Abmahnung Bankkaufmann wegen schlechter Kontoführung

7 Antworten

Hallo,

ob die Abmahnung rechtens ist, hängt davon ab, was genau in der Dienstanweisung steht und wie die "Ordnung in den finanziellen Verhältnissen" dort definiert ist. Gibt es keine nähere Beschreibung dazu, dann ist das sicher Auslegungssache. Ich bezweifle, dass ein kurzfristiges Überschreiten der Kreditlinie bereits zu Unordnung in den finanziellen Verhältnissen führt. Vielleicht wäre es am besten, wenn du nach einer genauen Definition dieses Begriffs fragst. Mir erscheint das hier etwas zu dehnbar. Vielleicht findest du im Netz auch ähnliche Fälle, wenn du ein wenig recherchierst. LG

Hallo Mnl1921,

lass Dich hierzu von der Gewerkschaft oder von einem auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt beraten.

Vielleicht gibt es bei Euch in der Bank auch Kollegen, die auf die Beratung von Kollegen in Finanziellen Angelegenheiten spezialisiert sind. Frage dort doch nach, wie Du Deine finanziellen Verhältnisse wieder ins Lot bekommst.

Selbstverständlich solltest Du als Bankmitarbeitender auch Deine eigenen Finanzen im Griff haben.

Schöne Grüße

Ey,

mag sein das es Deinen AG stört wenn Du in einem gewissen finanziellen Engpass bist, aber grade die banken allgemein hatten doch die letzten Jahre sehr an Glaubwürdigkeit verloren, ein Fass ohne Boden sozusagen, deshalb gab es ja auch die Überlegung die Finanzmärkte Richtung Asien zu verlegen, aber da bekamen wohl einige Herren kalte Füsse, jetzt machen sie weiter wie bisher, besser wäre es allerdings leise zu treten! So sehe ich das auch im Bezug auf Deine Abmahnung, im Zweifel empfehle ich jedoch einen ausgeschlafenen Rechtsanwalt und dann dürfte Ruhe einkehren.

viel Glück!

Ok. Du hast also wie Du selbst schreibst Ordnung in den finanziellen Verhältnissen zu halten. Diese Anweisung ist für Dich also verbindlich. Die Nichtbeachtung führt also zwangsläufig zu einer Abmahnung.

So. Nun gibt es Höhere Gewalt wie Dir sicherlich bekannt ist. Wenn Du diese nachweisen kannst kann ich mir vorstellen dass Du Chancen hast die Abmahnung zu löschen. - Sofern es sich um eine Höhere Gewalt handelt die nicht abgesichert werden kann.

Das ist meine Vorstellung. Ob ich damit juristisch richtig liege wage ich nicht zu behaupten. Nicht weil ich keine Juristin bin sondern weil ich mich nicht so tief in höchstrichterliche Urteile zum Arbeitsrecht eingelesen habe.

Du kannst Dich natürlich entsprechend einlesen. Dazu gehst Du zu lexetius. Da klickst Du bei den angezeigten Links die die Suchmaske aufzeigt auf Entscheidungen. Dann nutzt Du da die Suchabfragefunktion mit Variablen zum Thema und liest Dich durch.

Es ist, natürlich, auch möglich sich im Arbeitsrecht online zu belesen. Wobei hier manche Frage vorher gerne geklärt werden mag wie nach Gewerkschaft, Kammer usw. .

Ebenso ist es natürlich möglich sich bei anwalt-online mit de hinten dran zu belesen. Aber ich würde mich in einem solchen Fall nicht auf Urteile, juristische Bewertungen von Gerichten unterhalb der höchsten Ebene verlassen wollen. Mir persönlich scheint es hier um eine grundsätzliche Frage zu gehen die durchaus Bedeutung haben kann. Für die ganze Branche. - Kannst Du Dir selbst ausmalen.

Hintergrund für die Regelung ist, dass der Arbeitgeber (die Bank) sicherstellen will, dass Mitarbeiter nicht aus persönlichen Gründen (eigener finanzieller Engpass) in die Versuchung kommen Missbrauch zu betreiben. Da man als Bankmitarbeiter an der "Quelle" sitzt und somit leichter manipulieren könnte (z.B. kleinere Überweisungen ausführen etc.) besteht die Gefahr bei finanziellen Engpässen auf solche Mittel zuzgreifen. Dies will die Bank verhindern ("und führe mich nicht in Versuchung!"). Daher hat der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse auf ordnungsgemässe Kontoführung (dies sollten die normalen Kunden ja auch so halten wird aber bei entsprechender Bonität auch teilweise anders gehandhabt). Eine Abmahnung muss jedoch verhältnismässig sein d.h. bei kleineren Überziehungen könnte die Abmahnung unverhältnismässig sein. Desweiteren wäre dies der Fall bei begründeten persönlichen Umständen (z.B. Scheidung), welche dem Arbeitgeber bekannt sind oder wenn die Gesamtverhältnisse weiterhin insgesamt ordentlich sind (z.B. ein Sparvertrag bei deiner Bank durch den du den Kredit locker ausgleichen könntest). Es könnte somit auch eine Ermahnung bzw. ein Gespräch ausreichen. Genaue Details kann ggf. nur ein Rechtsanwalt prüfen. Dafür sind die Umstände zu ungenau beschrieben.