Minijob + Amazon Flex (Steuern und Versicherung)?

Hallo,

ich möchte demnächst für Amazon Flex Pakete ausliefern, um mir etwas Geld dazu zu verdienen.

Momentan bin ich aber auch noch bei zwei Unternehmen angemeldet und verdiene zusammen dort unter 450€.

Für Amazon Flex arbeitet man als Selbstständiger und ich muss damit ein Gewerbe anmelden.
Dazu muss ich auch mein eigenes Auto verwenden.

Ab wann muss ich denn Steuern zahlen?

Laut meinem Wissen muss ich keine Abgaben tätigen, wenn ich als Selbstständiger unter 9000€/Jahr bleibe.
Und zudem verdiene ich als Angestellter weniger als 450€ und muss davon auch nichts abgeben.

Stimmt das? Oder muss ich alle meine Verdienste zusammenrechnen und dann wird versteuert?

Und was wird dann wie genau versteuert?

Außerdem würde ich bei Amazon Flex mit meinem Auto fahren, was jedoch auf dem Namen meines Vaters angemeldet ist.
Das müsste man dann auch noch Gewerblich versteuern. In dem Fall mein Vater.

Aber geht das so einfach? Denn er benutzt das Auto normalerweise nicht.

Und muss ich eine Einkommenserklärung mit einer Einnahme-Überschuss-Rechnung machen, wodurch ich durch den Gebrauch des Autos wieder Geld zurück verlangen kann (30ct/km), obwohl es nicht auf mich angemeldet ist?

Und soll ich ein Fahrtenbuch führen dafür?

Ich blicke da noch nicht wirklich durch und ich würde mich riesig für jegliche Hilfe freuen.

MfG, Adrian

Kfz-Versicherung, Kleinunternehmer, Minijob, Selbstständigkeit, Steuererklärung, Steuern, Unternehmen
Microjobbing: Hilfe beim Fragebogen für Steuerliche Erfassung?

Hi,

ich habe mit Microjob-Apps angefangen nebenbei etwas zu verdienen, laut meinem Finanzamt soll ich eine Tätigkeit anmelden mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Dort habe ich einige Fragen, zunächst einmal, den Fragebogen für Einzelunternehmen nehme ich oder ?

Dann:

  • Art der Tätigkeit: Kann ich das so eintragen?: "Microjobbing (Streetspotr, BeMyEye, Roamler, etc.)"
  • Bezeichnung des Unternehmens: Was trage ich hier ein? Bin ja eine Privatperson.
  • Beginn der Tätigkeit: Kann das in der Vergangenheit liegen? denn ich habe ja vor ein paar Wochen schon angefangen.
  • Kleinunternehmer-Regelung mache ich geltend, richtig?
  • Gewinnermittlungsart: Was gebe ich da an? Einnahmenüberschussrechnung?
  • Es werden ganz oder teilweise steuerfreie Umsätze gemäß § 4 UStG ausgeführt: Ja oder Nein?
  • Es werden Umsätze ausgeführt, die ganz oder teilweise dem ermäßigten Steuersatz gemäß § 12 Absatz 2 UStG unterliegen: Ja oder Nein?
  • Es werden ganz oder teilweise Umsätze ausgeführt, die der Durchschnittssatzbesteuerung gemäß § 24 UStG unterliegen: Ja oder Nein?
  • Ich berechne die Umsatzsteuer nach: Sollversteuerung oder Istversteuerung? Und wenn Istversteuerung, welchen Haken setze ich darunter?
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nicht beantragen, richtig?

Kann jemand beim Ausfüllen helfen ? Danke!

Außerdem verstehe ich nicht ganz: bei Streetspotr kann ich meine Umsatzsteuer-ID angeben als Gewerbetreibender. Das bin ich dann aber trotzdem nicht, oder? Bei Roamler kann ich als Gewerbetreibender meine Steuernummer angeben...

Finanzamt, Kleinunternehmer, Steuern, Fragebogen steuerliche Erfassung, Kleinunternehmerregelung
Versteuerung von Fiverr Einnahmen?

Hallo,

in einer anderen Frage habe ich bereits erwähnt, dass ich als Kleinunternehmer neben der eigentlichen, in der Gewerbeanmeldung angegebenen Tätigkeit, über 8 Monate noch eine weitere Tätigkeit ausgeführt habe, durch die ich einen Umsatz von etwa 450€ generiert habe. Nun habe ich das Gewerbe, wenn auch verspätet, erfolgreich erweitert. Die Tätigkeiten sind folgende:

·      Betrieb eines Online Shops

·      Dienstleistungen auf der Plattform Fiverr

Die Einnahmen aus dem Betrieb des Online Shops habe ich bereits für die Steuererklärung erfasst und in die EÜR eingetragen. Was die Einnahmen durch Fiverr betrifft, habe ich diese zwar erfasst, aber noch nicht in die EÜR eingetragen. Nun habe ich drei Fragen:

·      Kann ich die Einnahmen durch Fiverr bedenkenlos in der EÜR angeben, obwohl die Kunden aus verschiedenen Ländern kommen, Fiverr das Ausweisen der Preise selbst übernimmt und ich als Kleinunternehmer somit anders als bei meinem Shop keinen Einfluss darauf habe, ob die Umsatzsteuer ausgewiesen wird?

·      Kann ich die Einnahmen durch Fiverr bedenkenlos in der EÜR angeben, obwohl ich das Gewerbe verspätet erweitert habe?

·      Bei meinem Programm für die Steuererklärung wird in der EÜR neben den Einnahmen und dem Datum auch der Name des Kunden, die Belegnummer und der Buchungstext gefordert. Bei den Einnahmen durch den Shop ist das kein Problem, bei meinen Fiverr Aufträgen habe ich allerdings statt dem Kundennamen, der Belegnummer und dem Buchungstext, nur den Nutzernamen und die Order Nummer vorliegen. Sind diese Angaben Pflicht? Wenn ja, was könnte ich alternativ eintragen?

Ich danke jedem im Voraus, der sich den Fall anschaut und mir vielleicht sogar weiterhelfen würde mit meinen Fragen und wünsche euch allen noch einen schönen Restsonntag!

Finanzamt, Gewerbe, Kleinunternehmer, Steuererklärung, Steuern, Fiverr
Kann man Liebhaberei selber anmelden?

Moin!

Ich bin Angestellte und möchte nebenbei aus meinen (teuren) kreativen Hobbies (stricken, nähen, plotten, graphic design) etwas Geld machen, z.B. durch den Verkauf von Mützen, Taschen, Deko oder selbst-designte Postkarten (Digital oder als Druck). Mein einziges Ziel dabei ist ausschließlich, meine Hobbies teilweise zu finanzieren, um sie weiter auszuüben. Ich würde das Verkaufen nur ab und zu, je nach Zeit und Lust machen, ich erwarte keine großen Einnahmen (vielleicht 1000€/Jahr grob geschätzt?) und hätte sicherlich keine oder kaum Gewinne (wenn ich nur alle Materialkosten berechnen würde, sicherlich immer Verluste...).

Ich möchte nur alles legal machen und bei so einer kleinen Sache keine unnötige Komplikation... aber geht das überhaupt?

Ein Gewerbe anzumelden wäre an sich kein Problem. Ich war eigentlich fast dabei, es anzumelden, als ich mich weiter darüber informiert habe: Laut allen Definitionen ist mein Fall deutlich unter Liebhaberei einzustufen. Ich habe auch mehrere Beiträge von „Gründern“ gelesen, die ein Kleingewerbe angemeldet haben, nur um es später abmelden zu müssen, weil es tatsächlich Liebhaberei war oder Handwerkskammer Beiträge bezahlen mussten, die höher als der Gewinn waren. Das bringt nur Ärger, Frustration und unnötige Aufwand.

Es klingt vielleicht blöd, aber nach viel Recherche frage ich mich nun einfach: wenn man so ein kleines Geschäft vorhat, kann man nicht direkt so eine „Liebhaberei-Aktivität“ bei dem Finanzamte selbst anmelden?

Ich habe auch über die „410€ Regelung“ gelesen. Könnte man diese „bis 410€ Gewinn im Jahr“ haben unabhängig vom Umsatz/Einnahme? Z.B. Ich möchte eine Tasche für 60€ verkaufen, Materialkosten dafür sind 45€. Wenn ich eine einzige Tasche im Monat verkaufen würde: Einnahmen sind 720€, Gewinn jedoch 180€ lächerliche Euro... Fällt das unter der 410€ Regelung? Wenn ja, heißt das, dass ich es einfach ohne weiteres als Hobby machen kann? Ein kleines „Kassenbuch“ würde ich für alle Fälle führen, um alle Einnahmen und Ausgaben unter Blick zu behalten...

Ich habe stundenlang in Google recherchiert aber alle Artikel und Infos zum Thema Liebhaberei sind aus der Perspektive von (Klein)Unternehmern, die die Einstufung als Liebhaberei und deren Nachteile vermeiden wollen, was nicht mein Fall ist.

Für alle Tips oder Info zur weiteren Recherche bin ich dankbar.

Finanzamt, Gewerbe, Kleingewerbe, Kleinunternehmer, Nebenverdienst, Nebentätigkeit, Kleinunternehmerregelung, Nebengewerbe
Kleinunternehmen - Ab wann lohnt es sich, die Grenze von 22.000€ im Gründungsjahr ungeplant zu überschreiten?

Anfang 2020 habe ich, mehr oder weniger aus Spaß, ein Gewerbe angemeldet. Jetzt im September liegt mein Umsatz durch Verkaufstätigkeiten über einen Onlineshop bei ca. 21.000€, Wie mir bekannt ist, unterliege ich ab einem Umsatz von 22.000€ nicht mehr der Kleinunternehmerregelung, und muss daher Umsatzsteuer zahlen, welche ich jedoch bisher nicht erhoben habe.

Das Problem ist folgendes: Lasse ich meinen Shop bis nächstes Jahr "ruhen" entgehen mir ca. 10.000€ - 15.000€ weitere Einnahmen (momentan habe ich 4000€ Einnahmen pro Monat). Bei genau 22.000€ Umsatz bleibt mir ein Gewinn von ca. 13.000€, auf den ich noch ca. 24% Einkommenssteuer nachzahlen muss (24% da ich zusätzlich einen Vollzeitjob habe). Das Geld was ich durch mein Gewerbe am Ende auf dem Konto hätte beträgt dann etwa 10.000€.

Option B: Ich verkaufe munter weiter und nehme bis Ende des Jahres prognostizierte 35.000€ ein. Mein reiner Gewinn würde hier ca. 20.000€ betragen. Nachzahlen müsste ich aber ca. 6000€ Umsatzsteuer (ist dieses Jahr etwas schwierig vorauszusagen, da die Mehrwertsteuer im Juli gesenkt wurde)... und auf die verbleibenden 14.000€ Gewinn würde ich wieder ca. 24% Einkommenssteuer bezahlen. Das bedeutet, ich hätte einen erheblichen Mehraufwand durch 3 Monate mehr Arbeit und die ganze Sache würde steuerlich viel komplizierter werden, da ich kein Kleinunternehmer mehr wäre.

Ich weiß, dass diese Frage/dieses Szenario nicht sehr konventionell ist, dennoch frage ich ob jemand ähnliche Erfahrungen gemacht hat, und diese teilen kann. Lohnt es sich, ein solches Risiko einzugehen? Gibt es eine elegantere Lösung als die von mir beschriebene Option B? Vorteile wären natürlich zusätzliche Ersparnis durch Absetzen der Mehrwertsteuer bei meinen Ausgaben (ca. 1000€) und die Zufriedenstellung meiner Kundschaft, welche ansonsten 3 Monate auf meine Produkte verzichten müsste.

Kleinunternehmer, Steuern
Kleinunternehmer Nachweispflicht vom Ursprung des Artikels?

Hallo, ich habe demnächst vor mich nebentätig als Kleinunternehmer(Warenan- und verkauf) selbstständig zu machen und hätte da zwei Fragen. Ich hoffe, ihr könnt mir da mit einer Antwort helfen.

  1. Frage: Bin ich verpflichtet einen Nachweis darüber zu führen, woher ich den Artikel genau habe? Also brauche ich da unbedingt eine Rechnung dazu? Es ist nämlich so, dass in meiner Wohngegend ab und zu an der Straßenecke/Vor einem Müllplatz ein paar alte gebrauchte Sachen zum Mitnehmen einfach so abgestellt werden. Wie steht es darum? Ich hätte nämlich vor, falls mal etwas brauchbares dabei ist, diese mitzunehmen und zu verkaufen. Wie geht man da vor? Eine Rechnung oder sowas bekommt man da ja nicht, da die Sachen von den Anwohnern in der Nacht einfach so abgestellt werden. Dass der Verkauf am Ende ja 100%iger Gewinn ist, ist mir ja klar und das würde ich auch so buchen. Aber mir geht es hier nur um die Frage, muss ich irgendwem jemals beweisen, dass ich diesen Artikel ohne jeglichen Kauf erhalten habe? Und wird für alles was ich verkaufe auch eine Ursprungskaufrechnung der Ware gefordert? In diesem Fall geht dies ja z.B. nicht.
  2. Ich habe privat eine Spielkonsolensammlung und Spielesammlung, die ich aufgrund der Größe dann über das Gewerbe verkaufen muss. Wie ist das jetzt mit der Privateinlage. Ich habe aufgrund des Alters etc. absolut keinerlei Rechnungen mehr über die gesamten einzelnen Positionen. Wie kann ich das genau in mein Gewerbe einbringen?
Kleinunternehmer, Steuern
Kleinunternehmer Grenzen?

Hallo zusammen, ich habe nochmal etwas im Internet gelesen. Mich verunsichert dieser Absatz

Hinweis: Die neue Vorjahresgrenze von 22.000 Euro (alt: 17.500 Euro) gilt ab dem 1. Januar 2020. (Klein-)Unternehmer die im Jahr 2019 Umsätze zwischen 17.500 Euro und 22.000 Euro erzielt haben, sind somit in Abweichung zur alten Regelung ab 2020 (weiterhin) Kleinunternehmer, soweit sie in 2020 die Grenze von voraussichtlich 50.000 Euro nicht überschreiten

Damit das Finanzamt die Einstufung als Kleinunternehmer akzeptiert, dürfen die umsatzsteuerpflichtigen Betriebseinnahmen laut § 19 UStG folgende Umsatzgrenzen nicht übersteigen:

   im vorangegangenen Kalenderjahr 22.000 Euro (bis 2019: 17.500 Euro)

   und

   im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich 50.000 Euro.

Kurze Fakten zu meiner Tatigkeit.

9.815,03 Euro Umsatz im Jahr 2017 (31.01.2017 gegründet)

* unter 17.500

23.704,39 Euro Umsatz im Jahr 2018

* laufendes Jahr unter 50.000

17.335,20 Euro Umsatz im Jahr 2019

* unter 17.500

(davon muss ich noch Rückgabe / Retouren durch Kunden abziehen)

Fahrtstrecke zur Post, Kartons,Klebeband, Webhosting Gebühren müsste ja gehen?

Verstehe ich das falsch, oder kann ich doch noch die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen? Weil ich war im ersten Jahr unter 17.500, im laufenden (damals ja 2018) unter 50.000 und im dritten dann bei unter 17.500 wieder.

Sorry für die lange Nachricht und vielen Dank für eure Zeit

Kleingewerbe, Kleinunternehmer, Umsatzsteuer, Kleinunternehmerregelung
Beide Ehegatten als Kleinunternehmer und Familienversicherung?

Hallo,

folgende Ausgangslage:

-Ehemann ist Vollzeit Angestellter, also nicht selbständig tätig.
-Ehefrau ist Hausfrau und nebenberuflich als Kleinunternehmer max. 15 Stunden in der Woche tätig. Bisheriger Gewinn  (Umsatz minus Betriebsausgaben) = unter 400,- Euro / Monat. Ehefrau ist in der Familienversicherung vom Ehemann mitversichert. Wenn die Ehefrau jedoch mehr als 435,- Euro/ Monat (derzeitige Verdienstgrenze bei Familienversicherung) verdient, greift die Krankenkassenregelung das die Ehefrau zusätzlich enorme Krankenkassenbeiträge bezahlen muss. Selbst wenn Sie einen 1 Euro darüber mehr verdient fallen die vollen Bezüge an. Um diese hohen Beitragssummen zu vermeiden bedeutet das bei einem Verdienst über 435,- Euro Sie muss aufhören zu arbeiten um unter der Verdienstgrenze zu bleiben.
Folgende Frage:
Wenn der Ehemann nun ebenfalls nebenberuflich ein Gewerbe als Kleinunternehmer anmeldet und die gleiche Arbeit wie die Ehefrau macht bzw. fortsetzt weil die Aufträge da sind (dort wo die Ehefrau aufhören muss zu arbeiten, um nicht die Krankenkassenbeiträge zu bezahlen), hier der Ehemann nun nebenberuflich als Kleinunternehmer auf eigene Rechnung und eigener EüR Steuererklärung usw. zusätzlich weiter tätig wird. (max. 17.500 Umsatz).
Was sagt einerseits das Finanzamt dazu und die Krankenkasse zu dieser Möglichkeit sodass die Krankenkassenbeiträge nicht anfallen. Es geht hier nicht um Steuerersparnis im Sinne der Einkommensteuer und auch nicht um die Umsatzsteuer.

Danke für eine gesicherte Antwort.

Kleinunternehmer, Familienversicherung

Meistgelesene Fragen zum Thema Kleinunternehmer