1g speed

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Hallo Flo

gesetzliche Bestimmungen: § 2 Abs. 12 StVG:

"Die Polizei hat Informationen über Tatsachen, die auf nicht nur vorübergehende Mängel hinsichtlich der Eignung oder auf Mängel hinsichtlich der Befähigung einer Person zum Führen von Kraftfahrzeugen schließen lassen, den Fahrerlaubnisbehörden zu übermitteln, soweit dies für die Überprüfung der Eignung oder Befähigung aus der Sicht der übermittelnden Stelle erforderlich ist. Soweit die mitgeteilten Informationen für die Beurteilung der Eignung oder Befähigung nicht erforderlich sind, sind die Unterlagen unverzüglich zu vernichten."

Sofern der Konsum harter Drogen nachgewiesen ist, so steht auch die grundsätzliche Nichteignung zum Führen eines KfZ fest; die Fahrerlaubnis wird entzogen. Der Konsum harter Drogen muß nicht zwingend analytisch nachgewiesen werden; die Aussage des Konsumenten ist ausreichend.

Wiedererteilung möglich nach bestandener MPU, in der der Gutachter davon überzeugt werden muß, daß nie wieder harte Drogen konsumiert werden. Dies ist die schwierigste Hürde, denn es erfordert eine intensive Aufarbeitung des Drogenproblems, und es muß schlüssig dargelegt werden, warum ein Rückfall in alte Verhaltens- und Konsum-Muster unwahrscheinlich ist. Dies erfordert nicht nur ein Lippenbekenntnis des Konsumenten, sondern handfeste Ereignisse, durch die eine stabile Verhaltensänderung eingeleitet und unterstützt wird.

Dabei wird der Gutachter den konkreten Fall vergleichen mit den allgemeinen Erfahrungen bei anderen Konsumenten: Aus wissenschaftlichen Studien über viele Einzelfälle kann abgeleitet werden, welche Handlungen der konkrete Konsument ergriffen haben und zu welchen Einsichten er gekommen sein sollte, damit er sein Drogenproblem dauerhaft unter Kontrolle hat.

Eingangsvoraussetzung zur MPU ist ein Abstinenznachweis über mindestens 12 Monate.

Speed zählt zu den harten Drogen. Amphetamin unterliegt dem deutschen Betäubungsmittelgesetz: Herstellung, Handel, Erwerb und Besitz sind illegal und führen nach §29 BtMG zur strafrechtlichen Verfolgung. Dies kann mit Geldstrafe und/oder Freiheitsentzug geahndet werden.

ACHTUNG: Selbst wenn es nicht zu einem Verfahren kommen sollte, wird der Tatbestand in aller Regel an das Landratsamt weitergeleitet, was Auswirkungen auf den Führerschein hat (auch wenn man als Fußgänger "erwischt" wurde).

Das erste ist ein Verfahren wegen Besitzes von Betäubungsmitteln. Hier ist - je nach Bundesland - eine Verfahrenseinstellung oder eine Geldstrafe mit maximal 1 Netto-Monatsgehalt zu erwarten. Einen Eintrag im Führungszeugnis bringt das noch nicht.

Sofern Du einen Führerschein hast, wirst Du Dich darauf einstellen müssen, den die längste Zeit gehabt zu haben. Der Besitz von Betäubungsmitteln, die nicht Cannabis oder Marihuana sind, begründet generelle Zweifel an der Fahreignung - auch wenn Du nicht hinterm Steuer mit Drogen aufgefallen bist. Mit dem Ergebnis, daß die Fahrerlaubnisbehörde eine MPU mit positivem Ergebnis fordern wird. Andernfalls wird die Fahrerlaubnis entzogen.