Abfindung, zählen Lehrjahre mit dazu?

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Abfindungen sind grundsätzlich Verhandlungssache. Früher galt als Faustregel für jedes Beschäftigungsjahr einen Monatslohn an Abfindung. Heute gehen die Arbeitsgerichte meistens von einem halben Monatslohn pro vollem Beschäftigungsjahr aus. Ob die Lehrjahre in diesem Zusammenhang auch als Betriebszugehörigkeit gelten, bin ich mir nicht sicher. Denn hier hattest Du ja einen anderen Arbeits- / Ausbildungsvertrag.

Würde mal bei der zuständigen Gewerkschaft anrufen.Die sollten Erfahrung damit haben.