ALG II und kleingewerbe vor- und nachteile?

6 Antworten

Du hast schon mit deinen Gläubigern zu tun,da würde ich mir nicht noch zusätzlich eine Selbstständigkeit ans Bein binden,da hast du dann noch mehr Probleme als jetzt !

Such dir eine normale Anstellung,da hast du keine Sorgen,musst nur deine Einkommensnachweise inkl.Kontoauszug einreichen bzw.vorlegen.

Bei einer Selbstständigkeit musst du meines Wissens eine Selbsteinschätzung deiner Einnahmen für 6 Monate in voraus machen,dabei müssen auch den Einnahmen Ausgaben gegenüber gestellt werden und nur vom reinen Gewinn her würde dann deine monatliche Aufstockung berechnet.

Hast du also zu viel angenommen,bekommst du zu wenig Aufstockung gezahlt und wenn du zu wenig angenommen hast,dann zahlst du im Endeffekt die zu unrecht bezogenen Leistungen zurück,nachdem eine abschließende Berechnung nach dieser Zeit vorgenommen wurde.

Entweder zahlst du dann deine Beiträge zur Kranken und Pflegeversicherung selber,dann müssen diese aber bei der Berechnung berücksichtigt werden oder das Jobcenter zahlt diese weiter.

Die Freibeträge sind die gleichen, da es sich ja um Erwerbseinkommen handelt. Du muss dem JobCenter monatlich eine Einnahmeüberschussrechnung vorlegen. Dann wird der Abzug für den Folgemonat festgelegt.

Dirk-D. Hansmann  16.07.2015, 06:55

Hi Hans, das hat man schon lange geändert. Jetzt muss man für jeweils sechs Monate eine Vorschau einreichen. Eigentlich wie eine Ertragsvorschau. Nur ganz böser Trick: Das Jobcenter sagt dann welche Betriebsausgaben für einen Hartz-IV-Empfänger angemessen sind. Dabei kann ich aus dem Jobcenter Helmstedt berichten - halte Dich bitte fest - Dort streichen die Werbung. Das sei eben nicht angemessen.

Nach den sechs Monaten muss man auch wieder für die jeweiligen Monate einen Nachweis erbringen. Über Einnahmen und ob man sein Geld auch im Rahmen des erlaubten verwendet hat. Ist das nicht der Fall, dann werden diese Betriebsausgaben nicht als solche behandelt und damit das Betriebsergebnis erhöht.

Aufgrund der Vorschau werden die Bezüge monatlich gekürzt, wenn die Gewinnerwartung im Monatsmittel 600 Euro übersteigt. Diese Kürzung wird dann mit der abschließenden EKS (also dieser Abrechnung für das gewesene halbe Jahr) kontrolliert. Entweder bekommt der Leistungsbeziehende eine Nachzahlung oder er muss zahlen.

Weitere Unsinnigkeiten lasse ich mal weg. Wie beispielsweise, dass man wirklich eine Überleitung von den steuerlichen/handelsrechtlichen Zahlen zu der "Rechenweise" des Jobcenters leisten muss.

Ich habe auch viele Gläubiger ist da ein Kleingewerbe zum Nachteil?

Vorab: Es gibt keine Kleingewerbe. Du kannst ein Gewerbe anmelden.

Entscheidend für Jobcenter und Gläubiger ist der Gewinn, nicht der Umsatz. Du musst die Anlage EKS ausfüllen und zwar einmal als Voraussicht und am Ende des Bewilligungszeitraums nochmal abschließend.

Du bleibst pflichtversichert in der GKV über das Jobcenter, wenn du dies vorher bereits warst.

5 Aufträge bei 20 Arbeitstagen á 6 Euro bringt 600 Euro in die Kasse. Dabei hat jedes Unternehmen auch noch Kosten zu tragen. Ist der Arbeitgeber Dein einziger Auftraggeber besteht auch noch das Risiko der Scheinselbständigkeit. Also Haftung für die Sozialversicherungsbeiträge.

So lange die noch nicht festgestellt ist und Du noch im Leistungsbezug des Jobcenters bist, da kommen erst einmal und grundsätzlich keine Krankenkassebeiträge auf Dich zu.

Allerdings wenn Du über eine Stundenzahl kommst, dann ändert sich das auch schon wieder. Die Grenze liegt bei 15 Wochenstunden - Es können auch 10 sein, diese Zahl vergesse ich mit schöner Regelmäßigkeit. Dann stehst Du dem Arbeitsmarkt auch nicht mehr zur Vermittlung zur Verfügung.

Du hättest mal schreiben sollen, was Du für die 6 Euro machen sollst. Vermutlich bekommst Du dafür Deine Arbeit nicht bezahlt und wenn der Auftraggeber in Schwierigkeiten kommt, dann kann er Dich auch nicht bezahlen.

Als Leistungsempfänger liegst Du vermutlich unter dem Pfändungsfreibetrag. Ob sich trotzdem eine Ratenvereinbarung lohnt, dazu kann man so nichts sagen.

Dieser angebotene Strohhalm wird Dich vermutlich noch mehr in Schwierigkeiten bringen, als Du es schon bist.

fridolin84 
Fragesteller
 16.07.2015, 08:58

Es geht um Kurierfahrten mit dem Fahrrad

Dirk-D. Hansmann  16.07.2015, 10:21
@fridolin84

An der Stelle würde ich jetzt weg laufen! War ein paar Jahre ebenfalls in der Logistik-Branche tätig. Dauernd Insolvenzen, weil die Spannen zu klein sind.

Du darfst nicht  weg laufen und darum nehme ich mir auch die Zeit.

Ganz wichtiges Thema Scheinselbständigkeit. Die Vertragspartner meinen, sie würden für ihre Fahrer eine Vermittlungsleistung erbringen. Ich bin überzeugt, wenn die Rentenkasse da mal in die Branche rein geht, dann werden sie viele noch tiefer in den Abgrund jagen. Fahrer und die eigentlichen Kurierunternehmen.

Lasse Dir doch mal einen Blankovertrag geben. Mit dem gehst Du dann zum Jobcenter und besprichst Dich mit denen.

Bedenke um den Job zu machen braucht man:

1. Ein richtig gutes Fahrrad.
2. Platzende Reifen und Achten, ramponierte Tretlager gehören jeden Monat dazu.
3. Richtig gute Klamotten, sonst macht die Gesundheit vermutlich nicht mit.
4. In der Regel werden die Standardrucksäcke nicht gestellt. Die kosten, schließlich dürfen Druckvorlagen oder Dokumente beim Transport nicht leiden.
5. Jeder Fahrradkurier ist ein sogenannter Frachtführer. Der ist verpflichtet eine Transportschadenhaftpflichtversicherung zu haben. Die private Haftpflicht hat nichts damit zu tun. Ob es für Fahrradkuriere kleinere Policen gibt müsstest Du aber erfahren.
6. Wenn Du einen Unfall verursachst, dann brauchst Du mindestens eine Unfallversicherung für Dich und die sollte nicht zu klein ausfallen. Die zahlen nämlich nur ganz skurrile Beträge, wenn Körperteile fehlen. Da genau informieren lassen.
7. Was ist mit den Fremdschäden? Vermutlich wird die private Haftpflicht wieder nichts bringen. Und wenn Dir ein Lkw ausweichen muss, dann wird das schnell richtig teuer.
8. Navi und zweites Telefon dürften Pflicht sein, kann mir nicht vorstellen, dass da noch viel mit Funk gemacht wird.
9. Alles was Dir da sonst noch an Kosten einfällt, wie z.B. ein Fahrradschloss, dass sofort auf ist und sofort wieder sicher verschlossen ist, muss man gucken.
10. Auch wenn Du einige dieser Dinge schon hast, dann bedenke mal wie schnell Sachen im ständigen professionellen Gebrauch kaputt gehen.
11. Mache eine solche Aufstellung.
12. Glaube Deinem Auftraggeber nicht die Hälfte, von dem was er sagt. Rechne also nur mit der Hälfte der Fahrten.
13. Wenn Du einen Führerschein hast oder machen willst, dann kann man den auch beim Fahrradfahren verlieren, wenn man sich nicht an die Vorschriften hält. Rote Ampeln usw. dürften auch ohne Führerscheinverlust teuer sein. Das nur als kleiner Einschub.
14. Mache Dir darüber eine kleine Aufstellung. Auch was man so an Reparaturkosten rechnen muss. Gehe in ein paar Fahrradläden und frage nach, ob die Fahrradkuriere als Kunden haben und wie so eine Ausstattung aussehen muss.
15. Mit diesen Unterlagen in das Jobcenter gehen und die Sache besprechen. Ich würde auf keinen Fall darauf dringen diese Sache zu machen. Es kommen ja noch so Dinge wie eine kleine Steuererklärung und vielleicht Briefe an die IHK wegen Beitragsbefreiung (das ist eine IHK-Sache, einige stellen beitragsfrei, andere haben geringe Beiträge und andere wollen 200 Euro im Jahr). Alles auf den Tisch legen und fragen ob Du das machen kannst. Bedenke bitte auch, die ersten Druckereien fangen gegen 7 Uhr an und Werbegestalter arbeiten gern spät. Also für die Fahrten kannst Du lange Wartezeiten einkalkulieren. Ob man Dir einen höheren Verpflegungskostenanteil zugesteht glaube ich nicht, aber bedenke, wenn Du irgendwo auf einen Auftrag wartest, es lohnt sich nicht nach Hause zu fahren. Oft ist man dann auch zu weit von den Kunden weg und der Auftrag geht an andere... Also Wartezeiten in der Stadt...
Suche Dir einen Job, von mir aus, erst eine Aushilfstätigkeit und hoffe dann von der Basis irgendwo rein zu rutschen. Viel Glück

Auch wenn ich in österreich lebe und von deutschen verhältnissen keine ahnung habe.. Aber bei max. 6 aufträgen zu 6€ Schreit mein ex-unternehmerherz ...das ist WAHNSINN als selbstständiger. Finger weg. Mach das nicht.

fridolin84 
Fragesteller
 15.07.2015, 18:50

Danke für deine Antwort. Ab wieviel Aufträge am Tag würde es sich denn lohnen ?

DerHans  15.07.2015, 18:56
@fridolin84

Das ist eher ein Hobby mit Selbstausbeutung

GillesDeRais  15.07.2015, 18:57
@fridolin84

Wie gesagt, ich bin österreicher und hab von deutschland keine ahnung was das anbelangt. Es kommt auch auf die branche an.

(Ich gehe aber davon aus das es nicht grundlegend anders ist)

Ich kann dir echt nichts sagen.

Geh auf die wirtschaftskammer und rede mit so einem typen. Der kann dir eine kompetente antwort geben. Aber 36€ am tag... Da is echt wurscht welche branche...