8 Jahre Unterschied - Beziehung?!

20 Antworten

Wofür denn haften?

Es ist doch völlig egal, was andere über dich und deinen Freund denken oder nicht? Ist es dir wichtig, dass andere es gut finden? Von anderen solltest du dich und dein Herz nicht beeinflussen lassen.

Liebe fällt dahin wo sie soll (auch wenn es schwer ist in deinem Alter davon zu sprechen). Gib' dem Ganzen einfach eine Chance und lass es auf dich zukommen, oder bleibt gute Freunde:)

In deinem Alter sind 8 Jahre enorm viel und in Deutschland auch nicht erlaubt solange du noch nicht 16 bist. Nur Männer die bei gleichaltrigen Frauen nicht landen können suchen sich kleine Mädchen und du bist auch noch so schön in der Nähe. Wenn ich deine Eltern wäre, gingest du weit weg in ein Internat in einen Ort wo es keinen Bahnhof gibt. Mädchen die sich auf Ältere einlassen wähnen sich selber immer als reif, nach meiner Erfahrung lassen sich nur unreife Mädchen auf so viel ältere Männer ein.

Eine meiner Töchter und ihr Bruder haben diesen Altersunterschied, der Gedanke einer solchen Beziehung ist widerlich. Sicher stand kein Freund meines Sohnes auf die kleine Schwester und die ist wirklich sehr hübsch und in ihrer Reife vielen Altersgenossinen weit überlegen. Belass es bei der Schwärmerei und halte Distanz.

Havege  16.09.2013, 09:59

In deinem Alter sind 8 Jahre enorm viel und in Deutschland auch nicht erlaubt solange du noch nicht 16 bist.

Das das ist Unfug. Es gibt kein generelles Verbot dass sagt "Wer XX Jahre ist darf nur mit Jemandem bis XX Jahre"

Nur Männer die bei gleichaltrigen Frauen nicht landen können suchen sich kleine Mädchen und du bist auch noch so schön in der Nähe

Ich liebe Vorurteile ja ganz besonders.

Ginger1970  16.09.2013, 11:09
@Havege

Es kann sehrwohl Probleme geben nach § 182 StGB:

Ebenfalls strafbar ist Sex mit Jugendlichen unter 16 Jahren, wenn Personen über 21 Jahre dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzen (Geldstrafe bzw. Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren).

Zuckermaus99  16.09.2013, 18:27
@Ginger1970

Und wo liest du bitte heraus, dass dieser Fall gegeben ist und er sich strafbar macht?

solange du nicht 16 bist, macht er sich strafbar, wenn er mit dir sexuelle handlungen vornimmt. Nur so zur Info...

Deshalb: warte noch, bis du etwas älter bist....

Charizman  16.09.2013, 09:11

Wer soll es denn anprangern, wenn alle damit einverstanden wären?

Fallschirm88  16.09.2013, 13:21
@Charizman

Ihre Eltern könnten ihm z.B. Probleme machen. Soll vorkommen...

Kandahar  16.09.2013, 09:16

Das ist nicht richtig. Wenn es um einvernehmlichen Sex geht, dann ist hier die Altersgrenze bei 14 Jahren.

FrauWinter  16.09.2013, 09:18

Er machst sich nicht zwingend strafbar. In gegenseitigem Einvernehmen, ohne dass jemand gezwungen oder dafür bezahlt wird, oder die 15 Jährige nicht altersgemäß entwickelt ist, macht sich keiner strafbar!

Ginger1970  16.09.2013, 11:06
@FrauWinter

Es kann laut § 182 StGB sehr wohl problematisch für den 23-jährigen werden, wenn die Eltern sich einschalten und den Beiden einen Strich durch die Rechnung machen wollen. Sex unter Minderjährigen wäre kein Problem.

Zuckermaus99  16.09.2013, 18:25
@Ginger1970

les es dir doch bitte erst einmal durch:
§ 182 Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen
(1) Wer eine Person unter achtzehn Jahren dadurch missbraucht, dass er unter Ausnutzung einer Zwangslage

  1. sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt oder
  2. diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird eine Person über achtzehn Jahren bestraft, die eine Person unter achtzehn Jahren dadurch missbraucht, dass sie gegen Entgelt sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt.
(3) Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie

  1. sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder
    2.diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,

und dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(4) Der Versuch ist strafbar.
(5) In den Fällen des Absatzes 3 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.
(6) In den Fällen der Absätze 1 bis 3 kann das Gericht von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn bei Berücksichtigung des Verhaltens der Person, gegen die sich die Tat richtet, das Unrecht der Tat gering ist.

FrauWinter  16.09.2013, 18:48
@Ginger1970

siehe den Beitrag von Zuckermaus.

Wenn die Eltern sich einschalten, können sie die Beziehung verbieten. Klar.

Aber - wie ich schonmal schrieb - bei einvernehmlichem Sex mit einer normal entwickelten 15 Jährigen kann nicht von einer fehlenden sexuellen Selbstbestimmung (wird ab 14 angenommen) die Rede sein. Somit kann es zwar Ärger mit den Eltern geben, aber nichts weiter.

8Jahre sind ok, wenn der Mann älter ist. Auch wenn Du noch 15 bist. Hat er denn schon mal Andeutungen gemacht, daß er auch Interesse an Dir hat?

du bist noch zu jung dafür, überlege es dir mit ca. 20 jahren nochmal, dann wirdst du reifer sein und niemand wird was dagegen sagen können.