Sicherheitseinbehalt?

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zur Nachbereitung eines Seminars:

Wenn ich einen Kunden habe, der aus der EU kommt und mir seine gültige ausländische UST-ID mitteilt, darf ich die Rechnung aufgrund innergemeinschaftlicher Lieferung steuerfrei ausstellen.

Allerdings benötige ich für das Finanzamt den Nachweis, dass die Ware tatsächlich in das Ausland gelangt ist, z.B. durch die Gelangensbescheinigung des Empfängers.

Was also, wenn ich diese Bescheinigung nicht vom Empfänger erhalte... Dann müsste ich ihm eine Rechnung über die UST ausstellen und bangen, dass der Empfänger mir diese im Nachgang noch bezahlt?

Ich habe gelesen, dass ich das auch mit einem "Sicherheitseinbehalt" im Vorhinein lösen könnte. Ich also 10.000€ netto berechne, als steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung deklariere und dann noch die 1.900€ netto, steuerfrei als Sicherheitseinbehalt in Rechnung stelle. Ich vermerke, dass dieser Sicherheitseinbehalt zurückerstattet wird, wenn die ordnungsgemäße und unterschriebene Gelangensbescheinigung eingereicht wurde.

Wenn sie mir vorgelegt wird, ist alles gut und ich kann dem Kunden eine Gutschrift über den Sicherheitseinbehalt ausstellen - auch hier steuerfrei wegen steuerfreier innergemeinschaftlicher Lieferung?

Wenn sie mir nicht vorgelegt wird, storniere ich die steuerfreie Rechnung und stelle sie mit 19% UST aus?

Vielen Dank im Voraus :-)

Ausland, rechnung, Steuerberater, Steuererklärung, Steuern, Umsatzsteuer
Wohnsitz nicht EU-Ausland, Nebentätigkeit + Rente Deutschland, Verheiratet mit Ausländerin, leibliches Kind 7 Jahre lebt mit mir im Ausland,Kindergeldanspruch?

Ich möchte in meinen Dingen mal einiges für die Zukunft richtigstellen. Ich entscheide mich wohl dafür ganz im Ausland zu leben und Deutschland vielleicht 2 Monate im Jahr zu besuchen. Eine Meldeadresse ist kein Problem. Momentan bin ich in Deutschland polizeilich gemeldet, habe eine deutsche Krankenversicherung und ein deutsches Sparkassenkonto. Das Konto will ich zumindest behalten. Für die Krankenversicherung gibt es auch Lösungen für das Ausland.

Nach meinen Verständnis muss ich mich dann in Deutschland bei der Meldestelle abmelden. Damit falle ich dann auch aus der Krankenversicherung heraus. Ich bin seit 8 Jahren im Ausland verheiratet und habe eine gemeinsame Tochter die jetzt 7 Jahre alt ist. Vor zwei Jahren habe ich die Erstellung deutscher Papiere für meine Tochter über die Botschaft eingeleitet. Mittlerweile besitzt sie einen deutschen Reisepass. Die deutsche Geburtsurkunde ist in Arbeit, wobei da das zuständige Standesamt in Deutschland etwas kompliziert ist. Das werde ich aber versuchen in Kürze persönlich dort zu klären. Wird aber werden denke ich. Dies beinhaltet selbstverständlich auch eine Anerkennung der im Ausland geschlossenen Ehe, da meine Tochter ein ehelisches Kind von uns ist.

Eine Überprüfung aller Dokumente seitens der Botschaft war langwierig, ist aber positiv abgeschlossen. Ich selbst bekomme in Deutschland eine Erwerbsunfähigkeitsrente mit 100 % von ca. 1000 Euro Netto und habe noch Nebeneinkünfte durch Texterstellung auf Honorarbasis in Deutschland. Das sind maximal 400 Euro im Monat, oftmals auch weniger.

Meine Fragen sind folgende:

Ist die Abmeldung sinnvoll oder verpflichtend so vorzunehmen?

Muss ich dann uneingeschränkte Steuerpflicht beantragen?

Bekomme ich dann Kindergeld für meine Tochter oder Freibeträge?

Wie wird meine Frau steuerlich bewertet wenn sie im Ausland lebt.

Wie werde ich steuerlich bewertet wenn ich im Ausland lebe?

Wie wird meine Tochter steuerlich bewertet wenn Sie im Ausland lebt.

Was ist mit den Schulkosten meiner Tochter hier im Ausland?

Ist Kindergeld nachträglich beantragbar für meine Tochter?

Es ist kompliziert und ich weiß nicht ganz ob jemand mit so einer Situation Erfahrungen hat. Die jetzige Situation ist ja momentan wegen Lebensmittelpunkt im Ausland nicht korrekt. Hoffe jemand hat dazu ein paar Tipps parat! Vielen Dank!

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In der Türkei arbeiten für Arbeitgeber in Deutschland?

Hey, ich möchte demnächst in die Türkei auswandern und habe einige Fragen dazu. Hier ein paar Infos über mich. Ich bin in Deutschland geboren und habe eine Niederlassungserlaubnis aber habe die türkische Staatsbürgerschaft. Ich möchte demnächst in die Türkei auswandern und meinen Wohnsitz dorthin verlegen und mich in Deutschland abmelden, ich möchte aber für meinen deutschen Arbeitgeber arbeiten, er wäre damit einverstanden. Ich könnte auch als Freelancer eingestellt werden falls es einfacher ist mit dem Papierkram. Ich arbeite als Redakteur hauptsächlich im Homeoffice und bin sozusagen selbstständig tätig ohne bzw mit fast keinen Anweisungen vom Chef.

Meine Fragen:

Muss ich in der Türkei oder Deutschland Steuern bezahlen?

Erlischt mein Aufenthaltstitel wenn ich mich hier abmelde und kann ich nicht mehr ohne Probleme einreisen?

Ist es überhaupt möglich hier in Deutschland angestellt zu sein aber in der Türkei die meiste Zeit zu leben?

Wäre eine Freelancer Tätigkeit besser im Vergleich zum Angestellten Verhältnis?

Was für Steuern müsste ich bezahlen wenn Freelancer werde und muss ich ein Gewerbe anmelden?

Kann ich hier auch gemeldet bleiben ohne eine Wohnung zu mieten oder zu besitzen bzw ist das legal möglich?

Mein Chef meinte dass ich hier gemeldet sein muss um Gehalt von Deutschland zu bekommen. Ist dass so oder gibt es eine andere Möglichkeit?

Mehr fällt mir gerade nicht ein, falls euch Informationen einfallen die mir helfen könnten, wäre ich sehr dankbar. 😊

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