Differenzbesteuerung nach § 25a UstG bei neuware?

2 Antworten

Du kannst § 25 a UStG anwenden, wenn Du von privat, oder von einem Kleinunternehmer kaufst.

Ob neu, Vorführgerät, oder gebraucht, ist dabei egal.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Hasanedr1 
Fragesteller
 21.04.2021, 14:32

Wie nutze ich das! :

Zum Beispiel

Ich habe eine Ware von einer privat Person für 90 € gekauft

Und dann bei ebay für 100 € wiederverkauft

Wie steht die Preis in der Rechnung (Ohne 19 % UStG)?

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wfwbinder  21.04.2021, 14:52
@Hasanedr1

In der Rechnung darfst Du keine Umsatzsteuer ausweisen.

Da schreibst du den Vermerkt, "kein Umsatzsteuerausweis gem. § 25 a UStG."

Umsatzsteuer bezahlst Du aus den 10,- Euro Aufschlag.

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Hasanedr1 
Fragesteller
 21.04.2021, 17:43
@wfwbinder

Wo schreibe ich den Aufschlag?

In andere Papier (nicht in die Rechnung)??

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wfwbinder  21.04.2021, 17:47
@Hasanedr1
Wo schreibe ich den Aufschlag?

Nirgends, das ergibt sich doch, wenn Du in der Anlage EÜR zu Deine Einkommensteuererklärung die Einnahmen und die Ausgaben aufführst.

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Dann sind meines Wissens nach 90 € ohne Steuer und für die 10 € Differenz musst Du dann ganz normal die 19 % Umsatzsteuer berechnen.

Und auf der Rechnung angeben, dass die Differenzbesteuerung zugrunde liegt.