Absichtliche Manipulation - Ware mit falschem Preis ausgeschildert, welcher Preis gilt?
Ich habe gestern zagen wir mal beim Real und habe Socken-set gekauft.
Im großen Korb lagen Socken in verschiedenen Farben, ale vom gleichem Hersteller.
Oben hängt ein Schild mit Preis 3,99 + die Aufschrift SALE%
Ich habe eine Bündel genommen (3 Paar Set) und bezahlt.
Da der Preis auf dem Kassenbonn 5,99 war, habe ich es reklamiert und den Preis 3,99 verlangt. Es kam ein Vorgesetzte sagen wir mal Frau Lorenz.
Sie sah, dass im Korb etwa 30 Socken-Set's waren mit je 3 Paar und vielleicht 5 mit je 2 Paar.
Sie zeigte mir das klein gedruckte an dem Preisschild und da stand "Set-2 Paar"
Darauf hin habe ich sie aufmerksam gemacht, dass in diesem Korb dann falsche Socken liegen, aber sie sagte ich solle lesen. Ich habe wiederum gesagt, das sei ein Betrug, weil man absichtlich manipuliert wird. Sie hat gesagt das sei alles richtig so und ich als Kunde trage die Verantwortung für das was ich kaufe.
Meine Frage ist: kennt jemand das Gesetz und weiss wo es steht dass für den Kunden der ausgeschilderte Preis für die Ware die da drunter ist gilt?
11 Antworten
Die Preisauszeichnung war zu 100% richtig und auch völlig ausreichend. Die Preisauszeichnung von 3,99 gilt nur für die 2er Packung. Das es nur noch 5 Paare gegeben hat kann man auf den Verkauf zurück führen im Laufe des Tages bzw. der Woche. ( je nachdem das Angebot schon lief.) Auch ist der Einzelhandel berechtigt andere Ware in den Korb anzubieten, wenn deutlich ist das der Angebotspreis nicht für diese Ware gilt. Das ist hier natürlich schon dadurch erfüllt das es sich einmal um 2 er Packungen und einmal um 3 er Packung handelt
Du als Kunde mußt dich davon überzeugen welcher aktuelle Preis für die von Dir gewählte Ware gilt. Es kommt ja auch ( leider ) immer wieder vor das Kunden Waren die sie doch nicht haben möchten einfach in die Regale oder Stellkörbe werfen. Dies kann ein Geschäft unmöglich verhindern.
Und noch ein kleiner Exkurs in den rechtlichen Ablauf eines Kaufvorgang. Ein Kauf läuft immer nach den Prinzip Angebot - Annahme des Angebots ab. In deinem Fall hat dir das Unternehmen für dein 3 er Packung das Angebot gemach dir dieses für 5,99 zuverkaufen. Du hattest jetzt an der Kasse die Möglichkeit dieses Angebot an zunehmen oder eben nicht. Du hast dieses Angebot durch das bezahlen der Summe zugestimmt. Damit ist der Kaufvorgang abgeschlossen. Hättest du an der Kasse den Preis für 3,99 verlangt hättest du wiederrum ein Angebot gemacht und der Vorgang beginnt von vorn.
Täuschend war aber, dass der aufgedruckte Preis von 5,99 auf beiden Verpackungen war, aber die Minderung galt wohl nur für den 2-Set. Ich habe die Ware sofort abgegeben und mein Geld zurück bekommen.
Das ist so nicht ganz richtig.
Nicht der Verkäufer bietet an, sondern der Kunde. Genau genommen ist der Kunde wenn er die Ware auf das Kassenband legt und die Kasse den Preis anzeigt den der Kunde auch angeboten hat bereits zum Kauf verpflichtet. Ist der Preis höherr kann er sein Angebot zurückziehen. Siehe § 145 BGB.
Ein solches Gesetz gibt es nicht für dich als Kunde. Selbst an der Ware augezeichnete Preise, die in der Kasse höher eingegeben sind als sie auf dem Preisschild stehen, kannst du rechtlich nicht einfordern.
Im Übrigen ist es schon ab und zu mal sinnvoll, das Kleingedruckte zu lesen.....
kennt jemand das Gesetz und weiss wo es steht dass für den Kunden der ausgeschilderte Preis für die Ware die da drunter ist gilt?
Ein solches Gesetz gibt es nicht.
Es gilt der Preis, den die Kassiererin von Dir verlangt. Erst dann kommt ein Kaufvertrag zustande. Du hast natürlich das Recht, den Kauf dann noch abzulehnen (bzw. anzufechten).
Alles andere läuft unter Anpreisung (invitatio ad offerendum). Du hast also auch bei falsch (zu niedrig) ausgezeichneter Ware keinen Anspruch darauf, die Ware zum ausgezeichneten Preis zu erhalten.
Wo ist hier ein Fehlverhalten? Ich kann das anhand Deiner Beschreibung nicht erkennen.
Demnach ist das keine Manipulation, keine Täuschung oder ähnliches. Und wie groß die Buchstaben auf einem Werbeschild sein müssen, das ist durch das Gesetz nicht geregelt.
Jeden Tag siehst Du doch auch die Packungen mit dem Spruch, jetzt mit 10% mehr Inhalt. Schaust Du Dir die Packungen mit 10% weniger Inhalt an, dann merkst Du schnell dass 10% mehr Inhalt, leicht 30-50% mehr kosten.
Aus diesem Grund: Genau lesen und dann ist man auch gut informiert
dann ist es halt gut... Aber wie gesagt... es wird gerne getrickst...:-)
Zwar hat Werbung viel mit Manipulation gemein, in diesem Fall ist aber kein vorsätzlich manipulatives Vergehen festzustellen. Auf dem 3er--Set war der korrekte Preis mit Sicherheit aufgedruckt ode aufgeklebt. Somit hättest Du schon vor dem Bezahlvorgang mit einem einfachen Blick feststellen können, dass der Preis nicht für die ausgesuchte Ware gedacht war. Es entspricht zudem auch dem gesunden Menschenverstand sowie dem üblichen Verhalten, bei Kaufware stets auf den aufgedruckten Preis zu achten, weil es immer zu Mischungen von reduzierter und nicht reduzierter Ware kommen kann.
Das ist eben das Problem, den auf beiden Set' war der aufgedruckte Preis = 5,99 Aber die Minderung galt wohl nur für den 2-Set.
Täuschend war aber, dass der aufgedruckte Preis von 5,99 auf beiden Verpackungen war, aber die Minderung galt wohl nur für den 2-Set. Ich habe die Ware sofort abgegeben und mein Geld zurück bekommen.