0,3 € Kilometerpauschale für Unternehmer

5 Antworten

Für Fahrten zu Kunden, Lieferanten usw. werden vom Unternehmer oder Kleinunternehmer die gefahrenen km mal 0,30 € genommen.

Nur wenn er für sein Unternehmen irgendwo ein Bürochen hätte, dann würden die Fahrten zwischen zu Hause und Büro wie bei Arbeitnehmern behandelt (Entfernungskilometer mal 0,30 €)

Als Gewerbetreibender darfst du nur die tatsächlichen Kosten angeben und musst diese durch Rechnungen belegen (z.B. Tankbelege, Rechnung der Versicherung, KFZ-Steuerbescheid,...).

Kleinunternehmerschaft ist eine umsatzsteuerliche Eigenschaft.

Das "absetzen" von Fahrtkosten bzw. gefahrenen Kilometern betrifft die Ertragsteuern.

Offenbar ist Dein Kfz nicht im Betriebsvermögen. Du kannst dann alle dienstliche gefahrenen Kilometer mit 0,30 Euro je gefahrene Kilometer ansetzen.

Die Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb sind jedoch nicht abzugsfähige Betriebsausgaben. Die werden höchstens mit 0,30 Euro je Entfernungskilometer anerkannt.

Geh erst mal ins Detail:

  • Sprichst du von Dienstreisen oder vom Weg zum Betrieb?

  • Falls du von Dienstreisen sprichst: Mit was für einem Fahrzeug?

  • Falls du von einem Pkw sprichst: Privat-Pkw oder Pkw im Betriebsvermögen?

Die kompletten Kilometer.....du kannst doch eh alle Kosten ansetzen. Dies ist eine etwas engstirnige Frage, die auch eine etwas arg engstirnige Antwort nach sich zieht....sorry, meine Frau ist Steuerberaterin.....lach

Das war keine engstirnige Frage. Ich habe überall nachgesucht, wo ich das nachlesen kann. Ich betreibe nur einen Nebenwerwerb und habe eine Steuerprüfung hinter mir. Da ich das Fahrzeug auch zu meiner Arbeitsstätte benutze, gewähr mir das FA nur diese 0,3 Regluing. Wenn ich noch erfahren könnt wo ich das nachlesen kann, wäre ich sehr zufrieden. Dank, die Antwort war trotzdem sehr hilfreich für mich.