Fachrichtungswechsel und Kindergeld/Bafög (Studium)?

Hallo zusammen, zu aller erst möchte ich erwähnen, dass ich mehrere Fragen stellen werde, und sie deshalb einfach nummeriere. Falls ihr zu einer die Antwort habt, würde ich mich sehr über einen Kommentar freuen.

  1. Ich bin momentan Student im Erstsemester (im 1. Monat) und habe nun für mich selbst beschlossen, dass der Studiengang nicht meinen Erwartungen entspricht, und ich nun einen Fachrichtungswechsel möchte. Da mein "neuer" Studiengang aber erst im nächsten Wintersemester beginnen kann, hätte ich gezwungenermaßen eine Pause von einem Jahr, da ich auch plane meinen momentanen Studiengang frühstmöglich abzubrechen. Nun frage ich mich, welche Mitteilungspflicht ich gegenüber der Familienkasse habe, und ob es für den Erhalt des Kindergelds genügt, dass ich nochmals anstrebe studieren zu gehen. Dazu kommt, dass ich plane in der Zwischenzeit einem "Überbrückungsjob" nachzugehen.
  2. Ich erhalte wegen meines Studiums Bafög, da ich wie oben erwähnt die Fachrichtung wechseln möchte, wundere ich mich über die Prozeduren, die hier ablaufen müssen. Ich habe bereits gelesen, dass es bis zum 3. Semester möglich ist relativ 'problemlos' seinen Studiengang mit Bafög zu wechseln, aber gilt das nun auch wenn man seinen ehemaligen Studiengang abbricht und sich dann zu einem späteren Zeitpunkt für einen neuen bewirbt, oder zählt das dann auch tatsächlich als Studienabbruch und man muss sein Bafög komplett beenden?

Ich nehme für die 2. Frage an, dass ich selbstverständlich während des Zeitraums wo ich nicht studiere auch keine Förderung bekommen würde, jedoch weiß ich nicht ob man sein Bafög einfach beenden kann, und später neu beantragen kann.

Ich bedanke mich für alle Antworten und wünsche noch einen schönen Tag.

Studium, BAföG, Kindergeld, Kindergeldanspruch, studieren, Universität, Familienkasse
Promotionsstudent/Wissenschaftliche Hilfskraft/Lehraufträge. Wer kann die steuerrechtliche Lage einschätzen?

Liebe Steuer-Experten,

vielleicht kann mir (der ich von solchen Dingen wirklich nicht die geringste Ahnung habe) einen Rat geben, wie folgende Arbeitssituation in steuerrechtlichen Fragen zu bewerten ist. Ich versuche, das Ganze möglichst prägnant zusammenzufassen:

Jahr 2015: - Durchgehend an einer deutschen Universität (NRW) als Promotionsstudent eingeschrieben, daraus aber keine steuer-/versicherungstechnischen Vorteile, Zuwendungen o. ä. (also keine studentische Krankenversicherung, BAföG usw.) - Beschäftigt als "wissenschaftliche Hilfskraft" an derselben Universität mit 17h/Woche. Hier zahle ich ganz normale gesetzliche Abzüge (Bsp. für Dezember 2015: 17h * EUR 15,00 brutto = 1.108,74 brutto, abzüglich Lohnsteuer, KV, RV, AV, PV bleiben EUR 880,47 EUR netto).

So weit, so gut, jetzt wird es kompliziert:

  • Zusätzlich habe ich Lehraufträge an dieser Uni übernommen: Einen für das Sommersemester 2015, drei für das Wintersemester 2015/2016. Jeder dieser Lehraufträge geht über 30 Stunden, diese vergütet mit einem Stundensatz von EUR 30,00 (sprich: pro Lehrauftrag EUR 900). Diese werden separat abgerechnet, ich fülle dazu Stundenzettel aus und bekomme die Vergütung vom Landesamt nachträglich überwiesen (fürs Sommersemester also noch 2015, für die anderen drei Lehraufträge werde ich die Zahlung demnächst, also 2016 bekommen). Bei diesen Zahlungen werden etwaige Steuern NICHT automatisch abgezogen!

Frage: Bin ich verpfllichtet, eine Einkommenssteuererklärung abzugeben? Wenn ja, was wird das nach sich ziehen?!

Sorry, ich steh dabei echt wie der Ochs vorm Berg. Kann mir jemand mit Ahnung weiterhelfen? Lohnt der Gang zu einer Steuerberatung?

1000 Dank!!!

Steuern, Universität