Als Festangestellte gleicher Stundenlohn wie Aushilfe?

7 Antworten

Warum soll eine Aushilfe weniger bekommen, wenn sie die gleiche Arbeit macht? 7,50 netto kann viel oder auch wenig sein. Ich kenn ja Deine Steuerklasse nicht. Die Tatsache, dass Du samstags arbeitest, hat noch mit Deinem Einkommen rein gar nichts zu tun.

Eigendlich stehen dir (entweder ab 13 oder 14 h) auch Spätschichtzuschläge zu und ab 21 h Nachtzuschläge, 7,50 ist natürlich wenig. Vielleicht solltest du mal ganz freundlich dein Abteilungsleiter darauf ansprechen und fragen warum es so ist und wie es generell mit den Zuschlägen aussieht (falls du sie nicht bekommst), ich denke 8,50 bzw. 9,50 wären besser, antworten bekommst du sicher nur dann, wenn du fragst. Alles Gute.

Teisiphone 
Fragesteller
 29.07.2012, 00:11

Hallo und danke für deine Antwort =D Gut, ich muss dazu sagen, dass ich - wenn ich bis abends arbeite - auch erst nachmittags zu arbeiten anfange. Auf 13 oder 14 h am Tag komm ich nie. Danke für deine Antwort!

tarasun  29.07.2012, 00:27
@Teisiphone

@Teisiphone, es geht nicht um die Stunden die du dort arbeitest, sondern ich meinte, wenn du ab 13 Uhr mit der Schicht beginnst.

13 bzw 14 Stunden täglich darfst du eh nicht arbeiten das ist gegen das Gesetz - du darfst höchstens 10 Stunden malochen ;) !

Broco  29.07.2012, 00:12

Falsch.

Das wäre so, wenn es einen Tarifvertrag gäbe. Da wäre dann aber auch das Gehalt geregelt. Das hier klingt nach freier Vereinbarung.

tarasun  29.07.2012, 00:22
@Broco

Was ist Falsch??

Sie ist doch dort Festangestellt und keine Aushilfe, also würde ich sagen das ihr auch die Zuschläge zustehen. Leider ist es so das einige Arbeitgeber davon ausgehen das ihre Angestellten auf den Kopf gefallen sind und sich nicht trauen etwas zu sagen bzw.es gar nicht wissen was ihnen zusteht.

tarasun  29.07.2012, 00:22
@Broco

Was ist Falsch??

Sie ist doch dort Festangestellt und keine Aushilfe, also würde ich sagen das ihr auch die Zuschläge zustehen. Leider ist es so das einige Arbeitgeber davon ausgehen das ihre Angestellten auf den Kopf gefallen sind und sich nicht trauen etwas zu sagen bzw.es gar nicht wissen was ihnen zusteht.

ralosaviv  29.07.2012, 00:41

Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf irgendwelche Zulagen oder Zuschläge.

tarasun  29.07.2012, 19:43
@ralosaviv

@ralosviv,

"Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf ""???irgendwelche???" Zulagen oder Zuschläge:"

Wenn du das so genau weißt, dann kannst du uns sicherlich auch den § benennen, in dem es gesetzlich verankert ist.

Also meine Meinung ist das deine Freunde schon ein wenig Recht haben.Gerade im teuren München sollte man besser verdienen, zumindest unter diesen Arbeitsbedingungen! Und wenn die Aushilfskräfte genauso viel verdienen ist das wirklich ungerecht! Allerdings kann man da auch nicht sehr viel machen, außer mit deinem Chef zu sprechen oder zu kündigen. Rechtlich hast du leider keinen Spielraum.

Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen :)

Äh- netto? Heißt, dass die Abzüge schon runter sind, oder? Find ich nicht zu wenig!

tarasun  29.07.2012, 00:13

Wenn du noch nicht mal weißt was Netto heißt, dann kannst du ganz Gewiss auch nicht beurteilen, dass 7,50 nicht zu wenig sind?

Teichmolch  29.07.2012, 00:41
@tarasun

Hey, du Schlau! "Brutto" ist vor den Abzügen, "Netto" danach. Einig? 7,50€ fürn Anlernjob ist o.k. Einen Anspruch auf Auszahlung einer Spätschichtzulage gibt es nicht!

tarasun  29.07.2012, 20:02
@Teichmolch

Hallöchen, :))) wenn du die Frage richtig gelesen hättest, was du vielleicht noch einmal tun solltest, dann wirst du feststellen, das die Userin bereits seid einem Jahr diesen Job ausübt und nicht mehr im "Anlernjob" steht. Du kannst mir sicher den § benennen in dem es gesetzlich verankert ist, dass ein Anspruch auf Auszahlung der Spätschichtzulage nicht erfolgt. Ich danke dir für dein bemühen und bin schon gespannt, denn ein Mensch lernt ja nie aus.

Teichmolch  29.07.2012, 21:30
@tarasun

Vorweg: Du hast vielleicht eine Art an Dir! ( kopfschüttel) 1. Ein Anlernjob ist auch nach 10 Jahren noch ein Anlernjob. Alles andere ist ein Beruf, dem eine Ausbildung oder ein Studium vorausgeht. 2. Wer liest denn hier nicht richtig? Natürlich gibt es kein Gesetz, das eine Auszahlung von Zulagen verbietet. Aber auch keines welches eine Auszahlung vorschreibt! Schon mal was von Tarifverträgen gehört? Hier werden Zulagenregelungen verbindlich festgelegt und zwar branchenspezifisch. Sollte im Tarifvertrag für Joghurtverkäuferinnen eine Spätschichtzulage vorgesehen sein, dann kann die Userin ja mal ihren Chef fragen...

tarasun  29.07.2012, 23:23
@Teichmolch

Wenn dir meine Art nicht gefällt, dann solltest du aufpassen das dein Kopf vom schütteln nicht abfällt oder es dir besser ersparen, dem kann ich nur ein lächeln erübrigen!

Vielleicht bist du bei deinem Job im Anlernjob und noch nach 10 Jahren beim anlernen, es gibt SIE sicher, die nach Jahren noch nix verstanden haben, wie es lang läuft.

Tarifverträge? Gibt es die tatsächlich ?? ;))) - Wer hätte gedacht, dass du weißt das es sie gibt, wo du noch nicht mal weißt was Netto ist ;) = dein 1. Kommentar "Äh-netto?.... schon runter sind, oder?...".

Egal ob sie nun Joghurt, Pommes oder Co verkauft, sie hat einen Festvertrag und auch Rechte... und 7,50 € sind zu wenig.

Danke für deine Zeilen und dein bemühen.

Teichmolch  30.07.2012, 00:21
@tarasun

Kommunikation mit jemandem wie dir bereitet keine Mühe. Man kann einfach irgendetwas schreiben - ob Sinn oder Unsinn - du verstehst es eh nicht! Trotzdem: "Bitteschön"

tarasun  30.07.2012, 00:46
@Teichmolch

Ironische Worte wollen auch erkannt werden,,,grins,,,

7,50 netto pro Stunde ist nicht wirklich ein Hungerlohn, aber es ist auch nicht gerade viel. Würdest du Vollzeit arbeiten wären das um die 1.500 brutto im Monat, das ist durchaus ok.

Als Verkäuferin in solchen Shops kannst du natürlich keine Managergehälter erwarten.

Teisiphone 
Fragesteller
 29.07.2012, 00:03

Erwarte ich auch sicher nicht ;)