Wie ist das geregelt, wenn bei der Wohnungsübergabe der Mieter noch nicht ausgezogen ist?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn Du die Wohnung leer kaufen willst, dann schreibt das mit in den Vertrag rein. Kaufpreisfälligkeit ist, wenn die Wohnung leer übergeben wird.

Wenn der das nicht will, dann definiere Deinen Verlust, dadurch das die Wohnung nicht leer ist (wir wissen ja nicht, ob Du selbst einziehen willst).

Pro Monat, wo der Mieter nicht raus ist, beansprucht Du die gezahlte Miete + Betrag X z. B. die doppelte Kaltmiete.

Y % des Kaufpreises werden zurück gehalten, bis die Wohnung leer übergeben wurde (zur Abdeckung der Vertragsstrafe).

Fakt ist, das nur der Eigentümäufer das Mietverhältnis kündigen kann. Das kann der Verkäufer tun bevor ein Notarieller Kaufvertrag geschlossen wurde. Oder der Käufer, wenn er dann als Eigentümer eingetragen ist. Letzteres ist die schlechtere Variante. Ich würde im Kaufvertrag einen Passus einfügen, für den Fall das der Mieter nicht zum vorgesehenen Zeitpunkt ausgezogen ist. Dann müste der neue Eigentümer den Mieter erst raus klagen. Das kann jahrelang dauern und verursacht Kosten.

Du meinst 1. Voraussetzung der Übergabe soll der Auszug vom Mieter sein und wenn dieser nicht auszieht verlängert sich die Übergabefrist bis zum endgültigen Auszug und in der Zeit zahlt der Verkäufer einen bestimmten % Verzinsung auf die Kaufsumme? So in der Art? 

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Scheinbar spannende Fragen. Wegen "§ 566 BGB Kauf bricht nicht Miete"  kaufst Du den Mietvertrag mit. Der Mieter hat keinen Grund, deswegen ausziehen zu müssen. Mit welchem Grund willst Du ihm kündigen? Eigenbedarf?

Der Mieter wird jedoch ausziehen, wenn die Wohnung verkauft wird, so Wortlaut des Maklers.

... und sollte dies nicht innerhalb von 3 Monaten passiert sein, erstattet der Makler (oder Verkäufer) Dir die dreifache Kaltmiete als pauschalierten Schadensersatz. Das solltest Du schriftlich vereinbaren. Du wirst sehen, wie schnell der Makler seine Aussagen revidieren wird;-)

Die Wohnungsübergabe aufgrund des Kaufvertrages ist was anderes als die Übergabe nach dem Mietrecht. Welche Wohnungsübergabe meinst Du genau und was steht dazu im Kaufvertragsentwurf?

Es gibt noch kein Kaufvertrag! Wie soll ich was festlegen?

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@althaus

Du gehst kaum auf meine Antwort ein. Du solltest die Ernsthaftigkeit der Makleraussage überprüfen! Der Makler erzählt Stuss bzw. Blödsinn. Hast Du das nicht erkannt?

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