Strom/Gas Nachzahlungen im Steuererklärung 2011 absetzen ??

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Nebenkostenabrechnungen können generell nicht abgesetzt werden, da sie für die meisten Steuerpflichtigen nicht in Verbindung mit einer Einkunftsart stehen, d.h. auch keine Werbungskosten darstellen können. Das betrifft Strom, Gas, Wasser, Abwasser, Müll, Telekom, Internet und alles mögliche sonst aus dieser Kategorie.

Ausnahmen gibt es, wenn Du beispielsweise ein Arbeitszimmer hast, das steuerlich als Werbungskosten geltend gemacht wird. Dann werden die Nebenkosten nach Grundfläche anteilig auf das Arbeitszimmer umgelegt und können natürlich abgesetzt werden.

Eine weitere Ausnahme gibt es, wenn Du mit einer Lebensgefährtin, die Dir gegenüber unterhaltsberechtigt ist, zusammenlebst, diese kein eigenes Einkommen und kein signifikantes Vermögen hat, und Du für sie eine Anlage "Unterhalt für bedürftige Personen" abgeben möchtest. In diesem Fall können gegen die max. 8.004 EUR p.a. auch die Nebenkosten anteilig angerechnet werden, um die Ausgaben zu belegen.

Es gibt Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und es gibt Kinderbetreuungskosten und manhes mehr.

Sonst können Ausgaben beruflich bedingt sein oder im Zusammenahng mit einer Verlmietung anfallen. Wenn man die Ausgaben wegen Einkünften hat, kann man diese als Betriebsausgaben oder Werbungskostne geltend machen. Private Ausgaben, die keinen direkten Bezug zu einer Einkunftsart habne aber nicht.

Du würfelst das eine (Sonderausgaben) und das andere und sicher auch noch was drittes durcheinander.

Bewerbungskosten sind ohne Begrenzung in der Höhe absetzbar, wenn du über den Werbungskostnepauschalbetrag kommst.

Berufsunfähigkeit und Haftpflicht wird abgefragt. Üblicherweise wirkt es sich nicht aus. Rechtsschutz, Glas, auch GEZ und so weiter und so fort kann nur geltend gemacht werden, wenn du Unternehmer bist. Aber auch dann natürlich nur der Teil, der auf das Unternehmen entfällt.

Wenn du kein Unternehmer bist, kann dir ein Besuch bei einem Lohnsteuerhilfeverein sicher mehr helfen als die Fragen ins Internet zu stellen. Es kann nämlich sonst sehr leicht sein, dass man etwas ganz wesentliches (z. B. dass du gar keine Einkommensteuer vorausgezahlt hast) übersieht.