Wer muss für Notarkosten aufkommen?
Wer muss beim Kauf bzw. Verkauf einer Eigentumswohnung für die Notarkosten aufkommen? Käufer oder Verkäufer? Oder jeder zur Hälfte?
2 Antworten
Die allgemeine Meinung: "zahlt der Käufer" ist nicht richtig.
In jedem Vertrag stht deshalb extra drin: "Die Kosten und Gebühren dieses Vertrages udn seiner Durchführung trägt der Käufer."
Gegenüber dem Notar haften übrigens beide. zahlt der Käufer nciht, kann sich der Notar am Verkäufer schadlos halten. Auch dann, wenn nach Vertrag der Käufer zahlen muss.
So weit mir bekannt ist nur der Käufer, denn der will ja schließlich das Haus - die Immobilie - auf seinen Namen im Grundbuch eintragen lassen und den Kaufvertrag durch den Notar beglaubigen lassen.
die ein und austragung kostet geld daher auch für beide hier kosten anfallen,es sei da steht noch keiner drin dann natürlich nur der sich eintragen lässt;/