ABLEHNUNG DES KINDERZUSCHLAG
Hallo
wer kann mir helfen, ich habe einen Antrag auf Kinderzuschlag gestellt und jetzt die Ablehnung erhalten, trotz Wiederspruchs. Da wir zu wenig Geld verdienen. Jetzt soll ich zum Sozialgericht gehen und dort dagegen klagen. Muss ich dort einen Brief zu schreiben oder wird es dort gemacht???????
Zu dem Thema Kinderzuschlag heißt es von der Familienkasse wir sollten zum Jobcenter gehen und dort einen Antrag auf Ergänzungshilfe stellen. Ich finde es nur doof dort hinzugehen weil wir beruflich garnicht schaffen dorthin zu gehen und dafür einen Urlaubstag opfern.
4 Antworten
du wirst mehr als einen Urlaubstaug brauchen um aufstockendes Hartz 4 zu beantragen- was übrigens die Familienkasse damit gemeint hat. Die Antragstellung dafür ist bekanntlich sehr langwierig
Das ist Tatsache ,wenn ihr zuwenig Einkommen habt wird Kindergeldzuschlag nicht gezahlt,zuviel Einkommen auch dann gibt es nichts.Wer überhaupt was bekommt an Kindergeldzuschlag ,das frage ich mich auch.Klar den Widerspruch musst du schreiben an das Sozialgericht ,wenn es da wieder nichts wird ,dann ans Finanzgericht.Nur da musst du erst zahlen das sind so an die 200 € Gerichtskosten,weiss es da ich auch schon mal Einspruch gemacht habe,aber dann zurück zog,war mir dann zu teuer .
Hi,
Informiere dich mal bei der Kreisverwaltung was man für zuschüße bekommen kann. Meine Eltern bekommen z.B. Wohngeld. Vie viel ihr bekommt hängt von der Quadratmeterzahl eurer Wohnung an, auf euer Gehalt und auf eure Miete. Also einfach mal zur Kreisverwaltung gehen und nach Wohngeld fragen. Wo man das z.B. beantragt. :D
Wir bekommen 100€ pro Monat Wohngeld bei einer Miete von 650€, einer Quadratmeterzahl von 109 und einkommen glaube ich 2900€. :)
Gruß Marcel
Wohngeld beziehen wir auch und die haben eine andere Berechnung als die Familienkasse
Obwohl ich 2900€ recht viel finde, monst meine Mutter um dieses für sie wenige Geld. Wir sind 6 Personen zsm. Ich versteh nicht wo das Geld hingeht. xD
Wie du weiter vorgehen musst, wird dir dort erklärt. Aber wenn der eine Urlaubstag so wehtut, ist es wohl auch nicht so wichtig.
für Berufstätige gibt es Spätdienst ... Antragsabgabe selbst erfordert nicht einmal persönliches Vorsprechen .. aber ihr werdet schon gute Gründe haben ....
Nein es tut nicht weh einen Urlaubstag zu opfern aber wir haben keinen Urlaub mehr