Parallel 2 gerigfügige Jobs in Österreich und Deutschland

1 Antwort

Irgendwie verstehe ich die Frage zum Teil nicht.

Was für eine 8.004,- Euro Grenze, oder Freibetrag?

Du wohnst in Österreich und bist dort unbeschränkt steuerpflichtig.

Der deutsche Minijob ist unbeachtlich, der wird durch die Pauschalabgaben des Arbeitgebers erledigt und kommt nicht in die Einkommensteuererklärung.

Es gib tin Deutschland keine Einkommensgrenzen. Wenn Dir einer eine Million zahlt, dann kannst Du sie straflos kassieren.

Steuerlich ist es so, dass Deine Einkünfte (auch die als Werkstudent) nur in Österreichbesteuert wrden (§ 15 Abs. 2 des DBA mit Österreich).

Lege Deinem deutschen Arbeitgeber eine Ansässigkeitbescheinigung Deines Heimatfinanzamtes vor. Er wird dann keinen Lohnsteuerabzug vornehmen.

Meines Wissens nach ist es wichtig unter den 8004 € zu bleiben, da man sonst anfängt steuern zu zahlen. Ich hab eben nochmal nachgeschaut und habe gesehen dass dieser Grundfreibetrag angehoben wurde auf 8354 € (http://de.wikipedia.org/wiki/Grundfreibetrag_(Deutschland)).

Mein Hauptwohnsitz ist in Deutschland, alles was ich zur Zeit mache (die geringfügige Beschäftigung und als Werksstudent) "versteuere" ich in Deutschland.

In Österreich habe ich nur einen Zweitwohnsitz. Muss ich wenn ich dort eine geringfügige Beschäftigung antrete mit Konsequenzen aus Deutschland rechnen?

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@089socca

OK, danke, ein völlig neuer Sachverhalt, denn:

Während meines Semesters habe ich einen 450€ Job in Deutschland und pendle regelmäßig nach Deutschland um zu arbeiten

Deutete auf einen Wohnsitz in Österreich, ohne Wohnsitz in Deutschland.

Also fangen wir von vorne an.

Du hast einen Wohnsitz in Deutschland und bist damit hier unbeschränkt steuerpflichtig.

Dein 450,- Euro Job ist dabei völlig unbeachtlich, weil die Abgaben pauschal vom Arbeitgeber getragen werden.

Die geringfügige Beschäftigung ist in Österreich steuerpflichtig und wird nicht wie bei uns durch eine Pauschalsteuer abgegolten. Der Betrag aus dieser geringfügigen Beschäftigung unterliegt daher in Deutschland dem Progressionsvorbehalt.

Die Einkünfte als Werkstudent unterliegen ganz normal dem Lohnsteuerabzug. Bei Dir vermutlich der Steuerklasse I.

Durch die FReibeträge und Pauschalen würde eine Steuer erst bei einem Bruttogehalt von ca. 11.500,- Euro einsetzen.

sobald man mehr verdient bringt einen die Steuerbelastung natürlich schlichtweg um. von einem weiteren 100,- Euro Lohn, werden gar schreckliche 14,- Euro Steuer abgezogen, so dass man mit nur 86,- Euro für die geleistete Arbeit auskommen muss.

Was ist dir lieber 86,- Euro in der Tasche, oder gar nichts?

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