Kindergeldrückzahlung da das Zeugnisdatum nicht mit dem Exmatrikulationsdatum Übereinstimmt

3 Antworten

Okey also kommt die Familie um die Rückzahlung wohl nicht drum herum. Nur eingeschrieben sein hilft also nicht! Trotzdem danke das ihr euch für meine Frage zeitgenommen habt.

Wenn Du nachweisen kannst, dass Du in der Zeit arbeitsuchend warst, könntest Du eventuell noch etwas retten.

Ich war in dem Zeitraum Arbeitssuchend gewesen, bin aber auch 26 Jahre alt geworden. (weiß nicht ob das was ausmacht)

Die Tante sagt aber das nur das Datum auf den Zeugnis zählt dabei hab ich sogar noch Studiengebühren für das letzte Sem. gezahlt.

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@Brenneke89

Wenn Deine Tante sich so gut auskennt, soll sie Dir auch die richtige Antwort geben.

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@Primus

wobei das 25.Lj. schon endet, wenn man 25 wird !

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Hallo, wenn Du in der Zeit nicht mehr studiert hast, sondern nur eingeschrieben warst - und so sieht es aus - ist es erstmal richtig.

Und bei Erreichen des 26.Lebensjahres ( + Wehrdienst o.ä.) ist auch sowieso Schluss.

Viel Glück