Mietminderung wegen Balkon am Neubau-Nachbarhaus mit Sichtbehinderung?


04.01.2023, 16:08

Auf dem Bild sieht man rechts den Betonboden des neuen Balkons

2 Antworten

Es ist kein Fall für eine Mietminderung. Dafür ist es zu absichtlich, dauerhaft und der Grad, in dem die Tauglichkeit der Wohnung zum Wohnen eingeschränkt ist zu wenig bezifferbar.

Außerdem bleibt dir der Weg der ordentlichen Kündigung. Davon ist es ein Fall.

Im München werden bei jeder Bebauung einer größeren Fläche erst Häuser, dann Eigentumswohnungen und dann Sozialwohnungen gebaut. Dagegen gewehrt hat sich bisher noch niemand, auch wenn die Sicht auf Natur durch die Sicht auf Wohnblocks ersetzt wird.

Der Mindesabstand muss 3 m betragen , bei 30 cm stimmt was nicht..

Andri123  04.01.2023, 16:47

Grenzabstand ohne Grenze? Dem Eigentümer gehört offenbar das gesamte Grundstück.

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classica  04.01.2023, 17:10
@Andri123

Das ist richtig , trotzdem muss ein Mindesabstand vorhanden sein

  • Ob mehrere Häuser pro Grundstück möglich sind, entscheidet der Bebauungsplan der Gemeinde oder Kommune. Meistens ist nur 1 Wohngebäude pro Grundstück vorgesehen. In diesem Fall kann ein Sonderantrag gestellt werden.
  • Wenn mehrere Häuser pro Grundstück möglich sind, ist noch die maximal bebaubare Fläche (Grundfächenanzahl GRZ) und der Mindestabstand zwischen den Häusern zu berücksichtigen. Meistens können 30%-80% der Grundstücksfläche bebaut werden. Bei 1000qm Grundstückfläche können also 300 bis 800qm bebaut werden. Der Mindestabstand wird je nach Bundesland geregelt und anhand der Gebäudehöhe berechnet.
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Andri123  04.01.2023, 17:18
@classica

Wobei man normalerweise davon ausgehen kann, dass eine Baugenehmigung vorliegt. Ist ja kein Schuppen, sondern ein teureres Projekt.

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Rat2010  04.01.2023, 18:07

Das ist für sich gesehen Unsinn. Du findest in jeder größeren Stadt Häuserreihen, die einen Kilometer lang sind. Der Abstand gilt dazu ganz sicher nicht, wenn wer auf seinem Grundstück ein zweites Haus baut. Auch das sieht man sehr oft.

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