Alkoholausschank an Minderjährige bei privater Veranstaltung

5 Antworten

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Nein dürft ihr so nicht machen. Alle die 16 bis u18 sind dürfen nur Bier, Sekt und Wein trinken. Alle die 18 und drüber sind ist egal. Auch wenn es eine Privatveranstaltung ist gilt das Jugendschutzgesetz. Eure Eltern und der Gastwirt könnten von der Polizei Ärger bekommen, weil sie es dulden.

MrsJana 
Fragesteller
 24.10.2011, 19:04

Aber wir als Gastgeber dürften das dann im prinzip aber schon an die 18 jährigen verkaufen oder ?

nurnochmehr  24.10.2011, 19:45
@MrsJana

Wenn Du eine Lizenz hast dann schon, ansonsten nicht.

veraeva12  25.10.2011, 19:08
@nurnochmehr

das trifft doch garnicht zu, da es eine private veranstaltung ist. nur das "verkaufen" bei einer party verstehe ich nicht, das ist verboten ohne lizenz und an unter 18jährige.....

Nein, ihr selbst dürft gar keinen Alkohol verkaufen. Dazu benötigt man eine amtliche Genehmigung (ich glaub Ausschankgenehmigung oder so ähnlich). Der Wirt wird die unter Garantie haben.

Nichtbrandweinhaltige alkoholische Getränke (Bier, Wein und Sekt) dürfen von Minderjährigen (ab 16) verzehrt werden. Hochprozentiges definitiv nicht. Alle über 17 dürfen natürlich trinken, was sie wollen.

Wenn die Polizei zu so einer Party kommt und feststellt, dass Minderjährige erheblich einen über den Durst getrunken haben, kann es durchaus sein, dass die Minderjährigen nach Hause gebracht werden oder die Party (bei einer Mehrheit an sturzbetrunkenen Minderjährigen) "beendet" wird. Was danach kommt (Meldung ans Jugendamt usw.) liegt dann an den Beamten.

Fragt am besten den Gastwirt, der muss mit allen Einzelheiten des Jugendschutzes in Bezug auf Alkohol vertraut sein.

MrsJana 
Fragesteller
 24.10.2011, 19:18

Echt dürfen die alle ab 17 schon alles trinken ?

Okay aber wenn unsere Eltern das erlauben dürfen wir aber schon Hochprozentiges anbieten ( dann eben nur für die ab 17 ) obwohl wir selbst noch Minderjährig sind ? Darf die Polizei da überhaupt Kontrollen machen wenn es keine Beschwerden von Nachbarn oder sonst etwas gibt. Weil die Genehmigung haben wir ja schon.

Trabinator  24.10.2011, 19:29
@MrsJana

Nein, nicht AB 17, sondern ÜBER 17 Jahre. Also Mindestalter 18.

Sofern es keine Beschwerden etc. gibt, hat die Polizei ja auch keinen Grund vorbeizukommen, oder? Die wird ja nicht einmal wissen, dass ihr da feiert.

In Gaststätten ist der Konsum von Schnaps etc. generell für Minderjährige verboten (§ 9 Jugendschutzgesetz).

Trabinator  24.10.2011, 19:33
@Trabinator

Zu der Frage noch: "Okay aber wenn unsere Eltern das erlauben dürfen wir aber schon Hochprozentiges anbieten ( dann eben nur für die ab 17 ) obwohl wir selbst noch Minderjährig sind ?"

Ich persönlich bin der Meinung, dass ihr auch dann nicht verkaufen dürft. Da ich es aber nicht genau weiß, ist dies wirklich nur meine eigene Rechtsauffassung und in Bezug auf die in dem Absatz genannte Frage nicht zwangsläufig richtig

Geh ins Netz unter Jugendschutzgesetz, da müßte sowas mit Sicherheit stehen. Soviel ich weiß, ist lediglich Bier ab 17 erlaubt. Schau lieber genau nach!

Alsoo... mit 16 Jahren aürfen die jüngeren alcohol trinken.. aber erst mit 18 jahren Hochprozentigen Alkohol... das heißt, das man erst ab 18 Hochprozentigen Alkohol wie z.B Wodka trinken darf. Bier ( nicht Hochprozentig) darf man schn mir 16 Trinken. Aber an unter 16 jährige darf man kein alkohol verkaufen... LG Dobby111

Dobby111  24.10.2011, 18:55

Ach ja.. und die Polizei kann Sogar bei den unter 18 jährigen eine Alkoholkontrolle machen. Die Polizei kann also auch stress machen.

Das ist verboten und natürlich kann die Polizei Ärger machen.