Wohnungszusage verbindlich?

2 Antworten

Meine Meinung:
Du hast den eigentlichen Mietvertrag ja noch nicht mal gesehen,
geschweigedenn ihn unterschrieben.

ich denke,e rst mit Mietvertragunterschrift kommt ein Vertrag zustande.
Müsstest also noch absagen können, am besten auch per Email.
Selbstredend wird die Maklerin dann recht sauer sein darüber.

Frage wäre nur ob sie dir für die Unkosten und so was verlangen kann, weil sie ja vielleicht schon den vertrag verfasst hat, wem Anders abgesagt hat und so.
Das lässt sich so nur schwierig beantworten.

Und auch das kann man nicht direkt klären, wie bei den meisten unsinnigen Fragen hier?

"Liebe Wohnungsgenossenschaft, ich möchte die Wohnung nun doch nicht anmieten. Ist das okay für Sie?"

Bei Wohnungsgenossenschaften werden ja übrigens auch üblicherweise keine "Markler" eingesetzt.