Ohne Grundbucheintrag einziehen, ist das riskant?

1 Antwort

asejas

Das Rechtsgeschäft ist schwebend unwirksam solange der Erbschein nicht erteilt ist.

Die Risiken gehen zu deinen Lasten. Du hättest allerdings einen Schadensersatzanspruch, es sei denn, dass du trotz und in Kenntnis des Rechtsmangels auf sofortige Beurkundung bestanden hättest.

Was sagt der Kaufvertrag aus, enthält er eine Warnklausel? War der beukundende Notar auch in der Erbscheinssache des am Kaufvertrag Beteiligten tätig? Hat der Notar die Erteilung des Erbscheins beim Nachlassgericht forciert?