Ackerschiene

3 Antworten

Da solltest Du Dich bei der Polizei erkundigen. Aber für zwei Wochen eine rote Nummer.....Respekt, das kostet.

ja die gibt es,dann sollte der traktor schwarzes kennzeichen haben sonst ist es nicht erlaubt da keine landwirtsachftliche nutzung.die kupplung muss starr am traktor befestigt sein und darf sich nicht heben lassen wie bei 3 punktaufhängung.rote nr.gibt es nicht mehr für privatnutzung

Frag beim TÜV oder bei der Polizei ob es erlaubt ist.