Ab wann muss ich für ein Darlehen die Raten zahlen?

6 Antworten

der Beginn der Rückzahlung und die monatliche Rate ist im Darlehensvertrag festgelegt.

In der Regel beginnt die Rückzahlungspflicht im Folgemonat der Darlehensgewährung, es gibt auch auch andersweitige Festlegungen, da sollte man dann schon genau lesen bzw. genau nachfragen und die summe der rückzahlung ist ebenfalls vertraglich vereinbart und nicht davon abhängig, wieviel Geld ich abrufe...

eine Veränderung der Raten bzw. die Zahldauer kann dann wirksam werden, wenn ich einen Teil des kredites auf einmal zurückzahle, allerdings sollte ich aufpassen, dass damit keine Vorfälligkeitsentschädigung wirksam wird, d.h. die Möglichkeit einer Sondertilgung sollte benfalls vertraglich fixiert sein.

Natürlich ist Rate anfangs davon abhängig, wieviel Darlehen ich bis dato abgerufen habe.

Bei einem Baudarlehen rufen Sie in der Regel zunächst Teilbeträge ab. Für diese abgerufenen Teildarlehen zahlen Sie zunächst nur die Zinsen, die im Folgemonat nach Auszahlung berechnet werden. Für die nicht abgerufenen Darlehensteile zahlen Sie nichts, sofern nicht Bereitstellungszinsen fällig werden. Viele Banken berechnen die ersten 6 Monate nichts, danach i.d.R. 0,25% pro Monat. Man kann diese Zeit auch verlängern lassen bei manchen Instituten (kostet kleinen Zinsaufschlag). Wenn Sie das Darlehen voll abgerufen haben, wird normalerweise ab dem Folgemonat der Betrag für Zins+Tilgung fällig. Viele Grüße und viel Erfolg beim Bauen Alexander Solya

Wo ist jetzt der Unterschied zu meiner Antwort?

Zunächst einmal: Im Darlehensvertrag wird dies dezidiert vereinbart, ist -in weiten Teilen- aber durchaus verhandelbar und auf den Einzelfall abzustimmen. Bei Darlehen für den Bau eines eigengenutzten Hauses sind zwei Phasen zu unterscheiden. In der Bauphase wird das Darlehen in Tranchen sukzessive abgerufen. Natürlich werden Zinsen nur auf den ausgezahlten Teilbetrag berechnet, ggf. Bereitstellungszinsen auf den nicht ausgezahlten Teilbetrag. Da üblicherweise während der Bauphase auf die Bauherren weitere Belastungen zukommen und auch noch Miete bezahlt werden muss, werden die Zinsen und Bereitstellungszinsen seit letzter Auszahlung bei der folgenden Auszahlung von der Bank einbehalten, müssen also nicht separat bezahlt werden. Dafür mindern sie aber das effektiv zur Verfügung stehende Darlehen, müssen also in den Gesamtkosten unter dem Stichwort Bauzeitzinsen mit berücksichtigt werden. Kalkulativ geht man von einer Bauzeit von einem Jahr und einer mittleren Inanspruchnahme von 50% aus, man kann aber durchaus feiner rechnen, wenn die Informationen hierfür zur Verfügung stehen. Nach Vollauszahlung des Darlehens (aufpassen bei mehreren Konten / mehreren Kreditgebern!!) wird dann ab dem Folgemonat die Annuität, also Zins und (grundsätzlich) Tilgung fällig. Den Tilgungsbeginn wird man sinnvollerweise von vornherein auf die Zeit nach Fertigstellung legen, also z.B. ein Jahr nach Baubeginn, wenn der Einzug erfolgt und die bisherige Miete entfallen ist.

Hallo,

die im Vertrag vereinbarten Zinsen bezahlen Sie ab dem Zeitpunkt, ab dem Sie das Darlehen abgerufen haben und auch nur für diesen Betrag. Meistens im darauf folgenden Monat. Beispiel: Wenn Sie z.B. ein Darlehen von 200.000 Euro beantragt haben und lassen sich 100.000 Euro davon auszahlen, zahlen Sie erstmal nur für die 100.000 Euro, die vereinbarten Zinsen. Für den Rest müssen Sie während der Bereitsellungszins freien Zeit nichts bezahlen. Ist diese abgelaufen, kommen die Bereitstellungszinsen zum tragen. Diese betragen in der Regel, zwischen 0,21 und 0,25 % pro Monat. Die Tilgung beginnt in der Regel erst nach Vollauszahlung des Darlehens.

Beste Grüße

Sicherheitshalber noch mal den Kollegen in der Bank fragen.