Abbuchung von Konto von CUPID PLC bzw Cupidbill
Hey :) Von meinem Konto wurden die letzten zwei Monate 39 Euro von Cupid pcl abgebucht. Ich habe im Internet gelesen dass das ne dating Seite ist und ne Abzocke. Ich war nie auf dieser Seite und hab auch mit Wissen nirgendwo zugestimmt! Ich habe vor dass dann von meiner Bank rückbuchen zu lassen und zu sperren. Hat jemand Erfahrungen damit gemacht auch wie das rechtlich aussieht? Ich bin dankbar für jede Auskunft!
2 Antworten
Du kannst jede SEPA-Lastschrift maximal 8 Wochen nach Belastung zurückbuchen lassen.
Da hier jedoch nach deiner Einlassung niemals ein Mandat erteilt wurde, kannst du sogar 13 Monate lang die Beiträge zurückbuchen.
Mach es aber lieber sofort.
Welche denn?
Wer Geld will muss seinen Anspruch nachweisen können. Stell ich mir hier schwer vor.
Wie gesagt, mit Wissen hab ich nirgendwo zugestimmt, aber es ist ja schnell mal passiert dass irgendwo im Internet ein kostenpflichtiges Pop up aufgeht oder hinter ner App versteckte Kosten stecken.
"aber es ist ja schnell mal passiert dass irgendwo im Internet ein kostenpflichtiges Pop up aufgeht oder hinter ner App versteckte Kosten stecken."
So entsteht aber kein Vertrag! Dazu braucht es der Willenserklärung beider Seiten! Abzocker sehen das in der Regel aber anders.
aber es ist ja schnell mal passiert dass irgendwo im Internet ein kostenpflichtiges Pop up aufgeht oder hinter ner App versteckte Kosten stecken.
Welche dann zumindest gegen folgende §§ verstoßen und damit gegenstandslos sind
- 123 BGB
- 305c BGB
- 307 BGB
- 312 ff BGB insbesondere 312g.
- § 6 Abs. 1 PAngV
Wer unter den Voraussetzungen Klage anstrebt kann nur verlieren, wenn das Gericht besagte Klage überhaupt zulassen würde, da die Firmen meistens nicht mal eine ladungsfähige Anschrift haben.
Wer nicht identifizierbar ist und weder eine natürliche noch eine juristische Person ist, kann auch keine Rechtsgeschäfte in Deutschland tätigen.
Kleiner Hinweis: seit dem 13.06.2014 hat sich einiges am Widerrufsrecht geändert, und der § 312g BGB (Button-Lösung...) ist jetzt neu der § 312j BGB. Ist aber nur ein winziges Detail für die Akten. ;)
Hab lange nicht ins BGB gesehen, die Rentenreform hielt mich im SGB VI gefangen....
**Gebe Dir aber hier sicherheitshalber mal einen Musterbrief, den Du dann versenden kannst, sollten sie Dir nochmal schreiben und rechtlich drohen:
Sehr geehrte Damen und Herren, ich beziehe mich auf Ihr Schreiben vom ..........., in dem Sie einen Betrag von .......für ein Abonnement verlangen. Ich habe jedoch nach meiner Überzeugung keinen gültigen kostenpflichtigen Vertrag mit Ihnen geschlossen. Daher bin ich auch nicht bereit, Ihre Forderung zu begleichen. Sollten Sie dennoch meinen, daß es zwei übereinstimmende Willenserklärungen und einen gültigen Vertrag gibt, fordere ich Sie auf, den Nachweis zu erbringen, welches Angebot Sie mir in welcher Weise und zu welchem Zeitpunkt gemacht haben, und wie und wann ich dieses Angebot über eine kostenpflichtige Leistung angenommen habe und ein gültiger Vertrag gemäß den Bestimmungen des Fernabsatzrechtes und der BGB-Informationspflichten-Verordnung zustande gekommen ist. Hilfsweise widerrufe und kündige ich fristlos den Ihrer Meinung nach bestehenden Vertrag und fechte ihn auch hilfsweise wegen arglistiger Täuschung an. Außerdem erkläre ich ebenfalls vorsorglich die Anfechtung wegen Irrtums über den Inhalt der abgegebenen Willenserkärungen. Ich gehe nun davon aus, daß die Angelegenheit hiermit erledigt ist und bitte um eine entsprechende schriftliche Stellungnahme. Hochachtungsvoll**
Das wollte ich ja sowieso machen. Hab halt nur Angst dass die dann irgendwelche rechtlichen Konsequenzen ziehen