Microjobbing: Hilfe beim Fragebogen für Steuerliche Erfassung?

3 Antworten

Eine USt-Id ist nur notwendig, wenn Du mit dem EU-Ausland Geschäfte machen willst. Siehe auch folgender Abschnitt vom BZSt:

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ( USt - IdNr.) ist ein eindeutiges Identifikationsmerkmal für EU -Unternehmer im Bereich der Umsatzsteuer. Sie dient der Abwicklung von innergemeinschaftlichen Leistungen. Unternehmer, die am EU -Binnenmarkt teilnehmen, benötigen die USt - IdNr.

Ja, Einzelunternehmer

  • Art der Tätigkeit: Kann ich das so eintragen?: "Microjobbing (Streetspotr, BeMyEye, Roamler, etc.)"

Ja

  • Bezeichnung des Unternehmens: Was trage ich hier ein? Bin ja eine Privatperson.

Privatperson? Wieso? Mit der Aufnahme der Tätigkeit bist Du doch Unternehmer geworden. Hier reicht aber die Eintragung Deines Namens.

  • Beginn der Tätigkeit: Kann das in der Vergangenheit liegen? denn ich habe ja vor ein paar Wochen schon angefangen.

Ja. Grundsätzlich musst Du den Fragebogen innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit übermitteln, das wird aber in der Regel nicht eng gesehen.

  • Kleinunternehmer-Regelung mache ich geltend, richtig?

Vermutlich ja

  • Gewinnermittlungsart: Was gebe ich da an? Einnahmenüberschussrechnung?

Ja

  • Es werden ganz oder teilweise steuerfreie Umsätze gemäß § 4 UStG ausgeführt: Ja oder Nein?

Vermutlich nein, das kommt drauf an, was Du da machst - die Plattformen sagen mir nichts.

  • Es werden Umsätze ausgeführt, die ganz oder teilweise dem ermäßigten Steuersatz gemäß § 12 Absatz 2 UStG unterliegen: Ja oder Nein?

Höchstwahrscheinlich nein, das kommt drauf an, was Du da machst

  • Es werden ganz oder teilweise Umsätze ausgeführt, die der Durchschnittssatzbesteuerung gemäß § 24 UStG unterliegen: Ja oder Nein?

Nur, wenn Du als selbständiger Landwirt tätig wirst (hast Du Dir § 24 UStG nicht angesehen?)

  • Ich berechne die Umsatzsteuer nach: Sollversteuerung oder Istversteuerung? Und wenn Istversteuerung, welchen Haken setze ich darunter?

Gar nicht, Du willst doch die Kleinunternehmerregelung beanspruchen?

  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nicht beantragen, richtig?

Vermutlich nicht, das kommt darauf an, ob Du für EU-Ausländer tätig wirst oder Lieferungen oder Leistungen aus dem EU-Ausland erwartest.

liposox720 
Fragesteller
 25.08.2021, 13:44

danke, in einer der Apps kann ich aber meine Ust. ID angeben, wenn ich als Gewerbetreibender tätig bin. also brauche ich doch eine USt. ID?

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Eifelia  25.08.2021, 13:46
@liposox720

Keine Ahnung - ich sagte ja, die Plattformen sagen mir nix, frag doch beim Support. (Allerdings - Du sagst, Du KANNST eine USt-ID angeben, nicht Du MUSST...)

Vielleicht solltest Du Dich mal darüber informieren, wozu man so eine USt-ID braucht und dann herausfinden, ob die notwendig ist - ein Hinweis wäre mal zu gucken, ob der Auftraggeber eine Firma in einem anderen EU-Land als Deutschland ist.

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liposox720 
Fragesteller
 25.08.2021, 17:04

Außerdem muss ich noch "Zahllast / Überschuss (geschätzt)" ausfüllen. Da gehts um "Voraussichtliche Umsatzsteuer", da muss ich schätzen wie viel Umsatz ich mache? und wähle ich Zahllast oder Überschuss?

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liposox720 
Fragesteller
 25.08.2021, 17:09
@liposox720

wobei beim ankreuzen der Kleinunternehmerregelung steht, dass das nicht erforderlich ist, aber es wird rot markiert wenn ich es leer lasse ?

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Hast du ein Gewerbeschein vom Gewerbe Amt bekommen ? Ich wollte auch die Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen, aber ich bräuchte den Gewerbeschein und das Amt hat mir nicht gegeben .