Ab wann darf ich die Polizei bei Lärmbelästigung rufen?
Ich wohne in einem Einfamilienhaus und meine Nachbarn(also sind nicht wirkliche Nachbarn, die wohnen eine paar Häuser weiter weg) hören im Garten immer laute Musik, sodass ich bei mir, wenn ich im Garten sitze, die Musik hören kann und zwar so laut, das man meinen könnte ich höre eigentlich Musik. Die nehmen auch kein Recht auf die "Mittagspause" .Also, ab wann kann ich die Polizei rufen und mich beschweren, so dass ich im Recht bin?
5 Antworten
sobald du dich absolut belästigt fühlst, darfst du die polizei anrufen - ob das morgens um 5°°h ist oder nachmittags um 13°° oder nach 22°° ist - wenn es extrem laut ist machs
geh' erst mal zu ihnen und sage ihnen was dein problem ist. Sind sie uneinsichtig, ist es an der Zeit mal mit der Polizei zu sprechen. Führe ein paar Tage ein Protokoll, wann, wie lange und wie laut es war.
Kann man auch mit dem Handy aufnehmen.
Denn Musik ist erlaubt nur sollte sie nicht so laut sein das andere gestört werden.
Hast Du schon mit den Nachbarn gesprochen? Wenn sie nicht reagieren, beschall sie noch lauter zurück.
Ich habe für derartige Zwecke Bach Fugen. Es gibt kaum jemand, der sich Orgelmusik länger anhören mag.
Ab 22 Uhr und am Sonntag
Also wir haben heute ja Sonntag, das heißt ich könnte jetzt bei der Polizei anrufen?
Ja?
Ab 10 Uhr abends
Falsch, man kann die Polizei 24h am Tag wegen Ruhestörung rufen, nur muss es am Tag schon sehr laut sein damit sie etwas machen.