehen.

Aber ganz ohne Mitschuld (wie von manch anderen hier vermutet) wird ein Radfahrer in einem solchen Fall nicht davonkommen.