ALG 1 - 165 euro Nebenjob, was muß Arb.geber abführen
Ich bekomme ALG I, welche Verplichtungen und Abgaben kommen auf den Arbeitgeber zu? Muß er bei diesen 165 Euro überhaupt was abführen?
2 Antworten
Eine solche Beschäftigung ist nur möglich, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer offiziell bei der Minijob-Zentrale anmeldet. Alles andere wäre Schwarzarbeit. Selbstverständlich wird dann die pauschale Lohnsteuer und auch Sozialversicherungsbeitrag fällig
Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
Die üblichen Verpflichtungen und Abgaben kommen auf den Arbeitgeber zu. Halt wie bei einem Minijob, vgl.: http://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/01_mj_im_gewerblichen_bereich/04_400_euro_minijob/04_pauschalabgaben/node.html