2 Mini Jobs: Hinzurechnungsbetrag bzw. Freibetrag

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Ganz so einfach ist das nicht, wie die erste Antwort. Es kann sein, dass beide Arbeitgeber auf eine Lohnsteuerkarte bestehen. Mini-Job heißt nicht zwangsweise 2 % Pauschalsteuer - der Arbeitgeber kann auch auf Lohnsteuerkarte arbeiten lassen. In dem Fall würde ich die STKL I beim Arbeitgeber abgeben, wo ich mehr verdiene und dort mir einen Hinzurechnungsbetrag von 306 € eintragen lassen, den du dann bei der STKL VI als Freibetrag eintragen musst. Du würdest dann bei der STKL I auf 652 € Steuern zahlen und das heißt keine. Wenn du in beider Jobs nicht über 20 Std. in der Woche kommst, musst du nur Rentenversicherung bezahlen, da nicht das Arbeitsverhältnis im Vordergrund steht. Krankenversichert wärst du über dein Studium. Ich hoffe es hilft.

Und wie das Hilft! Vielen, vielen Dank. Jetzt sehe ich schon einiges klarer und habe einiges mehr verstanden. Denn bei mir ist es so, dass beide Arbeitsgeber eine Lohnsteuerkarte verlangen. Jetzt weiß ich ja mehr. Eine Frage noch: Kann ich mir den Freibetrag eintragen lassen, ohne "besondere Gründe"? Habe also weder Kinder, noch sonstiges anzuführen.

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Also, ich denke schon, dass du keinen Grund brauchst, um dir den Frei- bzw. Hinzurechnungsbetrag eintragen zu lassen. Und wenn doch, würde ich angeben, dass ich das Geld für den Lebensunterhalt dringend benötige.