600€ Verdienst, wie zahle ich steuern?

4 Antworten

Die Steuern sind nicht das Problem, falls du keinen Hauptjob hast ;-)

Für Singles gilt ein Grundfreibetrag von aktuell 9.744€ im Jahr!

Bei einem 450-Euro-Minijob kann Ihr Minijobber regelmäßig monatlich bis zu 450 Euro verdienen. Arbeitet er ein Jahr lang durchgehend, sind das höchstens 5.400 Euro – die jährliche Verdienstgrenze. Überschreitet Ihr Arbeitnehmer diese Verdienstgrenze, hat er keinen Minijob, sondern ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis.

Nachzulesen in der minijob-zentrale.de unter Entgeltgrenze bzw. unter Mehrere Beschäftigungen:

https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/01_Entgeltgrenze/node.html;jsessionid=69FA0E81DBDA7E498D08247AFF447868

Mehrere 450-Euro-Minijobs bei verschiedenen Arbeitgebern
Hat Ihr Minijobber keine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung, kann er mehrere 450-Euro-Minijobs nebeneinander ausführen, wenn er insgesamt nicht mehr als 450 Euro monatlich verdient. Überschreitet er die Verdienstgrenze insgesamt, sind alle Jobs versicherungspflichtig – und damit keine Minijobs.

https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/04_mehrere_beschaeftigungen/node.html

Gruß siola55

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Sobald das über deine Sozialversicherungsnummer bekannt wird, wirst du mit den gesamten Sozialbeiträgen belastet. Steuern fallen bei 600 € monatlich noch nicht an.

Wir gehen davon aus, dass du keine Hauptbeschäftigung ausübst.

Da du mit beiden Minijobs zusammengerechnet über die 450 Euro kommst, werden diese versicherungspflichtig zu deiner Krankenkasse gemeldet.

Deine Verdienste werden individuell nach den Lohnsteuermerkmalen versteuert bzw. ist auch die Zahlung einer pauschalen Lohnsteuer von 20 Prozent möglich. Hierzu berät dich das zuständige Finanzamt.

Viele Grüße, 

das Team der Minijob-Zentrale

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Da du die Grenze von € 450.-- damit überschreitest, sind *beide* Jobs voll sv-pflichtig abzurechnen. Das musst du unverzüglich beiden AG melden, sonst machst du dich ggfs. regresspflichtig für die zusätzlichen Kosten.