Ein Haustürschlüssel für mehrere Eingänge?

2 Antworten

Zentralschlüssel ja, aber für fremde Hauseingänge? Mit dem Wohnungsschlüssel konnte man vorher nur im eigenen Mehrfamilienhaus in alle relevanten Zugänge... bis das Schloss von allen Hauseingängen, Kellern etc. ausgetauscht wurde.

Das nennt man Zentralschlüssel. Was soll daran nicht rechtmäßig sein? Die Wohnungen der Mieter sind doch nicht betroffen und damit wird deren Privatsphäre nicht verletzt.