Fachabitur wegen unentschuldigten Fehltagen im Nachhinein aberkannt?

4 Antworten

Ich glaube kaum, dass man wegen einer Aberkennung "nur" anrufen würde!

"Ich denke leider nicht, dass es echt nur ein kleiner Fehler ist, da sie es sonst meiner Mutter wahrscheinlich am Telefon erzählt hätten."

Falsch gedacht! Du bist volljährig, Deine Mutter ist nicht mehr zuständig, der dürfen die rechtlich betrachtet nichts erzählen, deshalb nir diese spärlichen Informationen!

Das Schulabgangszeugnis ist ein Verwaltungsakt.

Die Aufhebung oder Abänderung von Verwaltungsakten ist ein weites Feld:

https://de.wikipedia.org/wiki/Aufhebung_(Verwaltungsakt)

Du solltest Dich zunächst einmal erkundigen, was überhaupt passiert ist und wieso Du das Zeugnis tauschen mußt.

Eine Schulverwaltung kennt durchaus das geltende Recht. Es ist daher nicht anzunehmen, dass man das Zeugnis wegen Tatsachen widerruft die schon bei Ausstellung des Zeugnisses bekannt waren.

Du wurdest angenommen und ich würde jetzt erstmal gar nichts unternehmen und abwarten bis etwas schriftliches kommt

Fragesteller002 
Fragesteller
 13.09.2023, 02:38

Das Problem ist, dass ich mir vorstellen könnte, dass die Schule etwas unternimmt wenn ich nicht komme um mein Zeugnis zu tauschen. Und bei der Hochschule weiß ich nicht ob die mein Zeugnis noch im Original haben wollen.. musste es bisher nur per PDF bei der Anmeldung hochladen.

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Tiiii  13.09.2023, 07:58
@Fragesteller002

Wenn du an der Hochschule mit einem ungültigen Zeugnis zugelassen wirst und dies weißt, was jetzt ja der Fall wäre, dann kann dir später auch dieser Abschluss aberkannt werden. Lass es einfach und geh zur Schule.

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Bist Du sicher, dass der Anruf echt war?

Ein Zeugnis kann nur unter begrenzten Bedingungen berichtigt werden.

Wenn man Dir den Abschluss aberkennen würde, wird man aus meiner Sicht nicht anrufen und sagen "kommen Sie doch mal mit dem Zeugnis her, wir müssen das austauschen."

Ich bin kein Verwaltungsrechtler, aber die Aberkennung eines Abschlusses ist m.E.ein Verwaltungsakt,der schriftlich erfolgen mussund eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten muss.

Ich denke eher, es geht um einen Schreibfehler, oder eine andere offenbare Unrichtigkeit.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.
Privatier59  13.09.2023, 09:56

Weckt bei mir die Erinnerung an den Beginn meiner Referendarzeit:

Wir bekamen Ende Mai die Ernennungsurkunden zum Beamten auf Widerruf anläßlich der Vereidigung.

Die Referendarzeit sollte zum 1.Juni beginnen.

Das stand aber nicht in der Urkunde.

Nach 2 Wochen wurden die Urkunden wieder eingesammelt. Es sollte korrigiert werden.

Etwa 7 Tage später bekamen wir die unkorrigiert zurück. Da hatte sich ein Rechtskundiger gefunden (wo die den beim Landgericht wohl herbekommen haben?) und festgestellt, dass sich eine einmal erfolgte Ernennung nicht vordatieren läßt, es sei denn, bei Ernennung und in der Urkunde belegt.

Echt prima fanden wir das: 3 Tage Nichtstun bekamen wir bezahlt und die Jahressonderzuwendung erhöhte sich um 1/12 tel.

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wfwbinder  13.09.2023, 10:18
@Privatier59

Ja, wenn man wie ich,erst mit Ende 40 Jura anfängt und mit Anfang50 Examen hat,erübrigt sich der Weg zum Volljuristen. Anwaltskanzleien hätten mich mit den Steuerkenntnissen mit KussHand als Referendar genommen, aber bei der Justiz hätte ich mit einer Anfrage wohl nur Lachanfälle ausgelöst.

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