Ab wieviel Jahren darf man aus dem Elternhaus ausziehen?

9 Antworten

Ab 18 kannst Du das allein entscheiden, vorher kannst Du nur mit Erlaubnis Deiner Eltern ausziehen.

Der Staat ist nicht dafür zuständig, dass Du allein wohnst. Wenn Du arbeitest, kannst Du ja auch Miete bezahlen und für Deinen Unterhalt sorgen. Nach derzeitigen Standpunkt kannst Du, wenn Du keine Arbeit findest, mit 25 Jahren ausziehen. Dann würdest Du den vollen Satz von Arbeitslosengeld II und die Miete bekommen. Vorher kannst Du nur zu Hause wohnen, wenn Du keine Einnahmen hast. Allenfalls kannst Du dann ausziehen, wenn aus schwerwiegenden Gründen Dir nicht zugemutet wrden kann, bei Deinen Eltern zu leben.

unter 18 mit einverständnis der eltern und wenn sie für dich den Mietvertrag unterschreiben.

es gibt auch 15/16jährige azubis, die ausbildungsbedingt ausziehen müssen... also klar geht es auch unter 18.

ansonsten: dann wenn man es sich leisten kann, kann man ausziehen,

Und gibt es vom Staat zusätzliches Geld in der Beziehung ?

einfach so nicht, nein. aber wenn zb die Ausbildung der Grund ist, dann wird man schon unterstützt, wenn die eltern einen nicht finanzieren/unterhalten können.

in jedem Fall sind aber erstmal die eltern unterhaltspflichtig, erst wenn die nicht können, gibt es weitere Zuschüsse.

ich weiß nur das man grundsätzlich mit 18 jagren ausziehen darf. wenn du unter 18 jahren bist brauchst du entweder von dem sorgeberechtigtem eine einwilligung oder es liegen gründe beim jugendamt geben dann kann das jugendamt das ausziehen unterstützen......glaube ich.:-/ (also ich gebe keine Garantie...!) aber mit einverständniss der eltern dürfte das glaube ich kein problem sein

Dürfen darfst Du, wenn Du Deinen Unterhalt selbst verdienst. In Ausnahmefällen gibt es Wohngruppen für Jugendliche. Dazu musst Du Dich ans Jugendamt wenden.

Du kannst von den Eltern Unterhalt beantragen und in ein betreutes Wohnen gehen wenn du Missstände in deiner Familie in die Richtung dem Jugendamt mitteilst oder ein Anliegen zum Auszug im freundlichen Sinne an das Jugendamt stellst.