400€ Strafe für einen E Scooter ohne Haftpflicht? Kann das sein?
Hallo kann mir vllt jemand weiter helfen. Ich habe vor kurzem einen E Scooter mit Straßenzulassung gelauft. Der Roller ist ab 14 Jahre. Fährt bis zu 20 kmh.
Ich hatte noch keine Haftpflichtversicherung abgeschlossen (wusste ich nicht) und wurde damit von der Polizei kontrolliert. Ich habe jetzt einen Brief bekommen und soll 400€ zahlen.
Im Internet steht überall das es mir 40€ kostet.
Kennt sich jemand aus dann bitte was dazu schreiben. Danke..
4 Antworten
Hört sich doch sehr wenig an.
Mein Nachbar war mit einer Mofa unterwegs, hatte eine Versicherung, nur die Schilder vertauscht, und war mit 2.600 EUR dabei.
Im Internet steht überall das es mir 40€ kostet.
40€ zahlst du, wenn du ein zulassungsfreies Fahrzeug ohne Versicherungskennzeichen in Betrieb nimmst, d.h. das Fahrzeug ist versichert, aber du hast vergessen, das Kennzeichen zu montieren, es ist abgefallen oder sonstiges.
Du hast hingegen ein Fahrzeug ohne bestehenden Haftpflichtversicherungsvertrag in Betrieb genommen. Das ist keine Owi mehr, sondern eine vollwertige Straftat. Laut §6 PflVG steht darauf Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Du bist mit deinen 400€ also noch gut weggekommen.
Ich habe auf anhieb auch sofort 40 Euro gefunden.
Frage am besten höflich nach ob das ein Druckfehler ist. Sollte vermutlich ne 40,00 werden wo 2 zeichen Fehlen oder jemand hat beim tippen der 40 die 0 zweimal gedrückt.
Diese "Wirre Aussage" kannst du ganz einfach googlen.
E Scooter ohne Versicherungsschutz – StrafeEbenso wie E-Scooter ohne Straßenzulassung Strafe nach sich ziehen, gilt dies für die Nutzung des Rollers im öffentlichen Straßenverkehr ohne Versicherung. Als Halter eines E-Scooters mit einer Mindestgeschwindigkeit von 6 km/h musst Du eine Versicherung abschließen, sonst drohen 40 Euro Bußgeld.
https://www.microscooter-shop.de/e-scooter/guide/strafe/
Gestern hatte ich offenbar andere Suchbegriffe ein gegeben aber auch da stand 40 Euro auf einer anderen Seite.
Somit habe ich bei 2 von 2 Seiten die sich mit dem Thema beschäftigen 40 Euro als Strafe gefunden.
Während du offensichtlich nicht gesucht hast.
Ich weiß schon, dass ihr euch den Blödsinn von irgendwelchen Contentmills zusammenklaubt. Mich interessiert nur mal, was ihr daran anziehender findet als an der tatsächlichen Rechtsgrundlage. Muss ja irgendeinen Grund haben.
Wenn ich erst "suchen" müsste oder mich gar auf das Geschreibsel von Onlineshops(!) verlassen müsste, wäre ich nicht qualifiziert, auf Rechtsfragen zu antworten. Daher kann ich dir zumindest hier zustimmen: Ja, ich habe ganz offensichtlich nicht wahllos Begriffe in Google eingegeben, das erstbeste Ergebnis angeklickt und den nächstbesten Blödsinn als angebliche Tatsache übernommen.
Manche gehen da leider anders vor, da werden dann Statistiken aufgestellt wie "zwei von zwei Seiten" schreiben irgendwas, also stimmt es.
Falls du ernsthaftes Interesse an dem Thema haben solltest, kannst du die Folgen selbst in §6 PflVG nachlesen, nicht auf irgendwelchen Internetseiten, die nicht fähig sind, zwischen Fahren ohne Versicherungskennzeichen und Fahren ohne Versicherungsvertrag zu unterscheiden. Du kannst dich dann entscheiden, ob du lieber dem Gesetzgeber oder "microscooter-shop.de" glaubst.
Na du bist mir ja ein Toller Experte. E-Scooter sind keine KFZs sonder Elektro-Kleinstfahrzeuge.
Also bevor du überheblich rumprollst solltest du vielleicht doch mal sinnlos google-Wörter eintippen vielleicht machst du dich dann beim nächsten mal nicht zum Affen.
E-Scooter sind keine KFZs
§2 FZV:
Im Sinne dieser Verordnung ist oder sind
1. Kraftfahrzeuge: nicht dauerhaft spurgeführte Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden;
Du bist dann scheinbar der Meinung, dass ein E-Scooter auf Schienen läuft?
§1 eKFV:
(1) Elektrokleinstfahrzeuge im Sinne dieser Verordnung sind Kraftfahrzeuge mit elektrischem Antrieb und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht weniger als 6 km/h und nicht mehr als 20 km/h
Was sind Elektrokleinstfahrzeuge nicht?
sonder Elektro-Kleinstfahrzeuge.
Auch für diese Kraftfahrzeuge ist eine Pflichtversicherung vorgeschrieben.
§2 eKFV:
1) Ein Elektrokleinstfahrzeug darf auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn
2. es eine gültige Versicherungsplakette für Elektrokleinstfahrzeuge nach § 29a der Fahrzeug-Zulassungsverordnung führt,
§ 29a FZV:
(1) Durch die Versicherungsplakette wird für die Kraftfahrzeuge (Anmerkung: Was sind eKFV nochmal nicht?) im Sinne des § 1 Absatz 1 der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung in Verbindung mit § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe g nachgewiesen, dass für das jeweilige Kraftfahrzeug eine dem Pflichtversicherungsgesetz entsprechende Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht.
Welche Folgen nennt das Pflichtversicherungsgesetz, wenn jemand ohne eine dem Pflichtversicherungsgesetz entsprechende Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung fährt?
vielleicht machst du dich dann beim nächsten mal nicht zum Affen.
siehe oben.
Die Polizei weiß was sie tut... Haftpflicht ist eigentlich unheimlich wichtig bei sowas... Zahl es einfach. Das ist meistens Bundeslandsspezifisch.
Wundert mich auch das der betrag so gering (40) ist aber laut kurzer recherche und Bußgeldkatalog scheint das zu stimmen.
Wo findet man denn solche wirren Aussagen?