125er mit B-Führerschein in Kroatien mieten?

1 Antwort

Nach meiner Kenntnis ist zum Führen solcher Motorräder auch in Kroatien eine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erforderlich, die aber nicht in der Fahrerlaubnis der Klasse B enthalten ist - es sei denn, du hättest diese vor dem 1. April 1980 erworben.