Ware aus der Türkei online in Deutschland verkaufen?

2 Antworten

Muss ich dem Finanzamt was melden ?

Selbstverständlich ist dazu ein Gewerbe anzumelden und folgend möchte das FA vom Ertrag Deiner Einkünfte partizipieren.

Und ja - bei Einfuhr von Waren aus der Türkei sind Einfuhrumsatzsteuer = 19 % auf den Warenwert und ab 150 Euro Warenwert auch Zollgebühren zu bezahlen.

Folgend musst Du Dich auf eigene Rechnung krankenversichern - ebenso musst Du für's Alter vorsorgen. Dann gibt es noch so bannale Kosten für z.B. Unfallversicherung etc.

Und ganz am Schluss ist natürlich Dein Einkommen zu versteuern.

  1. Unbedingt vorher ein Gewerbe anmelden und eine Steuernummer besorgen (Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen).
  2. Bei der Einfuhr musst Du Einfuhrumsatzsteuer zahlen, die kannst Du dann ggf. (siehe 5.) als Vorsteuer abziehen, aber dafür musst Du steuerlich registriert sein.
  3. Natürlich darfst Du online verkaufen, viel Erfolg dabei.
  4. Einnahmen und Ausgaben gut dokumentieren, am besten Buchführung machen.
  5. Wenn Du mehr als 22.000 Jahresumsatz erwartest (mehr als 1.833,33 Euro monatlich im Durchschnitt), musst Du mit Umsatzsteuer arbeiten.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung