Unkostenbeteiligung in einer Hausgemeinschaft und Steuern
Liebe Foraner,
ich habe da eine Frage mit der Bitte um sachdienliche Antworten.
Frage 1: Wie müssen steuerlich Beteiligungen an Kosten für Wohnung und Nebenkosten in einer Hausgemeinschaft behandelt werden ?. Die Situation ist die, dass eine Freundin in ein Haus einzieht und sich an den anfallenden Kosten des Hauseigentümers beteiligt. Es besteht kein Miet- bzw. Untermietvertrag, dafür aber eine gute Freundschaft.
Frage 2: Was ist, wenn die Freundschaft zerfällt. Macht man sich da angreifbar, wenn man steuerlich unwissend etwas nicht korrekt macht ?.
Frage 3: Fällt die o.g. Unkostenbeteiligung unter Schenkung ?.
Vielen Dank für Eure Antworten im voraus.
2 Antworten
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steuerliche Behandlung, wenn man sich nur an den Kosten beteiligt, sind kein Thema. ausser man würde sich an Kosten beteiligen die beim anderen Betriebsausgabe sind.
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Weil es nur ein Freundschaftsdinest ist, sollte man trotzdem eine kurze Vereinbarung treffen. Das man die Räume .... nutzen darf udn nur die anfallenden Kosten von ...... zu X % zu erstatten hat. Dort auch festelegen, wenn der Freund die Räume selbst braucht, wann die ggf. zu räumen sind.
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nein man kann Kosten nur zahlen, oder erstatten. Schenken kann man sie nicht. Das wäre dann nicht einfordern der angefallenen Kosten, dass könnte theoretisch eine Schenkung sein.
Lieber Haluter!
Wenn anteilig das gezahlt wird was selber gezahlt werden muß, wird kein Überschuß erzielt und sowohl die Frage nach Einkommen wie Schenkung erübrigt sich.