0.20 promille nach Energydrink (Relentless)

8 Antworten

Hallo TheWalkerS04,

das erste was mir bei Deiner Fragestellung auffällt ist der Satz:

Ich bin vorhi vin eine Polizei kontrolle geraten und musste pusten>

Einer Atemalkoholkontrolle muss niemand gegen seinen Willen durchführen. Deshalb wird man auch immer gefragt: "Sind Sie mit einer Atemalkoholkontrolle einverstanden?

Aber nun gut, das war ja auch nicht Deine Frage. Zu Deiner Frage.

Auch wenn man keinen Alkohol getrunken hat, kann es sein, dass das Gerät entweder einen falschen Wert anzeigt oder sich aufgrund der Einnahme von Medikamenten oder anderen Lebensmitteln wirklich eine geringe Menge Alkohol im Atem befindet.

Aus genau diesem Grund dient die freiwillige Atemalkoholkontrolle auch nur als Anhalt um entweder den Verdacht auf eine Trunkenheitsfahrt zu erhärten oder zu entkräften.

Wenn sich der Verdacht der Trunkenheitsfahrt aufgrund des Messwertes erhärtet hat, wird auch immer zwingend eine Blutprobe angeordnet, denn nur diese ist Gerichtsverwertbar und dementsprechend kann man auch niemals nur aufgrund, einer Atemalkoholmessung verurteilt werden, sondern nur dann wenn die Blutprobe einen bestimmten Wert überschreitet.

Da Du nicht geschrieben hast, dass diese Blutprobe bei Dir angeordnet wurde, wirst Du auch mit keinem Strafverfahren rechnen müssen.

Schöne Grüße
TheGrow

Wenn sich der Verdacht der Trunkenheitsfahrt aufgrund des Messwertes erhärtet hat, wird auch immer zwingend eine Blutprobe angeordnet,

wenn der AAK unter 1,1‰ ist wird keine Blutprobe angeordnet

bis 1,09‰ ist der Dräger Alcotest 7110 Evidential gerichtlich verwertbar, siehe hier, so sieht der aus

http://www.verkehrslexikon.de/Texte/AlkTestGeraete02.php

dementsprechend kann man auch niemals nur aufgrund, einer Atemalkoholmessung verurteilt werden,

der Dräger Alcotest 7110 Evidential misst den Atemalkoholgehalt

@ginatilan

Hallo ginatilan,

danke für Deine Antwort.

Habe somit mal wieder was neues dazu gelernt.

Frage mich jetzt nur gerade wie viele Dienststellen in Deutschland damit ausgestattet sind. Wenn das stimmt, was im den von Dir geposteten Artikel steht, gibt es ja gerade einen einzigen Gerätetypen, der in Deutschland gerichtsverwertbare Messungen erlaubt.

Ich selbst habe das Gerät zwar noch nie gesehen, aber wenn ich mir das Bild so ansehe, schließe ich aber doch aus, dass die Beamten die den Fragesteller vor Ort kontrolliert hatten, das Gerät nicht an Bord hatten.

Liege ich damit richtig, dass das Atemalkoholkontrollgerät Dräger Alcotest 7110 Evidential, Typ MK III nur auf den Dienststellen und nicht in Fahrzeugen vorhanden ist?

Aber danke noch mal für den Link. Habe ihn mir gleich mal abgespeichert.

Schönen Gruß
TheGrow

@TheGrow

Frage mich jetzt nur gerade wie viele Dienststellen in Deutschland damit ausgestattet sind.

alle Dienstellen haben einen

Liege ich damit richtig, dass das Atemalkoholkontrollgerät Dräger Alcotest 7110 Evidential, Typ MK III nur auf den Dienststellen und nicht in Fahrzeugen vorhanden ist?

da liegst du vollkommen richtig.

nur bei groß angelegten Verkehrskontrollen wird einer im Bus mitgenommen.

zur Info:

mein Kommentar war keine Kritik an deiner Antwort, sie war sehr informativ für den Fragesteller und auch korrekt (bis auf die BE:-))

@ginatilan

Ich habe Deine Antwort auch nicht als Kritik, sondern als wertvollen Hinweis aufgefasst.

Ich nehme aber auch keinen übel, wenn er mal Kritik ausübt. Ich bin nun einmal (wie wohl die meisten) nicht frei von Fehlern. Im Gegenteil, ich bin froh, wenn mir jemand schreibt, dass ich einen Fehler begangen habe, denn nur so, kann ich lernen und vor allem nur so schreibe ich nicht zwei oder mehrmals den selben falschen Text.

@ginatilan

"Für die Feststellung des Vorliegens der Voraussetzungen des § 24a Abs. 1 StVG genügt die Angabe des konkret verwendeten Gerätetyps und des gewonnenen Messergebnisses im Urteil"

Wird aber nicht so gemacht. In Deutschland gibt es nach dem Pusten (wenn du genug promille erreicht hast) immer noch eine Blutprobe

@Kaen010

Hallo Kaen010,

ist so ja nicht ganz korrekt.

Wie in dem von ginatilan angeführten Link zu lesen ist, gibt es in Deutschland lediglich ein einziges Gerät (Atemalkoholkontrollgerät Dräger Alcotest 7110 Evidential, Typ MK III), was gerichtsverwertbare Beweise liefert.

Alle anderen Geräte (die wohl in 99,99 % aller Streifenwagen mitgeführt werden dürften) langen eben nicht:

Für die Feststellung des Vorliegens der Voraussetzungen des § 24a Abs. 1 StVG genügt die Angabe des konkret verwendeten Gerätetyps und des gewonnenen Messergebnisses im Urteil>

Lies Dir die Angaben aus dem Link von ginatilan mal durch.

Wenn das stimmen würde, was Du schreibst, könnte man sich ja die teuren Blutproben sparen, die zumal einen Eingriff in das vom Grundgesetz in Artikel 2 gegebene Recht auf körperliche Unversehrtheit da stellen.

@Kaen010

Wird aber nicht so gemacht

bei einem Verstoß gegen den § 24a Abs. 1 StVG wird es überall in Deutschland so gemacht!

erst bei einem Verstoß gegen §315 oder §316 wird eine Blutprobe angeordnet.

oder wenn der AAK knapp an der 1,1‰- Grenze knappert.

. In Deutschland gibt es nach dem Pusten (wenn du genug promille erreicht hast) immer noch eine Blutprobe

genug Promille heißt in diesem Fall 1,09‰

Es kann sein, dass das Gerät aufgrund dem Energy Drink-Geruch in deinem Atem ausgeschlagen hat. Das kann, soweit ich weiß, auch passieren, wenn du kurz zuvor (natürlich alkoholfreie) Medizin oder auch Hustenbonbons zu dir genommen hast.

Deshalb solltest du im Zweifelsfall immer auf einen Bluttest bestehen, wenn du dir absolut sicher bist, dass du nüchtern bist, bevor die dir noch den Führerschein abnehmen.

Hallo 2702alex1900,

warum sollte man um alles in der Welt wie Du schreibst "auf einen Bluttest bestehen"?

Ohne Blutest kann keine Verurteilung erfolgen, weil im Gegensatz zur Atemalkoholkontrolle nur das Ergebnis der Blutprobe gerichtsverwertbar ist.

Wenn die Polizei gegen Dich ein Strafverfahren einleiten will, wird sie von sich aus schon die Blutprobe anordnen, somit wäre es absolut unsinnig von sich aus auf eine Blutentnahme zu bestehen, wenn die Polizei selbst drauf verzichtet.

Schöne Grüße
TheGrow

@TheGrow

Ohne Blutest kann keine Verurteilung erfolgen, weil im Gegensatz zur Atemalkoholkontrolle nur das Ergebnis der Blutprobe gerichtsverwertbar ist.

siehe meinen Kommentar unter deiner Antwort

@ginatilan

Hallo ginatilan,

danke für Deine Antwort.

Habe somit mal wieder was neues dazu gelernt.

Frage mich jetzt nur gerade wie viele Dienststellen in Deutschland damit ausgestattet sind. Wenn das stimmt, was im den von Dir geposteten Artikel steht, gibt es ja gerade einen einzigen Gerätetypen, der in Deutschland gerichtsverwertbare Messungen erlaubt.

Ich selbst habe das Gerät zwar noch nie gesehen, aber wenn ich mir das Bild so ansehe, schließe ich aber doch aus, dass die Beamten die den Fragesteller vor Ort kontrolliert hatten, das Gerät nicht an Bord hatten.

Liege ich damit richtig, dass das Atemalkoholkontrollgerät Dräger Alcotest 7110 Evidential, Typ MK III nur auf den Dienststellen und nicht in Fahrzeugen vorhanden ist?

Aber danke noch mal für den Link. Habe ihn mir gleich mal abgespeichert.

Schönen Gruß
TheGrow

@TheGrow

Ok, mein Fehler. Ich dachte das Ergebnis einer Atemalkoholkontrolle sei gerichtsverwertbar.

Bin selber noch nicht in eine derartige Situation gekommen, deshalb war ich mir nicht ganz sicher.

Per Rechtssprechung wird eh erst ab 0,3 Promille gerechnet, weil der natürliche Blutalkoholspiegel so hoch liegen kann. z.B. durch gegorenes Essen u.ä. Dein Wert ist also ohne strafrechtliche Folgen.

Per Rechtssprechung wird eh erst ab 0,3 Promille gerechnet,

in der Probezeit kann schon ab 0,2‰ gerechnet werden

lese dazu auch diesen Link

http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Alkohol17.php

@ginatilan

Hierzu muß aber auch ein Alkoholgenuß, sprich die orale Aufnahme von alkoholischen Getränken nachgewiesen werden. Die reine Alkoholkonzentration im Körper erklärt nicht, wie diese zustande kam. In dubio pro reo!

@Still

ab 0,2‰ kann davon ausgegangen werden, dass Alkohol getrunken wurde.

so steht es wenigstens in den zwei Urteilen im Link

@ginatilan

Wohl gemerkt, Amtsgerichte!

Alkohol wird langsamer abgebaut, als man denkt. Man kann auch in gefühlt nüchternem Zustand einen leichten Promille-Wert haben, z.B. in Form von "Restalkohol", wenn man am Abend zuvor ordentlich zugelangt hat. Sorgen musst du dir bei einer Messung durch die Promilletester allerdings nicht machen, weil die aufgrund von Ungenauigkeit keinen Beweiswert haben. Entscheidend ist die Blutprobe, sofern eine gemacht wurde. Eine Ungenauigkeit von 0.2 Promille dürfte aber bei den wenigsten Geräten vorkommen. Dass ein Gerät einen positiven Wert anzeigt, obwohl du komplett nüchtern bist, ist noch unwahrscheinlicher. Dann wäre das Gerät kaputt und würde nicht mehr verwendet werden.

Also ich habe die letzten 5 tage nicht einen Schluck getrunken. Deswegen war ich ja so verwundert. Die polizei hat mich auch weiterfahren lassen da ich aus der Probezeit bin!

...und würde nicht mehr verwendet werden.

Wenn Du das glaubst, ich habe noch ein Grundstück in Bayern zu verkaufen, mit Meeresblick...

. Entscheidend ist die Blutprobe

auch du solltest meinen Kommentar lesen

Womit putzt du dir denn die Zähne? bzw. spülst du deinen Mund mit Mundwasser? Weil da ist auch Alkohol drin, je nachdem welches man nimmt. Das kann den auch zu einer Atemalkoholkonzentration führen. Oder es liegt wirklich an den Energy Drinks... Wer weiß...

lg, jakkily