Wochenend Bungalow als festen Wohnsitz festlegen?

Liebe Community,

ich hoffe, hier kann mir jemand einen Ratschlag geben, denn ich stehe vor einer Herausforderung, für die ich leider keine Lösung finde.

Um ein wenig über meinen Hintergrund zu erzählen: Ich hatte eine turbulente Jugend und habe einige Fehler gemacht, die dazu geführt haben, dass ich jetzt mit erheblichen Schulden, einschließlich Mietschulden, zu kämpfen habe. Seit anderthalb Jahren zahle ich meine Schulden in Raten ab. Aufgrund meiner Mietschulden und meiner negativen Schufa-Auskunft habe ich leider keine Möglichkeit, in Berlin eine Wohnung zu mieten. Deshalb bin ich seit etwa zwei Jahren obdachlos, nicht gemeldet und habe das Glück, immer wieder bei guten Freunden unterzukommen.

Nun hatte meine Mutter eine Idee, wie sie mir möglicherweise aus dieser schwierigen Situation heraushelfen kann, und das führt mich zu meiner Fragestellung.

Meine Mutter besitzt in Brandenburg an der Havel einen Bungalow auf einem Erbpachtgrundstück. Der Bungalow ist an das Stromnetz angeschlossen, das Brauchwasser wird in eine Abwassergrube geleitet, und es gibt selbstverständlich eine Müllentsorgung. Das Grundstück und der Bungalow sind als Ferienwochenendhaus ausgewiesen.

Weiß jemand, ob es irgendwie möglich ist, dass ich mich dort mit einem festen Wohnsitz anmelden kann? Gibt es möglicherweise Ausnahmen oder Regelungen, die hier greifen könnten?

Das wäre für mich natürlich ein großes Glück. Ich hätte wieder ein festes Dach über dem Kopf und endlich eine Meldeadresse.

Ich bin für jeden Tipp sehr dankbar, da wir keine Anlaufstelle für mein Problem kennen.

Wohnen
Wohnungstür wurde verstopft - Muss ich für den Schaden aufkommen?

Jemand hat, als ich heute auf der Arbeit war, das Schlüsselloch meiner Wohnungstür verstopft. Ich wohne alleine in der Wohnung. Der Schlüsseldienst meinte, dass das Schloss ausgetauscht werden muss. Bei der Frage nach der Bezahlung sagte ich erstmal, dass ich eine Rechnung will.

Das Problem ist natürlich, dass ich das jetzt bezahlen muss, obwohl ich diesen Schaden nicht verursacht habe. Ohne jegliche Beweise gäbe es jemanden, dem ich das aus dem Haus zutrauen würde, aber es gibt auch Leute außerhalb, denen ich es zutraue, da die Haustür in den wärmeren Monaten tagsüber oft aufbleibt. Ich habe aber niemand bestimmtes im Sinn und keine Hinweise.

Meine Wohnung ist mit einer weiteren eine halbe Etage unter der Erde. Und mein Nachbar ist tagsüber auch nicht da. Es gibt keine Kameras. Sowas bleibt dann unter Garantie unbeobachtet, da nur sehr selten ist diesem Flurbereich ein Mensch ist.

Wäre es ratsam gewesen, die Polizei vor dem Schlüsseldienst zu kontaktieren? Ich wüsste zumindest nicht, was ich mir davon erhoffen sollte. Und dem Vermieter die Rechnung schicken? Ich weiß, dass er nicht die Kosten tragen muss. Theoretisch hätte ich das Schloss selbst beschädigen können, um den Vermieter so zu verärgern. Also ich habe gar keine Beweise für irgendetwas. Mitteilen werde ich es ihm trotzdem. Bin ich alleine durch den Schlosswechsel zu verpflichtet.

Eine weitere Befürchtung ist außerdem, dass es wieder passieren könnte. Und wie oft muss es passieren, damit ich irgendeine Hilfe bekäme? Und falls es nicht nochmal passiert, sitze ich trotzdem jetzt schon auf den ersten Kosten. Ich bin generell komplett ratlos mit der Situation.

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Einführung einer Jahresabrechnung (WEG-Abrechnung) nach mehr als 10 Jahren möglich?

Hallo Community,

wir haben eine familiäre Wohnungseigentümergemeinschaft aufgrund mehrerer Erbvorfälle. Das heißt, jegliche Kommunikationen haben unter uns, in der Familie, stattgefunden ohne jeglichen (außer)-ordentlichen Eigentümerversammlung. Eine Partei besitzt die hälfte einer Wohnung dieser Gemeinschaft.

Da wir wissen, dass diese Person keine finanzielle Mittel vorweisen kann und es aus privaten Streitigkeiten nicht möglich ist, dass die Person in die geteilte Eigentumswohnung ziehen kann, haben wir aus familiären Sinn und der Fairness zu Gute jegliche Kosten zum Tragen der Wohnung selbst übernommen. Damit hatten wir bis jetzt auch kein Problem. Man muss noch dazu sagen, dass diese Wohnung u.a. aufgrund von einer fehlender Heizung und Weiterem nicht bewohnbar ist und hier auch keine Mieteinnahmen zustande gekommen sind. Sie steht bis heute leer.

Nach mehr als 10 Jahren möchte diese Person nun ausbezahlt werden oder den Anteil verkaufen. Das ist natürlich auch das Recht dieser Person. Wir möchten diese Wohnung gerne behalten und haben nach einer Wertermittlung ein dem Resultat entsprechendes Angebot erstellt. Die Partei möchte dieses Angebot nicht annehmen, da die Person sich durch einen Verkauf mehr erhofft.

Nun wird diese Person leider sehr persönlich und stellt uns unter Druck, die Wohnung an eine dritte Person zu verkaufen. Dies geschieht aber aktuell nicht über den Rechtsweg. Auch zu einer ihr zustehende Zwangsversteigerung ist es bisher nicht gekommen.

Aus diesem Grund möchten wir für uns alle und nicht nur für die hier angesprochene Person fair werden und eine Jahresabrechnung einführen. Nicht mal rückwirkend, sondern einfach nur ab diesem Jahr bis wir zu einer Einigung (Verkauf, Auszahlung, etc.) kommen. Ist es möglich, eine solche Jahresabrechnung nach der langen vergangenen Zeit einzuführen?

Vielen Dank!

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Wie Untermiete in WG berechnen - wieviel Zuschlag erlaubt?

Hallo,

ich habe die Chance, neue Hauptmieterin in meiner 3-er WG zu werden, weil der aktuelle Hauptmieter sein Mietverhältnis aufgeben will. Er hatte sie vor 11 Jahren angemietet, stets als WG geführt, und würde noch bis Ende Dezember Hauptmieter bleiben, für saubere Übergabe und Betriebskostenabrechnung.

Meine andere Mitbewohnerin ist schon ausgezogen, würde aber gerne asap eine*n Nachmieter*in für ihr Zimmer haben um nicht leere Miete zu zahlen. Da ich als einzige noch in der Wohnung bleiben möchte, habe ich mich als neue Hautpmieterin angeboten. Der Vermieter hat zugestimmt, mir (ohne Unterlagen-Check und ohne Kaution) einen Mietvertrag gegeben, mit einer Mieterhöhung von ca. 20%. Er ist auch einverstanden, dass es als WG fortgesetzt wird, will aber nur 1 Ansprechpartner.

Grundsätzlich ist die Wohnung recht günstig, aber trotzdem mehr, als ich mir leisten kann. Ich bin also darauf angewiesen, unterzuvermieten, um die Miete bedienen zu können. Darüber hinaus pendele ich viel, da mein Freund in einer anderen Stadt lebt. Mein aktueller Hauptmieter war auch viel am Pendeln/ selten da, hat sich deshalb weniger Miete berechnet als meiner Mitbewohnerin und mir. Er hatte erzählt, dass er zwischenzeitlich auch mal einen Untermieter hatte, der seine Miete nicht gezahlt hat, und dadurch viel Geld verloren.

Ich war noch nie Hauptmieterin in einer WG und habe Angst vor genau so einem Fall. Auch ist die Wohnung etwas renovierungsbedürftig, wovon sowohl der aktuelle Hauptmieter als auch der Vermieter jeder nur seinen soweit nötigen Teil machen wollen. Es wäre eventuell nötig, eine neue WaMa, neuen Kühlschrank, neues Sofa und diverse andere Sachen zu kaufen.

Ich überlege daher, für die Berechnung der neuen Untermieten nicht nur alle Kosten gleichberechtigt aufzuteilen, sondern, mir einen gewissen "Puffer" mit einzuplanen. Die Frage ist aber, wieviel darf ich meinen Mitbewohnern berechnen? Was ist da akzeptabel/ erlaubt/ sinnvoll?

Ich habe mir schon überlegt, jeweils Kautionen zu nehmen, und würde natürlich alle Kosten für Neuanschaffungen durch 3 teilen. Aber was, wenn vielleicht doch jemand die Miete nicht zahlt? Ich habe von Mietnomaden gehört, das wäre für mich der größte Horror. Meines Wissens nach kann ich zwar nach 2 Monaten Mietrückstand fristlos kündigen, aber um eine Person dann auch rauszubekommen und jemand neues zu finden, vergeht nochmal sehr viel mehr Zeit, und mit Kosten wäre das auch verbunden - sicherlich mehr, als so eine Kaution abdecken würde..?
Oder was, wenn jemand auszieht und ich nicht so schnell eine*n Nachfolger*in finde? Oder, wenn jemand was kaputt macht / extrem viel Heizung benutzt o.ä., und sich weigert zu zahlen?

Für solche Risiken fände ich es schon beruhigend zu wissen, dass ich etwas Geld zur Seite legen kann..?

Ich möchte ungerne die Wohnung aufgeben, da die Lage auch sehr praktisch ist.

Miete, Wohnen, WG, Mieteinnahmen