4 Jahres Vertrag abgeschlossen was nun?

3 Antworten

Gar nichts, wenn du berechtigt bist, im Auftrag der Firma Geschäfte abzuschliessen.

Bist du nicht dazu berechtigt kann der Chef von dir Schadensersatz fordern.

Bei B2B Verträgen kann das Wiederrufsrecht ausgeschlossen werden. Das Recht unterstellt dir, dass wenn du im Auftrag einer Firma handelst, im der Lage bist Verträge zu lesen und auch zu deuten.
Anders als bei B2C.

Ist völlig egal, was die sagen - wenn du den Vertrag abgeschlossen hast, ohne die Vertragsbedingungen zu kennen, kannst du vom Vertrag zurücktreten. Im Zweifel zum Anwalt gehen.

peterobm  01.08.2017, 20:27

ohne die Vertragsbedingungen zu kennen
1. dürften diese direkt im Vertrag stehen - 2. wenn er keine Kenntnisse darüber hatte, hätte er den Vertrag niemals unterschreiben dürfen

nichts mehr - in dem Vertrag ist garantiert die Laufzeit festgehalten

im übrigen - unter Gewerbetreibenden gibt es kein Widerrufsrecht. 

Du bist befähigt im Namen des Chefs eigenständig Verträge abzuschliessen, damit trägst die Verantwortung.