Abschiebung wegen straftat

4 Antworten

Laut Gesetz der BRD wird er abgeschoben. Das finde ich auch richtig, da eine derart harte Strafe nur eine entsprechende Tat vorraussetzt. Ausserdem müssen bei dem Strafmass ja auch schon entsprechende Vorstrafen gelaufen sein.

Nach der Höhe der Strafe, sowie Deinen Schilderungen,handelt es sich um einen Wiederholungstäter. Ich an Deiner Stell wäre froh, wenn er aus Deinem Leben verschwindet. Und für die Kinder ist es sicherlich auch besser.

Hacker48  05.06.2012, 17:21

Muss Dir ausnahmsweise mal zustimmen ...

dialaaa 
Fragesteller
 05.06.2012, 20:16

Darüber bin ich garnicht froh :) ich muss dich aber entäuschen und dem gesetzt der brd wiedersprechen :D ich habe heute mit meinem anwalt gesprochen und der konnte mir versichern das er nicht abgeschoben wird selbst habe ich auch mit der zuständigen gesprochen die das entscheidet :D und sie sagte sie neige mehr dazu ihn nicht abzuschieben also alles läuft super er wird da bleiben :D ich war vorhin nur ratlos als ich das schrieb aber jetzt ist alles wieder ok will aber trotzdem auf nummer sicher gehen was ich alles machen kann um Meinen lieben schatz von straftäter hier zu behalten :D was mir auch gelingen wird.....Und an alle anderen danke für die paar netten antworten :-*

6 Jahre und 3 Monate hat er wohl nicht bekommen weil er in einer Einbahnstrasse in die falsche Richtung geraucht hat.

Leider sehe ich da keine Möglichkeit einer Abschiebung zu entgehen, ich zitiere hier mal nur den entsprechenden Paragrafen im Aufenthaltsgesetz:

§ 53 Zwingende Ausweisung

Ein Ausländer wird ausgewiesen, wenn er

1. wegen einer oder mehrerer vorsätzlicher Straftaten rechtskräftig zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt worden ist oder wegen vorsätzlicher Straftaten innerhalb von fünf Jahren zu mehreren Freiheits- oder Jugendstrafen von zusammen mindestens drei Jahren rechtskräftig verurteilt oder bei der letzten rechtskräftigen Verurteilung Sicherungsverwahrung angeordnet worden ist,

Den Rest des Paragrafen kann man sich sparen.

Eine Heirat, die auch während der Haft möglich ist, würde die zwingende Ausweisunug auch nicht verhindern. Es bleibt Dir also nur die Möglichkeit mit ihm auszureisen oder Deine Kinder hier alleine grosszuziehen.

Er kann nur noch selbst beim zuständigen Ausländeramt seinen Ausreisewillen bekunden und die entsprechenden Massnahmen unterstützen, damit die Ausreiseverfügung möglichst schnell rechtskräfig wird. Das Ausländeramt wird dann bei der zuständigen Staatsanwaltschaft den Antrag stellen auf die weitere Strafvollstreckung gem. § 456a StPO zu verzichten. Die Staatsanwaltschaft stimmt dem in der Regel in einem Rahmen ab Halbstrafe bis eher Zweidrittel zu, sie muss es aber nicht. Wenn er dann Abgeschoben wird kannst Du ihm nachreisen, wenn Du es denn willst. Zu Bedenken ist aber das er dann nicht wieder in die Bundesrepublik einreisen darf, da die Staatsanwaltschaft einen Vollstreckungshaftbefehl zur Vollstreckung der Restfreiheitsstrafe erlässt. Das bedeutet dass er, sollte er in der BRD angetroffen werden, oder einzureisen versuchen, sofort wieder in Haft genommen wird.

Hacker48  05.06.2012, 16:17

Schöne Antwort, weil ausführlich und fundiert. DH! :)

Hacker48  05.06.2012, 17:16
@Hacker48

... UND vor allem neutral. hust

dialaaa 
Fragesteller
 05.06.2012, 20:29

Also dazu muss ich sagen....mein freund und sein bekannter wurden verurteilt....beide fast das selbe urteil nur das der andere 7jahre 6monate gekriegt hat also viel länger weil er vorbestaft war...und ihm drohte auch die abschiebung er ist aus afghansitan und er wird nicht abgeschoben heute hat seine schwester die nachricht bekommen das er hier absitzen wird und was das betrifft sag ich nur dazu das man nen guten anwalt braucht und dann geht das schon... und nochwas zu dem deutschen gesetzt..ich weis nicht ob man dazu noch gesetzt sagen sollte mal abgesehen von meiner geschichte die ist ja noch harmlos aber das die deutschen hier die vergewaltiger und die straftäter die kinder missbrauchen,morden auf freien fuß lassen und wen dann kriegen die ne straffe von 3-5jahren WENN ÜBERHAUPT...solche leute lässt deutschland natürlich in freiheit rumlaufen...also was ist das für eine gerechtigkeit ? Also das gesetztbuch ist es nicht mal wert es aufzuschlagen dennoch einen satz daraus zu lesen alles für den a rsch also sorry wen das blöd rüberkommt aber es ist so und es gibt paragrafen und gesetzte die die gerichte ja nicht mal einhalten also was soll das ?? darf man jemand einsperren ohne beweise? es sind nur fakten vermutungen und der glaube das die das waren weil die grade in der nähe waren...also bitte wen ich schon ein überfall begehe mach ich die fliege und bin da weg und geh da nicht noch spazieren ;-) verstehste ! selbst die opfer sagten das die das nicht gewesen sind jeder sagte das...aber nein DAS DEUTSCHE SUPERGESETZT f uck off

Artus01  05.06.2012, 23:30
@dialaaa

Sorry liebe dialaa.

Ich habe mich in meiner Antwort bewusst in einer Bewertung zurückgehalten!

Zunächst mal zu Deiner angeführten Abschiebung nach Afganistan. In Krisengebiete, und Afganistan gehört derzeit zweifellos dazu, wird nicht abgeschoben, was eine Abschiebung zu einem späteren Zeitpunkt nich ausschliesst. Die Türkei ist übrigens sicher kein Krisengebiet !

So weiter. Du sprichst von einer Verurteilung wegen Raub. Dazu sagt:

§ 249 Raub

(1) Wer mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

Von einem minder schweren Fall ist ja wohl nich auszugehen!

Könnte es auch das gewesen sein :

§ 250 Schwerer Raub

(1) Auf Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren ist zu erkennen, wenn

1. der Täter oder ein anderer Beteiligter am Raub

a)
    eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt,
b)
    sonst ein Werkzeug oder Mittel bei sich führt, um den Widerstand einer anderen Person durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt zu verhindern oder zu überwinden,
c)
    eine andere Person durch die Tat in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung bringt oder

2. der Täter den Raub als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Raub oder Diebstahl verbunden hat, unter Mitwirkung eines anderen Bandenmitglieds begeht.

(2) Auf Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter oder ein anderer Beteiligter am Raub

1. bei der Tat eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug verwendet, 2. in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 2 eine Waffe bei sich führt oder 3. eine andere Person

a)
    bei der Tat körperlich schwer mißhandelt oder
b)
    durch die Tat in die Gefahr des Todes bringt.

(3) In minder schweren Fällen der Absätze 1 und 2 ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.

So das zu den möglichen Taten Deines *Freundes"

Jetzt mal zu Deinen "Kinderschändern"

Das ist ja noch human:

Schau mal nach § 176 StGB

Der § 176a StGB ist noch besser ... solltest Du einfach mal googeln

So und was die Tötung von missbrauchten Kindern angeht so trifft der

§ 211 Mord

(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft. (2) Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet.

wohl eine eindeutige Aussage !

Abschließend ein klare Aussage von mir zu Deinem Thema:

Es gibt in der Bundesrepublik Deutschland mehr als reichlich Sraftäter die leider Deutsche sind und von daher nicht irgendwohin abgeschoben werden können.

** Ausländische Straftäter müssen wir hier daher auch nicht haben !!!**

dialaaa 
Fragesteller
 06.06.2012, 00:51
@Artus01

Also du mit deinen paragrafen :-) Weist du was richtig geil ist das die Türkei ihn nicht annehmen will...Die türkei sagt er ist in deutschland aufgewachsen...unsere landsleute wachsen bei euch auf,ihr macht sie kriminell und dann wollt ihr sie wen sie nicht mehr gut genug sind und nichts für euer land tun können,zu uns schicken. Tja deutschland :D erst mal bleibt er hier wen ihn sein land nicht will wird er wohl da bleiben nur zum dumm ne ein ausländischer straftäter mehr für euch...

Artus01  06.06.2012, 07:56
@dialaaa

In Deiner Eingangsfrage hast Du angegeben das er Türke ist, also gehe ich mal davon aus das er türkischer Staatsbürger ist. Wenn das so richtig ist, wird die Türkei ihn auch aufnehmen. Darauf gehe ich jede Wette ein.

Was die Paragrafen angeht, so handelt es sich dabei um geltendes Recht, also zählen sie und nur sie! Nicht das was Du, oder wer auch immer, davon hält, und das ist gut so!

pasmalle  06.06.2012, 09:54
@Artus01

@Artus01

Deine Kommentierung ist erstklassig! DH

dialaaa 
Fragesteller
 06.06.2012, 16:35
@pasmalle

HAHAHA SORRY IHR SÜSSEN :) ER IST EIN FREIER MANN

cinemone  07.06.2012, 13:41
@dialaaa

Raub findet ja wohl auch oft genug unter Gewaltanwendung statt. Und Vergewaltiger und Kinderschänder werden hier nicht frei gelassen, aber ihnen wird glücklicherweise auch nicht der Kopf abgehackt. Wer 7 Jahre gekriegt hat, der hat ja wohl keine Gänseblümchen gestreichelt. Da sollte man eher an Wiedergutmachung dem Opfer gegenüber nachdenken, als sich beschweren

adllon  10.07.2012, 00:28
@dialaaa

"Gesetzt f uck of" Dich soll man auch am besten abschieben!

adllon  10.07.2012, 00:28
@dialaaa

"Gesetzt f uck of" Dich soll man auch am besten abschieben!

Hi , Also normalerweise wird ein Ausländer nach seiner Haftentlassung ausgewiesen , aber da Ihr 2 Kinder habt ist dass so eine Sache ," und einfach heiraten und er darf bleiben ist Heute auch so eine Sache ( gibt schon zu viele Scheinehen --auch mit Kindern !! ) Am beste wendest Du dich mal an eine Beratungsstelle für Deutsch Türkische verheiratung ------- hab mal für dich gegooglet im Internet !!! Schau es dir mal an und da steht auch ganz genau an we du Dich wenden musst ------ die können dir auf jeden fall weiter helfen OK??!!!! Hoffe dass war schon mal eine kleine Hilfe für Dich !! Viel Glück und alles liebe Radschula.

dialaaa 
Fragesteller
 05.06.2012, 20:06

Danke Werd auf jeden fall reinschauen

ALSO LEUTE GUTE NACHRICHTEN ER IST FREI UNSCHULDIG DRIN GEWESEN :D WAS EUCH SICHERLICH NICHT FREUEN WIRD....IHR MIT EUREN TOLLEN GESETZEN ICH BIN BEGEISTERT WIE MANCH EINER HIER MEINT ER WISSE ÜBER DIE SACHE BESCHEID HIER ZU URTEILEN VON WEGEN SOWAS BRAUCHEN WIR HIER NICHT...IHR SEIT EINFACH NUR ABARTIG...ES WURDEN GENÜGEND FEHLER IN DER URTEILSBEGRÜNDUNG GEFUNDEN DAHER DIE BLITZENTLASSEN UND DIE ABSCHIEBUNG ALSO SOMIT AUCH EINE ENTSCHÄDIGUNG AUS EURER DEUTSCHEN TASCHE :-) DAS WIRD EIN SCHÖNER URLAUB GEHT AUFS GERICHT ;-)

UND NOCHMAL DANKE AN DIE DIE WAS NETTES GESAGT HABEN :)

adllon  10.07.2012, 00:40

" Aus eure Deutsche Tasche" und so was hat hier noch Rechte aber nicht mehr lange, Multi-Kulti ist bald vorbeiund dann habt ihr keine Rechte mehr, nur wir werden dann Recht haben, euch abzuschlachten.