Mietminderung wegen Balkon am Neubau-Nachbarhaus mit Sichtbehinderung?
Hallo, wir haben ein Schlafzimmer zum Innenhof im 4. Stock. Hier wurde nun direkt 90 Grad angrenzend an unseren Wohnblock ein Neubau errichtet. Der zukünftige Balkon der Nachbarn befindet sich direkt (30cm) vor unserem Schlafzimmerfenster und verdeckt dieses zu etwa 60%. Wir haben also nicht nur weniger Licht, sondern schauen zu 60% auf eine Wand bzw den Nachbarbalkon, je nachdem ob dieser eine Glas- oder Holzwand bekommen wird.
Ist hier eine Mietminderung möglich? Beide Wohnhäuser gehören dem gleichen Eigentümer. Bei Einzug war besagter Neubau noch nicht geplant/ersichtlich
Auf dem Bild sieht man rechts den Betonboden des neuen Balkons
2 Antworten
Es ist kein Fall für eine Mietminderung. Dafür ist es zu absichtlich, dauerhaft und der Grad, in dem die Tauglichkeit der Wohnung zum Wohnen eingeschränkt ist zu wenig bezifferbar.
Außerdem bleibt dir der Weg der ordentlichen Kündigung. Davon ist es ein Fall.
Im München werden bei jeder Bebauung einer größeren Fläche erst Häuser, dann Eigentumswohnungen und dann Sozialwohnungen gebaut. Dagegen gewehrt hat sich bisher noch niemand, auch wenn die Sicht auf Natur durch die Sicht auf Wohnblocks ersetzt wird.
Der Mindesabstand muss 3 m betragen , bei 30 cm stimmt was nicht..
Hier ist es erklärt
wobei dem Hauseigentümer beide Häuser gehören , würde ich beim Bauamt der Stadtverwaltung nachfragen
Grenzabstand ohne Grenze? Dem Eigentümer gehört offenbar das gesamte Grundstück.
Das ist richtig , trotzdem muss ein Mindesabstand vorhanden sein
- Ob mehrere Häuser pro Grundstück möglich sind, entscheidet der Bebauungsplan der Gemeinde oder Kommune. Meistens ist nur 1 Wohngebäude pro Grundstück vorgesehen. In diesem Fall kann ein Sonderantrag gestellt werden.
- Wenn mehrere Häuser pro Grundstück möglich sind, ist noch die maximal bebaubare Fläche (Grundfächenanzahl GRZ) und der Mindestabstand zwischen den Häusern zu berücksichtigen. Meistens können 30%-80% der Grundstücksfläche bebaut werden. Bei 1000qm Grundstückfläche können also 300 bis 800qm bebaut werden. Der Mindestabstand wird je nach Bundesland geregelt und anhand der Gebäudehöhe berechnet.
Das ist für sich gesehen Unsinn. Du findest in jeder größeren Stadt Häuserreihen, die einen Kilometer lang sind. Der Abstand gilt dazu ganz sicher nicht, wenn wer auf seinem Grundstück ein zweites Haus baut. Auch das sieht man sehr oft.
Danke, hast du hier einen Paragraphen oder ähnliches, womit wir unseren Vermieter konfrontieren können? Es ist wirklich nur so ein geringer Abstand...