Wie gehe ich mit der Situation um?

Hey,

Die Frage, die ich habe ist aufgrund meiner Situation nicht einfach so zu stellen..

Ich habe vor etwa 6 Jaren (mit 18), ein Haus von meinem Vater überschrieben bekommen. Es ist mein Eigentum. Als ich mit 18 alleine in das Haus ziehen musste (familiäre Schwierigkeiten), war noch die Hälfte des Erdgeschosses entkernt und der Rest des Hauses war noch komplett baufällig. Über die Jahre habe ich vieles von Handwerkern machen lassen oder selbst mit Handwerker-Freunden gemacht.
Da das Haus von vornherein nicht optimal gebaut wurde und de5r Vorbesitzer viel gepfuscht hat, werde ich das Haus niemals ruhigen Gewissens vermieten können (auch weil die neue Heizung ständig Fehlermeldungen anzeigt, egal wie oft ein Handwerker sie repariert oder komplett austauscht..! oder der Wasserdruck viel zu niedrig ist etc.).
Nach langem Kontaktabbruch mit meinem Vater habe ich ihn zuletzt um ein Gespräch gebeten, um ihm mitzuteilen, dass ich die Verantwortung und fianzielle, sowie psychische Herausforderung nicht mehr stemmen kann. Ich hatte einen Immobilienmakler da, der das Haus vor ein paar Wochen ansah und eine Schätzung von etwa 175.000 Euro abgab.
Nun ist es so, dass mein Vater sich wünschen würde, dass das Haus doch -trotz Streit- irgendwie in der Familie bleibt und er würde mir anbieten, es mir in Raten abzukaufen. Über einen Preis etc. haben wir noch nicht im Detail gesprochen, ein Gespräch hierfür ist Ende der Woche vorgesehen.
Für mich stellt sich die Frage, wie eine gute Entscheidung aussehen könnte.
Ich bin eine 24 Jährige Studentin, die gerne aus Sachsen nach Berlin ziehen würde aufgrund eines Studien- und Jobangebotes.
Einen Kredit werde ich nicht bekommen.
Meine Idee wäre ungefähr diese:
Ich beauftrage den Immobilienmakler, eine vermietete Eigentumswohnung zu suchen. Als Eigenkapital möchte ich das Geld (die Raten) meines Vaters verwenden und dann würde ich noch einen Kredit nehmen, der von den Mieteinnahmen bezahlt wird.
Ist sowas möglich? Hättet ihr vielleicht Ideen, wie man sonst mit der Situation umgehen kann?
Das Haus ist jetzt noch recht modern saniert (auch wenn einiges gemacht werden müsste). Es in einigen Jahren erst zu verkaufen, wo die Elektrizität, das Dach usw schon 10-20 Jahre alt sind, wäre wahrscheinlich kontraproduktiv..
Das Haus raubt mir seit Jahren den letzten Nerv, finanziell sowie psychisch und ich will diese Verantwortung nur noch abgeben und das Geld irgendwie sinvoll(er) nutzen..
Danke schon einmal von Herzen für Eure Mühen und Antworten.

Student, Haus, Hausverkauf, Immobilienfinanzierung, Immobilienkauf, Immobilienverkauf, Kreditwürdigkeit, Wohnungskauf
Ohne Grundbucheintrag einziehen, ist das riskant?

Wir haben eine Wohnung gekauft, und wären planmäßig schon vor 2 Monate eingezogen.

Wir können noch nicht in die Wohnung einziehen da der Notar nicht gemerkt hatte, dass ein Erbschein vom Verkäufer fehlt.

Da wir unsere Wohnung ab April verlassen müssen da wir Mieter gefunden haben, müssen wir schon in März Zugang auf die neue Wohnung haben (somit können wir ein bisschen was vorbereiten wie streichen und Boden verlegen). Außerdem müssen wir Bestellungen entgegennehmen (Möbel und Baumaterial).

Wir haben die Verkäufer angeboten, einen Mietvertrag zu schliessen, und eine Kaution, als ganz normale Mieter, falls in März noch nicht klar ist, wann alles erledigt wird.

Die Verkäufer haben vorgeschlagen, dass wir eine Art „Anzahlung“ in Höhe von 10.000 EUR leisten, mit Übernahme von sämtliche Betriebskosten ab Schlüsselübergabe.

Meine Frage:

Obwohl wir glauben, dass sich hier nur um eine Formalität handelt (fehlende Erbschein) wollen wir möglichst risikofrei handeln.

Sobald wir in die Wohnung reinkommen, werden Renovierungskosten für uns entstehen.

Was kann passieren wenn der Kauf nicht stattfinden kann (angenommen der fehlende Erbschein bedeutet, die Verkäufer waren auf irgendeingrund nicht berechtigt, das Objekt zu verkaufen)?

Bleiben wir auf die ganze Kosten sitzen (davon sind die Renovierungskosten die kleinste Beträge, der größte Schaden wäre der geplatzte Kredit)?

Sind wir wegen dem Kaufvertrag schon gegen so was abgesichert und können wir ohne Bedenken mit der Renovierung starten?

Sollen wir wenn nicht, uns von Notar eine Vereinbarung machen lassen?

Erbe, Wohnungskauf
Hauskauf und Vermietung an Ehepartner?

Hallo, vorweg: wir haben nächste Woche einen Termin beim Steuerbüro aber uns interessiert jetzt schon die allgemeine Meinung bzw. unsere Chancen.

Wir möchte gerne ein Grundstück in der Nähe kaufen, auf dem ein kleines massives Häuschen steht. Dieses müsste saniert werden (Kosten ca. 20k), ist dann aber ganz normal bewohnbar (knapp 50qm).

Der Mann ist selbstständig und momentan als Untermieter in einem anderen Büro und die Frau arbeitet als Angestellte. Das Objekt würde alleine von der Frau gekauft werden (Käufer beim Notar), sie wäre also die Eigentümerin. Der Kredit würde nur auf den Mann laufen, da die Frau später evtl. noch selbst einen anderen Kredit aufnehmen möchte.

Der Mann würde jetzt gerne das kleine Häuschen als Gewerbeobjekt nutzen und sich dort sein Büro einrichten. Dazu würde zwischen den beiden Eheleuten ein klassischer Mietvertrag geschlossen werden mit ortsüblicher Miete inkl. aller Nebenkosten. Die Einnahmen aus der Vermietung würden bei der Frau bleiben und nicht am Monatsende wieder hin und hergeschoben werden.

Noch ein Hinweis: Bisher wurde die Steuererklärung gemeinsam gemacht, das könnte man aber wieder ändern, sofern das eine Rolle spielt.

Die konkrete Frage: Macht das Finanzamt bei sowas mit oder müsste man noch was ändern, damit es für die ok ist? Ziel ist es natürlich die Aufwendungen für das Objekt steuerlich geltend zu machen.

Vielen Dank schon mal für die Hinweise.

Geldanlage, Finanzamt, Hauskauf, Immobilien, Steuern, Steuern sparen, Wohnungskauf
Wer zahlt die Grundsteuer beim Immobilienerwerb?

Hallo zusammen, ich habe eine Wohnung im Oktober 2016 gekauft. Im Kaufvertrag zu das Tema steht folgendes: Kosten und Steuern 1. Die Kosten dieses Vertrages, seiner Ausfertigung und seines Vollzuges, etwaige Gebühren für die Hinterlegung des Kaufpreises auf Notaranderkonto, die Kosten etwa erforderlicher Genehmigungen und Bescheinigungen, die Katasterfortführungsgebühr, die Gerichtskosten sowie die Grunderwerbsteuer trägt der Käufer. und Für Kosten und Steuern haften die Vertragschließenden als Gesamtschuldner. Die im Vertrag vereinbarte Kostenverteilung gilt nur im Innenverhältnis zwischen ihnen.

Daher vereinbaren die Vertragsparteien Folgendes: Ab dem Tage des Besitzübergangs treffen den Käufer im Innenverhältnis zum Verkäufer alle Rechte und Pflichten gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft. Die Hausgeldabrechnung für das Wirtschaftsjahr soll in der Weise erfolgen, dass der Tag der Besitzübergabe auch als Stichtag gilt. Nachzahlungen für die Zeit davor gehen zulasten des Verkäufers, für die Zeit danach zulasten des Käufers; entsprechendes gilt für etwaige Guthaben. Die Beteiligten haben selbst für den Ausgleich zu sorgen.

Ab Oktober habe ich sämtliche Gebühren übernommen. Der Vorbesitzer fordert auch noch von mir die Grundsteuer anteilig für 3 Monate. Ich sehe aber nicht, wo steht was über Grundsteuer. Jeder Eigentümer im Haus zahlt die Grundsteuer direkt an Finanzamt. Oder habe ich was übersehen oder nicht richtig verstanden ?????? 

Vielen Dank im Voraus. MfG

Grundsteuer, Immobilien, Immobilienkauf, Steuern, wohnung, Wohnungskauf

Meistgelesene Beiträge zum Thema Wohnungskauf